Geschichte des GStB

Hambacher SchlossSchon seit dem frühen Mittelalter kennt die deutsche Geschichte Städtebünde, Bündnisse zur Sicherung der Rechte der städtischen Bürger und zur Wahrung der Autonomie der Kommunen. Der Gedanke dieser Vereinigungen wurde wieder aufgegriffen, als es im letzten Jahrhundert im Zuge der Stein’schen Reformen darum ging, die modernisierte kommunale Selbstverwaltung in das Staatsgefüge einzubauen, aber auch ihre Selbständigkeit zu wahren: Es wurden kommunale Vereinigungen auf Provinzial- und dann auf Landesebene begründet.

Freiherr-vom-SteinAls die auch für die Kommunen wesentlichen politischen Entscheidungen mehr und mehr auf nationaler Ebene getroffen wurden, folgten die kommunalen Spitzenverbände. So entstanden 1910 der Reichsverband Deutscher Städte und 1922 der Deutsche Gemeindetag. Der GStB wurde als Landesverband im Deutschen Städte- und Gemeindebund unmittelbar nach der Bildung des Landes Rheinland-Pfalz am 4. Oktober 1947 gegründet.

1997 intensivierte der GStB seine Betätigung auf europäischer Ebene in Brüssel. Zunehmend wächst die unmittelbare Bedeutung von Rechtsetzung und Politik in der Europäischen Union auf die Belange der kommunalen Selbstverwaltung. Der GStB unterstützt seine Mitglieder auch bei Anträgen auf EU-Fördermittel. Der GStB koordiniert ferner kommunale Partnerschaften von Gemeinden und Städten.

Meilensteine der Arbeit des GStB

1948
Erstes Kommunalgesetz und Kommunalwahlen:
Die Grundlagen für die Rheinische Bürgermeisterverfassung werden geschaffen.

1950
Erstes Forstgesetz: Der Landesgesetzgeber zieht die Konsequenzen aus einer Verfassungsgerichtsentscheidung, die vom GStB erfolgreich herbeigeführt worden ist.

1957
GEMA-Rahmenvertrag: Der GStB erreicht im Interesse seiner Mitglieder den ersten GEMA-Rahmenvertrag.

1966
Beginn der Verwaltungsreform: Bereits im Jahr 1968 erreicht der GStB die landeseinheitliche Bildung der Verbandsgemeinden. Sie sind Voraussetzung für positive Entwicklungen des ländlichen Raumes.

1976
Neue Eigenbetriebsverordnung: Der GStB stellt die Weichen für die konsequente Einführung der Doppik in den gemeindlichen Eigenbetrieben und Unternehmen. Dies führt 1986 zur Verpflichtung der Eigenbetriebsbildung. Damit ist in der Bundesrepublik Deutschland ein einzigartiges System geschaffen, das zwischenzeitlich viele Nachahmer gefunden hat.

1977
Neues Finanzausgleichssystem: Der GStB erreicht ein neues Finanzausgleichssystem, das den Belangen des ländlichen Raumes Rechnung trägt.

1986
Neues Kommunalabgabengesetz: Wiederkehrende Beiträge, vertretbares Entgelt, Flexibilität hinsichtlich der Abgabenerhebung, umfassende gesetzliche Regelungen und damit gerichtsfeste Vorgaben, Abgabengerechtigkeit, dazu führt das maßgeblich vom GStB mitgestaltete neue Kommunalabgabengesetz.

1990
Umweltarbeit im GStB: Der GStB richtet ein Informationsbüro für kommunale Umweltarbeit ein. Von dieser Stelle gehen entscheidende Impulse für die Umweltarbeit aus.

1997
Eigenbetriebe und Unternehmen: Der Fachbeirat Eigenbetriebe und Unternehmen wird gegründet. Auch die Unternehmen aus kreisfreien Städten werden dort Mitglieder.
GStB im Internet: Der GStB intensiviert seine Aktivitäten der Verwaltungsmodernisierung. Er entwickelt ein Intranet (kosDirekt), das die Arbeitswelt in den Kommunalverwaltungen nachhaltig und rasant verändert.
GStB verstärkt Europaarbeit: Das Koordinierungsbüro Osteuropa, aus dem 1999 der Freundschaftskreis Rheinland-Pfalz /Oppeln e.V. hervorgeht, wird gegründet. Der GStB stellt seinen Mitgliedern eine Datenbank zur Verfügung, die über kommunalrelevante Förderprogramm der EU Auskunft gibt.

1998
Der Euro kommt: Der GStB entwickelt maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder. Die Währungsumstellung vollzieht sich nach diesen Kriterien zügig und effizient.

2000
Neues Waldgesetz: Der GStB beeinflusst die Gesetzgebung maßgeblich.
Gemeinde21: Der GStB entwickelt das Leitbild für die Kommunalverwaltung der Zukunft. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird zu einem Servicezentrum im ländlichen Raum weiter ausgebaut. Die Möglichkeiten moderner Technik werden konsequent eingesetzt.

2007
Kommunale Doppik: Der Modernisierungsprozess geht in eine neue Phase: Der GStB erarbeitet maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder und nimmt Einfluss auf die Ausgestaltung des neuen Gemeindehaushaltsrechts. Die Kommunalverwaltungen sind auf das neue System gut vorbereitet.

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