Geschichte des GStB


Schon seit dem frühen Mittelalter kennt die deutsche Geschichte Städtebünde, Bündnisse zur Sicherung der Rechte der städtischen Bürger und zur Wahrung der Autonomie der Kommunen. Der Gedanke dieser Vereinigungen wurde wieder aufgegriffen, als es im 19. Jahrhundert im Zuge der Stein’schen Reformen darum ging, die modernisierte kommunale Selbstverwaltung in das Staatsgefüge einzubauen, aber auch ihre Selbständigkeit zu wahren: Es wurden kommunale Vereinigungen auf Provinzial- und dann auf Landesebene begründet.

Als die auch für die Kommunen wesentlichen politischen Entscheidungen mehr und mehr auf nationaler Ebene getroffen wurden, folgten die kommunalen Spitzenverbände. So entstanden 1910 der Reichsverband Deutscher Städte und 1922 der Deutsche Gemeindetag. Der GStB wurde als Landesverband im Deutschen Städte- und Gemeindebund unmittelbar nach der Bildung des Landes Rheinland-Pfalz am 4. Oktober 1947 gegründet.




1997 intensivierte der GStB seine Betätigung auf europäischer Ebene in Brüssel. Zunehmend wächst die unmittelbare Bedeutung von Rechtsetzung und Politik in der Europäischen Union auf die Belange der kommunalen Selbstverwaltung. Der GStB unterstützt seine Mitglieder auch bei Anträgen auf EU-Fördermittel. Der GStB koordiniert ferner kommunale Partnerschaften von Gemeinden und Städten.




Meilensteine


1948

Erstes Kommunalgesetz und Kommunalwahlen
Die Grundlagen für die Rheinische Bürgermeisterverfassung werden geschaffen.

1950

Erstes Forstgesetz
Der Landesgesetzgeber zieht die Konsequenzen aus einer Verfassungsgerichtsentscheidung, die vom GStB erfolgreich herbeigeführt worden ist.

1957

GEMA-Rahmenvertrag
Der GStB erreicht im Interesse seiner Mitglieder den ersten GEMA-Rahmenvertrag.

1966

Beginn der Verwaltungsreform
Bereits im Jahr 1968 erreicht der GStB die landeseinheitliche Bildung der Verbandsgemeinden. Sie sind Voraussetzung für positive Entwicklungen des ländlichen Raumes.

1976

Neue Eigenbetriebsverordnung
Der GStB stellt die Weichen für die konsequente Einführung der Doppik in den gemeindlichen Eigenbetrieben und Unternehmen. Dies führt 1986 zur Verpflichtung der Eigenbetriebsbildung. Damit ist in der Bundesrepublik Deutschland ein einzigartiges System geschaffen, das zwischenzeitlich viele Nachahmer gefunden hat.

1977

Neues Finanzausgleichssystem
Der GStB erreicht ein neues Finanzausgleichssystem, das den Belangen des ländlichen Raumes Rechnung trägt.

1986

Neues Kommunalabgabengesetz
Wiederkehrende Beiträge, vertretbares Entgelt, Flexibilität hinsichtlich der Abgabenerhebung, umfassende gesetzliche Regelungen und damit gerichtsfeste Vorgaben, Abgabengerechtigkeit, dazu führt das maßgeblich vom GStB mitgestaltete neue Kommunalabgabengesetz.

1990

Umweltarbeit im GStB
Der GStB richtet ein Informationsbüro für kommunale Umweltarbeit ein. Von dieser Stelle gehen entscheidende Impulse für die Umweltarbeit aus.

1997
Eigenbetriebe und Unternehmen
Der Fachbeirat Eigenbetriebe und Unternehmen wird gegründet. Auch die Unternehmen aus kreisfreien Städten werden dort Mitglieder.



GStB im Internet
Der GStB intensiviert seine Aktivitäten der Verwaltungsmodernisierung. Er entwickelt ein Intranet (kosDirekt), das die Arbeitswelt in den Kommunalverwaltungen nachhaltig und rasant verändert.



GStB verstärkt Europaarbeit
Das Koordinierungsbüro Osteuropa, aus dem 1999 der Freundschaftskreis Rheinland-Pfalz/Oppeln e.V. hervorgeht, wird gegründet. Der GStB stellt seinen Mitgliedern eine Datenbank zur Verfügung, die über kommunalrelevante Förderprogramme der EU Auskunft gibt.

1998

Der Euro kommt
Der GStB entwickelt maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder. Die Währungsumstellung vollzieht sich nach diesen Kriterien zügig und effizient.

2000

Neues Waldgesetz
Der GStB beeinflusst die Gesetzgebung maßgeblich.
Gemeinde21: Der GStB entwickelt das Leitbild für die Kommunalverwaltung der Zukunft. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird zu einem Servicezentrum im ländlichen Raum weiter ausgebaut. Die Möglichkeiten moderner Technik werden konsequent eingesetzt.

