Holzvermarktung und Kartellklage beschäftigt Stadt- und Ortsbürgermeister – GStB-Informationsveranstaltung

Holzvermarktung und Kartellklage beschäftigt Stadt- und Ortsbürgermeister – GStB-Informationsveranstaltung

Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand zur Kartellschadensersatzklage im Zusammenhang mit der früheren Rundholzvermarktung zu informieren. Der zuständige Referent des GStB Rheinland-Pfalz, Dr. Stefan Schaefer informierte die Zuhörer.

Die Rundholzvermarktung beschäftigt die kommunalen Waldbesitzer schon seit einigen Jahren. Die langjährige Vermarktung über die Gemeinschaftsforstämter wurde bereits im Jahr 2019 eingestellt und auf die eigens dafür gebildeten kommunalen Holzvermarktungs GmbHs übertragen.

Leider ist das Thema damit für die Waldbesitzer noch nicht erledigt. Kurz vor Weihnachten wurde zahlreichen Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz die Streitverkündung angekündigt.  Da dies zu erheblichen Nachfragen und zur Verunsicherung in der kommunalen Familie geführt hat, wurde von der Kreisgruppe Rhein-Lahn des Gemeinde- und Städtebundes zu einer Online-Informationsveranstaltung eingeladen. Das Vorstandsteam mit Jens Güllering, Harald Gemmer und Michelle Wittler konnte den zuständigen Fachreferenten des GStB Rheinland-Pfalz, Dr. Stefan Schaefer gewinnen.

Schaefer stellte in seinem Vortrag den insgesamt 48 Konferenzteilnehmerinnen und –teilnehmern den rechtlichen Hintergrund der Kartellklage sowie der angekündigten Streitverkündung dar.

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Mehrere Sägewerke haben über eine extra dafür gegründete Ausgleichsgesellschaft das Land Rheinland-Pfalz auf rund 121 Millionen Euro Schadenersatz aufgrund angeblicher kartellrechtswidriger Rundholzverkaufspraxis verklagt. Damit im Falle eines für das Land möglichen negativen Urteils auch die waldbesitzenden Gemeinden in Anspruch genommen werden können, beabsichtigt das Land im Wege der Streitverkündung die Kommunen einzubeziehen. Schaefer stellte dar, dass sich der GStB bereits im Sommer des Jahres 2020 in dieser Angelegenheit an die Landesregierung gewandt habe. Die beabsichtigte Streitverkündung bezeichnete Schaefer als ein politisch falsches Signal. „In einer Zeit, in der sich Wald und Waldbesitzende in einer schweren Krise befinden, wirkt die Streitverkündung wie ein emotionaler Tiefschlag“, so Schaefer in seinem Vortrag. Das Land wiederum begründet sein Vorgehen u. a. mit den Regelungen der Landeshaushaltsordnung. Im Anschluss an den Vortrag konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fragen stellen, die alle hinreichend von dem Referenten beantwortet wurden.

Oberstes Ziel ist, dass das Land den anhängigen Rechtsstreit gewinnt. Nur wenige Tage nach der Konferenz wurde ein ähnlicher Kartellrechtsprozess gegen das Land Baden-Württemberg vom Landgericht Stuttgart wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz als unzulässig abgewiesen. „Im Sinne unserer kommunalen Waldbesitzer hoffen wir, dass dieses Urteil richtungsweisend auch für die rheinland-pfälzische Justiz sein wird“, so Bürgermeister Jens Güllering als Vertreter der GStB Kreisgruppe Rhein-Lahn.

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Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand zur Kartellschadensersatzklage im Zusammenhang mit der früheren Rundholzvermarktung zu informieren. Der zuständige Referent des GStB Rheinland-Pfalz, Dr. Stefan Schaefer informierte die Zuhörer.