Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e. V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gstbrp.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Zusätzlich werden die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) berücksichtigt, das mit Wirkung zum 28. Juni 2025 in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) neue, europaweit einheitliche Maßstäbe zur Barrierefreiheit für bestimmte digitale Angebote festlegt. Die Umsetzung orientiert sich insbesondere an den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26.5.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website wegen der nachstehenden Punkte teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Wenn Videodateien über die Plattform YouTube oder Instagram veröffentlicht werden, werden automatisch generierte Untertitel angeboten.
Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.
PDF-Dateien
Ein Teil der bereitgestellten PDF-Dokumente ist nicht barrierefrei. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e. V. ist bemüht, neu veröffentlichte PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten. Für Dokumente externer Stellen, auf deren Gestaltung wir keinen Einfluss haben, kann die Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden.
Leichte Sprache
Inhalte in Leichter Sprache sind derzeit leider nicht verfügbar. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen ist die Bereitstellung aktuell nicht möglich. Wir prüfen fortlaufend, ob entsprechende Inhalte künftig ergänzt werden können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.05.2025 erstellt und am 25.6.2025 zuletzt aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen zur Barrierefreiheit können Sie unser Kontaktformular nutzen. Sollte das Formular für Sie nicht zugänglich sein, kontaktieren Sie uns bitte alternativ per E-Mail an online-redaktion@gstbrp.de oder Telefon unter 06131-2398-391 oder -393.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.