GStB-Kommentar
Kommunalbericht des Rechnungshofs
Gleichzeitig stellt er einzelne Verfehlungen der Kommunen vor, bei denen aus seiner Sicht mangelhaft mit Steuergeldern umgegangen wurde. Dies sind Bauprojekte, die nach Ansicht des Rechnungshofes nicht wirtschaftlich waren. Zunächst einmal ist es selbstverständlich, dass wir nicht nur bei Bund und Land, sondern auch bei uns mit unseren Räten kritisch hinschauen müssen, wenn Steuergeld verausgabt wird.
In der medialen Debatte über den Bericht hatte ich aber den Eindruck, dass die Darstellung von Einzelfällen mal wieder zur pauschalen Kritik an allen Kommunen genutzt wurde. Dies passt zum generellen Misstrauen von Bund und Land gegenüber unserem Ausgabegebaren, obwohl andersherum ein wesentlich größerer Schuh daraus würde. Ich würde mir wünschen, dass der Rechnungshof in seinem Bericht auch mal einige der positiven und wirtschaftlichen Entscheidungen von Kommunen hervorhebt. Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien ist es vielen Kommunen gelungen, eine ordentliche Wertschöpfung zu erzielen.
Ebenso können die ersten Gemeinden über das modulare Bauen, zum Beispiel von Feuerwehrgerätehäusern, erhebliche Kostenvorteile generieren. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass der Gesetzgeber im Vergaberecht sehr lange gebraucht hat, damit die Kommunen vereinfacht und kostengünstiger bauen. Es besteht endlich die Möglichkeit, Generalunternehmer zu beauftragen sowie mehrere Gebäude nach demselben Muster bauen zu lassen. Der Rechnungshof sieht dies trotzdem kritisch und fordert die Kommunen erneut auf, seine Beratung sowie die von ADD und SGD in Anspruch zu nehmen.
Selbst wenn dies zu einer verbesserten und wirtschaftlicheren Planung führen würde, zum Beispiel bei einer gesetzlich vorgeschriebenen baufachlichen Prüfung im Rahmen von Förderprogrammen, wird dabei nicht erwähnt, dass durch die Inanspruchnahmen dieser Prüfungen, das Bauprojekt meist doppelt so lange dauert und vermeintliche Kostenvorteile durch die regelmäßigen Baukostensteigerungen aufgefressen werden. Wenn man also an der engmaschigen Kontrolle der Kommunen unbedingt festhalten möchte, erwarte ich vom Rechnungshof die klare Forderung, dass die Beratung in kürzester Zeit erfolgt und abgeschlossen wird. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die baufachliche Prüfung ersatzlos gestrichen werden.

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
Beitrag aus Gemeinde und Stadt 12/2025
