Schon
seit dem frühen Mittelalter kennt die deutsche Geschichte Städtebünde,
Bündnisse zur Sicherung der Rechte der städtischen Bürger
und zur Wahrung der Autonomie der Kommunen. Der Gedanke dieser Vereinigungen
wurde wieder aufgegriffen, als es im letzten Jahrhundert im Zuge der Stein’schen
Reformen darum ging, die modernisierte kommunale Selbstverwaltung in das
Staatsgefüge einzubauen, aber auch ihre Selbständigkeit zu wahren:
Es wurden kommunale Vereinigungen auf Provinzial- und dann auf Landesebene
begründet.
Als
die auch für die Kommunen wesentlichen politischen Entscheidungen
mehr und mehr auf nationaler Ebene getroffen wurden, folgten die kommunalen
Spitzenverbände. So entstanden 1910 der Reichsverband Deutscher Städte
und 1922 der Deutsche Gemeindetag. Der GStB wurde als Landesverband im
Deutschen Städte- und Gemeindebund unmittelbar nach der Bildung des
Landes Rheinland-Pfalz am 4. Oktober 1947 gegründet.
1997 intensivierte der GStB seine Betätigung auf europäischer
Ebene in Brüssel. Zunehmend wächst die unmittelbare Bedeutung
von Rechtsetzung und Politik in der Europäischen Union auf die Belange
der kommunalen Selbstverwaltung. Der GStB unterstützt seine Mitglieder
auch bei Anträgen auf EU-Fördermittel. Der GStB koordiniert
ferner kommunale Partnerschaften von Gemeinden und Städten.
Meilensteine der Arbeit des GStB
1948
Erstes Kommunalgesetz und Kommunalwahlen:
Die Grundlagen für die Rheinische Bürgermeisterverfassung werden
geschaffen.
1950
Erstes Forstgesetz: Der Landesgesetzgeber zieht die Konsequenzen
aus einer Verfassungsgerichtsentscheidung, die vom GStB erfolgreich herbeigeführt
worden ist.
1957
GEMA-Rahmenvertrag: Der GStB erreicht
im Interesse seiner Mitglieder den ersten GEMA-Rahmenvertrag.
1966
Beginn der Verwaltungsreform: Bereits im Jahr 1968 erreicht der
GStB die landeseinheitliche Bildung der Verbandsgemeinden. Sie
sind Voraussetzung für positive Entwicklungen des ländlichen
Raumes.
1976
Neue Eigenbetriebsverordnung: Der GStB
stellt die Weichen für die konsequente Einführung der Doppik
in den gemeindlichen Eigenbetrieben und Unternehmen. Dies führt 1986
zur Verpflichtung der Eigenbetriebsbildung. Damit ist in der Bundesrepublik
Deutschland ein einzigartiges System geschaffen, das zwischenzeitlich
viele Nachahmer gefunden hat.
1977
Neues Finanzausgleichssystem: Der GStB
erreicht ein neues Finanzausgleichssystem, das den Belangen des ländlichen
Raumes Rechnung trägt.
1986
Neues Kommunalabgabengesetz: Wiederkehrende Beiträge,
vertretbares Entgelt, Flexibilität hinsichtlich der Abgabenerhebung,
umfassende gesetzliche Regelungen und damit gerichtsfeste Vorgaben, Abgabengerechtigkeit,
dazu führt das maßgeblich vom GStB mitgestaltete neue Kommunalabgabengesetz.
1990
Umweltarbeit im GStB: Der GStB richtet
ein Informationsbüro für kommunale Umweltarbeit ein. Von dieser
Stelle gehen entscheidende Impulse für die Umweltarbeit aus.
1997
Eigenbetriebe und Unternehmen: Der Fachbeirat Eigenbetriebe
und Unternehmen wird gegründet. Auch die Unternehmen aus kreisfreien
Städten werden dort Mitglieder.
GStB im Internet: Der GStB intensiviert
seine Aktivitäten der Verwaltungsmodernisierung. Er entwickelt ein
Intranet (kosDirekt), das die Arbeitswelt in den Kommunalverwaltungen
nachhaltig und rasant verändert.
GStB verstärkt Europaarbeit: Das Koordinierungsbüro
Osteuropa, aus dem 1999 der Freundschaftskreis Rheinland-Pfalz /Oppeln
e.V. hervorgeht, wird gegründet. Der GStB stellt
seinen Mitgliedern eine Datenbank zur Verfügung, die über kommunalrelevante
Förderprogramm der EU Auskunft gibt.
1998
Der Euro kommt: Der GStB entwickelt
maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder. Die Währungsumstellung
vollzieht sich nach diesen Kriterien zügig und effizient.
2000
Neues Waldgesetz: Der GStB beeinflusst
die Gesetzgebung maßgeblich.
Gemeinde21: Der GStB entwickelt das
Leitbild für die Kommunalverwaltung der Zukunft. Die Verbandsgemeindeverwaltung
wird zu einem Servicezentrum im ländlichen Raum weiter ausgebaut.
Die Möglichkeiten moderner Technik werden konsequent eingesetzt.
2007
Kommunale Doppik: Der Modernisierungsprozess geht in eine neue Phase: Der GStB erarbeitet maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder und nimmt Einfluss auf die Ausgestaltung des neuen Gemeindehaushaltsrechts. Die Kommunalverwaltungen sind auf das neue System gut vorbereitet.