Es sollte wohl auch keiner werden, ging es doch um „Bürokratieabbau“ und „Verwaltungsmodernisierung“. Beides ist sinnvoll und notwendig, aber eben doch nur Beschäftigung mit der Verwaltung.
Die Einnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise stagnieren oder gehen zurück. Der kommunale Finanzausgleich ist festgeschrieben. Ursprünglich gedacht für die Zeit bis 2008, sind wir inzwischen beim Jahr 2010 mit unveränderten Finanzausgleichsleistungen angekommen. Nur von einer radikalen und dauerhaften Ausgabensenkung kann man sich noch Besserung versprechen.
An dieser Ausgabensenkung werden die Kommunen durch Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Förderrichtlinien, Auslegungshinweisen usw. usw. – eben landesrechtlich geregelten Standards – gehindert. Die Schlussformel der Veröffentlichung über die Sitzung des Kabinetts kann man nur unterstreichen: „Kontinuität des Reformprozesses“. Leider Kontinuität darin, dass es keinen wirklichen Standardabbau gibt und geben wird.
Das kündigte sich aber schon in der Vorphase an: Wir alle erinnern uns, dass ganz am Anfang des Diskussionsprozesses das erste Tabu stand. Unser Ministerpräsident stellte die Kindergartenstandards unter seinen persönlichen Schutz. Vor der Sitzung am 20. April bekamen die Kindergärten aber Gesellschaft. Es sind auch noch das Personalvertretungsgesetz und die Gleichstellung quasi heilig gesprochen worden.
Wenn wir auf der Landesebene auch über das Fehlen eines wirklich ernsthaften Entscheidungswillens zum Standardabbau klagen, müssen wir aber zumindest anerkennend feststellen, dass das Konnexitätsprinzip in die Verfassung eingeführt wird. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der im Landtag vertretenen Parteien ist auf Grund der Beschlüsse in der Enquete-Kommission auf dem Wege.
Für die Bundesebene gibt es kein Konnexitätsprinzip, und demgemäß sind die Weichen dort unverändert auf mehr Standards und mehr Aufgaben, möglichst ohne finanziellen Ausgleich, gestellt.
Auch die Ausbildungsplatzabgabe ist ein solcher neuer Standard. Betroffen davon sind auch die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Kreise.
Im Großen und Ganzen bildet eine kommunale Verwaltung soviel Nachwuchs aus, wie sie für den Eigenbedarf benötigt. Das ist im Sinne der Verfechter einer Ausbildungsplatzabgabe zu wenig. Deshalb sollen auch die Kommunen, wenn es zu einer solchen Abgabe kommt, zahlen.
Bei einer 7%igen Ausbildungsplatzquote und einer Abgabe von 5.000 bis 7.000 € pro fehlendem Platz und Jahr lässt sich leicht ausrechnen, dass eine Standardverbandsgemeinde ohne Auszubildende zwischen 15.000 und 20.000 € im Jahr zahlen müsste. Allein die kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz wären durch die Ausbildungsplatzabgaben also mit Millionenbeträgen zusätzlich im Jahr belastet.
Dazu muss man wissen,
- dass die Kommunen ohnehin die Arbeitslosigkeit durch die Beschäftigung erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger, darunter viele Jugendliche unter 25 Jahren, zu ihrer Aufgabe gemacht haben,
- dass die Ausbildung, die im Beamtenbereich stattfindet, bei der Abgabe nicht berücksichtigt wird,
- dass die Kommunen ihr Personal letztlich auf Druck der Politik seit Anfang der 90er Jahre erheblich abgebaut haben usw.
Strafabgaben – und nichts anderes ist die Ausbildungsplatzabgabe – sind zur Regelung von Arbeitsmarktproblemen auch aus kommunaler Sicht das falsche Mittel.
Ähnlich ist es mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, die sich die Bundesebene in der Folge der Beschlüsse über Harz IV zum Ziel genommen hat.
Harz IV, also die Zusammenfassung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für Langzeitarbeitslose in der Finanzverantwortung des Bundes, soll eine erhebliche massive Entlastung der Kommunen bringen. Stattdessen ist mit einer erheblichen Mehrbelastung zu rechnen. Das ändert aber an den politischen Absichten zum Aufbau einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr nichts.
Die - angestrebte - Entlastung (tatsächlich eine Mehrbelastung) wird jetzt auf der Bundesebene verfrühstückt.
Dass solche Vorstellungen im Übrigen nichts mit bedarfsgerechter, an sozialen Strukturen und am örtlichen Bedarf orientierter Prüfung der Notwendigkeit zu tun haben, ist eine andere Sache. Und ob wir wirklich zu einem System kommen wollen, bei welchem Eltern ihre Kinder kurze Zeit nach der Geburt in einer staatlichen Ganztagsbetreuung abgeben, aus der sie nach Abschluss der Schulausbildung unmittelbar in den Beruf oder in das Studium gehen können, steht auch noch auf einem anderen Blatt.
Jedenfalls: Geld für den Ausbau der Ganztagsbetreuung ist keines da. Und dann gilt für die Bundes- wie für die Landesebene: Ohne Moos nichts los.
Auch hier sieht man, dass es ernsthafte Bestrebungen zum Standardabbau und zu Aufgabenreduzierung zur Beschränkung auf das Mach- und Finanzierbare immer noch nicht gibt.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2004
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes