Nach rein wissenschaftlichen Erkenntnissen


 Mit dem parallel zum Doppelhaushalt 2005 und 2006 des Landes eingebrachten Entwurf eines Stabilisierungsfondsgesetzes sollen bekanntlich dem Kommunalen Finanzausgleich und damit den kommunalen Haushalten die notwendigen Korsettstangen gegen die in Zeiten überschäumender Konjunktur und damit überbordender Einnahmenfülle zu erwartende konjunkturpolitisch falsche Ausgabewut eingezogen werden.

Wie das immer bei Politik nach rein wissenschaftlichen Erkenntnissen so ist, hat das mit den Problemen des täglichen Lebens und den realen Anforderungen, die sich der Politik stellen, nichts oder doch nur sehr wenig zu tun.

Es gibt derzeit keinen anderen Bedarf, als den nach Verlängerung des bestehenden Beistandspaktes Land/Kommunen. Die Frage der unmittelbaren Abrechnung des Kredits der Kommunen beim Land – rd. 600 Mio. €uro – stellt sich nicht: Es gibt die politische Zusage des Landes in der Person des Ministerpräsidenten, des Finanzministers und des Finanzstaatssekretärs, den bestehenden Beistandspakt bis zur endgültigen Tilgung des uns unverzinslich zur Verfügung gestellten Kredits fortzuführen.

Wenn heute behauptet wird, dass die Alternative zum Stabilisierungsfondsgesetz die sofortige Abrechnung des Kredits der Kommunen ist, dann entzieht das zukünftigen Vereinbarungen in der Finanzausgleichskommission – und wahrscheinlich nicht nur dort – jegliche Grundlage. Bisher konnte man sich auf ein gegebenes Wort verlassen.

Die Initiative zum Stabilisierungsfondsgesetz geht auf wissenschaftliche Arbeiten unseres Finanzstaatssekretärs zurück. Darüber und über die Ausgestaltung des Konnexitäts-prinzips gab es zwischen ihm und einem der Gutachter in der Enquête-Kommission des Landtages – als die Welt dieser Kommission noch in Ordnung war – einen hörenswerten Disput auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Dieser Gutachter trat nach der als ehrenrührig empfundenen Entfernung der von der SPD-Fraktion benannten Sachverständigen in der Enquête-Kommission ebenfalls zurück. Leider wurde deshalb dieser begonnene wissenschaftliche Diskurs nicht fortgesetzt. Zum Glück ging er anders weiter:

In der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages zum Stabilisierungsfondsgesetz war einer der von der SPD-Fraktion neu benannten Sachverständigen für die Enquête-Kommission auch als Sachverständiger für das Stabilisierungsfondsgesetz dabei und hat sich außerordentlich positiv zu einem solchen Gesetzesvorhaben geäußert. Der Grundtenor seiner Äußerungen war, dass das Land Rheinland-Pfalz damit in der Bundesrepublik einen einmaligen, bisher noch nicht beschrittenen Weg geht.

Seine Äußerung war weiter, dass man diesen Weg dringend empfehlen muss und dass es aus konjunkturpolitischen Gründen erheblichen Handlungsbedarf in der angesprochenen Art und Weise gibt. Das Ergebnis einer solchen Anhörung ist dann schließlich auch, dass sich niemand von den politisch Verantwortlichen mehr ernsthafte Sorgen darüber macht, welche Wirkungen man eigentlich mit einer zukünftigen Zwangsanleihe zu Lasten des Kommunalen Finanzausgleichs zukünftiger Jahre erzielt:

Der Stabilisierungsfonds auf kreditfinanzierter Grundlage öffnet Schleusen für weitere Kreditaufnahmen. Die Aufstockung der Finanzausgleichsmasse für 2005 und 2006 aus zu verzinsenden Krediten verbraucht Teile des Kommunalen Finanzausgleichs der Jahre 2011 und 2012, also der übernächsten Generation von Kommunal- und Landespolitikern, die noch nicht gewählt sind. Vielleicht erleichtert das ja auch die heutige Beschlussfassung.

