Neustrukturierung der Holzvermarktung


Seit vielen Jahren wird das Holz aus dem rheinland-pfälzischen Gemeindewald, aus dem Staatswald und aus Teilen des Privatwalds gemeinsam vermarktet – ein erfolgreiches und aus Sicht der Waldbesitzenden weithin bewährtes und verlässliches System.

Die Entwicklungen in dem gegen das Land Baden-Württemberg gerichteten Kartellverfahren „Rundholzvermarktung" geben jedoch Anlass zu der Sorge, dass die gemeinsame Holzvermarktung von Land, Kommunen und privaten Waldbesitzenden kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Ein gerichtlich bestätigtes „Vertriebskartell" zwischen Land, Gemeinden und privaten Waldbesitzenden hätte unter Umständen weitreichende Folgen. Langwierige Auseinandersetzungen könnten für die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Holzverwertung auf Anbieter- und Nachfragerseite zu empfindlichen Belastungen führen. Alle an der gemeinsamen Holzvermarktung Beteiligten hätten gegebenenfalls mit hohen Schadensersatzforderungen der Holzkundenseite zu rechnen.

Daher wurde die gemeinsame Holzvermarktung zum 1. Januar 2019 beendet. Dies hat die Landesregierung in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz entschieden (GStB-Schreiben vom 8.11.2017). Das Holz aus dem Körperschaftswald wird seit diesem Zeitpunkt auf anderem Wege zu vermarkten sein. Gleiches gilt für das Holz aus dem Privatwald. Für Privatwaldbetriebe mit Forstbetriebsflächen unter 100 Hektar (ha) können Ausnahmen vereinbart werden, soweit für diese keine zumutbare Vermarktungsalternative besteht.

In Rheinland-Pfalz haben Umweltministerium, Gemeinde- und Städtebund und Waldbesitzerverband ein gemeinsames Konzept zur Neustrukturierung der Holzvermarktung erarbeitet, das die Zustimmung des Bundeskartellamtes fand.

Zum 01.01.2019 sind fünf kommunale Holzvermarktungsorganisationen entstanden, die flächendeckend über das Land verteilt sind.





Sie schließen Holzkaufverträge names der beteiligten kommunalen Waldbesitzer ab und bieten auch Privatwaldbesitzern die Vermarktung ihres Holzes an. Das jeweilige Forstamt mit seinen staatlichen und kommunalen Revierleitern ist unverändert für die Waldbewirtschaftung und die Holzbereitstellung zuständig. Der Brennholzverkauf an private Endverbraucher gehört nicht zu den Aufgaben der kommunalen Holzvermarktungsorganisationen, sondern erfolgt unverändert vor Ort.


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