2006

Gesetzliche Neuregelung des wiederkehrenden Straßenbeitrags
Nachdem die Rechtsprechung („Pirmasenser Entscheidung“) die Bildung von Abrechnungsgebieten und damit die Erhebung des wiederkehrenden Straßenbeitrags derart erschwert, dass dieses Beitragssystem von vielen Gemeinden und Städten nicht mehr praktiziert werden kann, kommt es zur Neuregelung des wiederkehrenden Straßenbeitrages und der Einführung des § 10 a KAG.

2007

Kommunale Doppik
Der Modernisierungsprozess geht in eine neue Phase: Der GStB erarbeitet maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder und nimmt Einfluss auf die Ausgestaltung des neuen Gemeindehaushaltsrechts. Die Kommunalverwaltungen sind auf das neue System gut vorbereitet.

2008

Schulstrukturreform
Im Rahmen der Abschaffung der Hauptschule in Rheinland-Pfalz verbunden mit der Einführung der Realschule Plus war es zunächst erklärte Absicht des Landes, die  kreisangehörigen Körperschaften von der Schulträgerschaft der weiterführenden Schulen in Gänze auszuschließen. Der GStB setzt sich erfolgreich dafür ein, dass die Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städte und Gemeinden Schulträger einer Realschule Plus sein können.

2010
Kommunal- und Verwaltungsreform
Der Landtag beschließt zwei Gesetze zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Verbandsfreie Gemeinden und Städte sowie Verbandsgemeinden mit weniger als 10.000 bzw. 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig keinen Bestand mehr haben. Betroffen sind 8 Gemeinden und Städte sowie 66 Verbandsgemeinden. Vor allem die betroffenen Verbandsgemeinden und die ihnen angeschlossenen Gemeinden sollen ihre Strukturen überdenken. Bis zum 30. Juni 2012 ist sowohl der Zusammenschluss mit einer benachbarten Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde oder Stadt als auch die Eingliederung einzelner Ortsgemeinden in eine benachbarte Verbandsgemeinde auf freiwilliger Basis möglich. Nach den Kommunalwahlen im Jahr 2014 könnte es jedoch zu „Zwangsfusionen“ kommen. Mit der Kommunalreform wird laut Gesetzentwurf u.a. eine Verbesserung von Bürgernähe und Bürgerservice angestrebt. Der Gemeinde- und Städtebund und seine Mitglieder stehen vor einer großen Herausforderung.



Neues Landesjagdgesetz
Vor dem Hintergrund der geänderten Gesetzgebungskompetenzen im Zuge der Föderalismusreform entsteht eine vollständige Neufassung des rheinland-pfälzischen Jagdrechts. Der GStB setzt sich erfolgreich dafür ein, das Jagdrecht der Grundeigentümer gegenüber dem Jagdausübungsrecht der Jäger zu stärken.

2011

Gründung Fachbeirat „Forst und Jagd“
Der GStB ruft mit dem Fachbeirat „Forst und Jagd“ ein neues Informations- und Beratungsangebot für Gemeinden und Jagdgenossenschaften ins Leben, das auf große Resonanz stößt und sich innerhalb kürzester Zeit etabliert. Eine zentrale Dienstleistung ist die jagdfachliche Beratung vor Ort.

2012

Kommunalisierung der Revierleitung
Im Gemeindewald gewinnt die Revierleitung durch kommunale Bedienstete immer mehr an Bedeutung. Die betreute Waldfläche verdoppelt sich innerhalb weniger Jahre. Der GStB unterstützt die Entwicklung, da die waldbesitzenden Gemeinden auf diesem Wege unabhängiger von den Veränderungen im staatlichen Bereich werden.

2017

Änderung des Bundeswaldgesetzes
Mit § 46 Bundeswaldgesetz werden die Voraussetzungen für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der heutigen Gemeinschaftsforstorganisation geschaffen. Der GStB setzt sich auf Bundesebene erfolgreich für die Gesetzesänderung ein.

2018

Änderung des Landesstraßengesetzes
Durch eine Änderung des Landesstraßengesetzes müssen künftig nicht mehr nur Gemeinden, sondern auch "räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile" durch Kreisstraßen an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden werden. Damit wurde ein Vorschlag des GStB umgesetzt, mit dem landesweit zahlreiche, äußerst kostenintensive Abstufungen zu Lasten der Gemeinden abgewandt werden konnten.



Neustrukturierung der Holzvermarktung
Der GStB unterstützt die waldbesitzenden Gemeinden beim Aufbau kartellrechtskonformer, aber auch wirtschaftlich zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen. Ab dem Jahr 2019 muss die Aufgabe in kommunaler Eigenverantwortung wahrgenommen werden.