Das Prinzip Kreditaufnahme nur bei dauerhafter Leistungsfähigkeit wird damit verlassen und gilt zukünftig für Sammelkreditaufnahmen des kommunalen Bereichs – beschlossen vom Landtag und gesteuert vom Finanzministerium – nicht mehr. Das Prinzip, nur Investitionen aus Krediten zu finanzieren, wird aufgegeben. Das ist zunächst die Praxis der Politik in den nächsten sieben bis zehn Jahren.

Und nicht zu vergessen: Der Beistandspakt ist von den Kommunen nur unter der Voraussetzung

  • der Zinslosigkeit der Vorfinanzierung der Finanzausgleichsmasse,
  • der Abrechnung mit den normalen Zuwächsen im Kommunalen Finanzausgleich und insbesondere
  • bei begleitender, massiver Entlastung durch Standardabbau

abgeschlossen worden.

Das Ziel Standardabbau wird vom Land nicht wirklich, sondern nur an der Oberfläche mit ein paar Verfahrensstandards und mit blumigen Worten über die Verringerung der Zahl von Verwaltungsvorschriften geführt. Standardabbau und massive, nachhaltige Ausgabenentlastung waren für die kommunalen Spitzenverbände aber Voraussetzung für den Beistandspakt. Wenn die heutige Entwicklung vorauszusehen gewesen wäre, wäre der Beistandspakt nicht zustande gekommen und die Kommunen hätten lieber den Weg über die ungeschminkte, offene Wahrheit über ihre Finanzlage in Kauf genommen.

Und schließlich ist da auch noch das Argument, der Stabilisierungsfonds gäbe die Möglichkeit, einige Leistungen zu verbessern. Mindestens die Hälfte dient der Nachfinanzierung des Weltmeisterschaftsstadions in Kaiserslautern. Das zu bauen, ist keine kommunale Aufgabe. Es ist wohl kaum vorstellbar, den Bau des Weltmeisterschaftsstadions in Kaiserslautern als kommunale Sportförderung aufzufassen.

Der Bau eines Weltmeisterschaftsstadions ist keine kommunale Aufgabe. Wenn das Land der Auffassung ist, dass es eines solchen Stadions auch in Rheinland-Pfalz bedarf, dann müsste es dafür auch die Lasten aus seinem allgemeinen Haushalt und nicht aus den Mitteln der Kommunen tragen.

Deshalb nochmals: Die schlichte Verlängerung des Beistandspaktes ist finanzpolitisch die einzig solide Grundlage. Verstetigung der Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich hat es immer auch ohne Stabilisierungsfonds gegeben. Wenn heute gelegentlich der Eindruck erweckt wird, diese Verstetigung sei eine Neuerfindung, ist das nicht zutreffend.

Exkurs am Rande:
Das Auswechseln von Gutachtern in der Enquête-Kommission Kommunen diente aus der Sicht der die Regierung tragenden Fraktionen dem Ziel, zukünftig nicht mehr über kommunale Finanzen und deren Sanierung zu diskutieren und zu reden, sondern die schwerwiegenden Stadt-Umlandprobleme, die in Rheinland-Pfalz bestehen (???), einer Lösung zuzuführen.

Interessant, dass der dabei für die Enquête-Kommission neu benannte Gutachter in einer Fragerunde über Stabilisierungsfondsregelungen am Rande eingeflochten hat, dass aus wissenschaftlicher Sicht die kommunalpolitischen Strukturen in Rheinland-Pfalz viel zu klein sind. Ebenso ging ihm das Wort „Gebietsreform“ unproblematisch über die Lippen. Wir dürfen also heftig gespannt sein, wohin die wissenschaftlich begründete Landespolitik nunmehr geht. Sollten das die berühmten Zeichen an der Wand sein?


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2004

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes