Sind Bürgermeister überflüssig?


Periodisch taucht auch immer wieder die sog. Speckgürteldiskussion auf. Durch die Eingemeindung von (vermeintlich) reichen Vorortgemeinden und -städten in (vermeintlich) arme kreisfreie Städte oder Ballungszentren sollen die Finanzen der armen Stadt saniert werden.

Kommunalverwaltung ließe sich billiger machen, so wird außerdem behauptet, wenn man nur die Einwohnerzahl von Gemeinden oder Städten durch Eingemeindungen vergrößert oder wenn man die Verbandsgemeinden ganz abschafft. Dabei fragt niemand nach Bürgernähe, nach Erreichbarkeit eines Rathauses, nach Bürgerkontrolle, nach ehrenamtlicher Tätigkeit, nach Heimatgeschichte und örtlicher Zusammengehörigkeit.

Wie allenthalben in unserer Gesellschaft gibt es auch im kommunalen Bereich Veränderungs- und Anpassungsnotwendigkeiten. Natürlich ist mit Recht zu hinterfragen, ob wir es uns noch leisten können und wollen, zwei gemeindliche oder städtische Verwaltungen an einem Ort – wie es in 15 Fällen in Rheinland-Pfalz vorkommt – auf Dauer zu erhalten.

Natürlich werden wir auch diskutieren müssen, ob die kreisfreien Städte in der Pfalz – im rheinland-pfälzischen Rheinland gibt es mit Koblenz und Trier nur zwei, in der ehemaligen Pfalz gibt es immerhin neun bis zur Größenordnung ab 40.000 Einwohner – auf Dauer erhalten bleiben sollen. Aber dass unsere gemeindliche Verwaltung grundsätzlich unwirtschaftlich sei, dass man sie grundlegend verändern und reformieren müsse, dass es tatsächlich Einsparungspotenziale in größerem Umfang gäbe, kann niemand ernsthaft behaupten.

Über Bemühungen, die staatliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz zu reformieren, ist dagegen wenig zu lesen. Das Bewusstsein, dass es einer Reform der staatlichen Verwaltung bedarf, ist in Rheinland-Pfalz anders als beispielsweise in Baden-Württemberg nicht ausgeprägt oder nicht vorhanden. Mit der sog. Abschaffung der Bezirksregierungen hatte es sein Bewenden. Im Ergebnis wurde keine öffentliche Aufgabe abgeschafft. Vorher gab es drei Regionalbehörden an drei Standorten und hinterher gab es zwei Regionalbehörden und eine Landesbehörde an drei Standorten. Zuständigkeitsveränderungen von oben nach unten fanden nicht statt, Abschaffung von Doppelzuständigkeiten fanden nicht statt. Eigentlich ist nicht viel passiert.

Verwaltungsreform muss mit Aufgabenkritik beginnen. Was kann man abschaffen oder einstellen? Wer möchte das Recht auf den Kindergartenplatz missen oder die unentgeltliche Nutzung von Sporteinrichtungen oder eine schnelle, leistungsfähige, örtlich verwurzelte Feuerwehr? Wer möchte, dass das Schwimmbad geschlossen wird oder die Verwaltung nicht mehr rechtzeitig vor dem Urlaub die nötigen Ausweispapiere ausstellt? So viel wird wohl nicht herauskommen bei der Frage, was denn überflüssig ist.

Nach der Aufgabenkritik muss der Besen auf der Treppe die Aufgaben von oben nach unten kehren. Öffentliche Aufgaben für den Bürger müssen möglichst nahe am Bürger erfüllt werden und nicht abseits und fern von ihm. Die Diskussion über die Umsetzung von Hartz-IV macht nichts so schön deutlich. Bisher geht der arbeitslose Sozialhilfeempfänger zu seiner Gemeinde-, Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung in Rheinland-Pfalz und regelt dort Leistungsbezug und -empfang. Wenn wir nicht aufpassen, gehen diese Menschen ab 1. Januar 2005 zur Kreisverwaltung für die Unterkunftskosten, zum Job-Center für das Arbeitslosengeld II, zur Verbandsgemeinde, Stadt oder Gemeinde für die Grundsicherung oder das Sozialgeld. Ob das wirklich Bürgernähe direkter an den Problemen des Menschen ist?

Oder warum kann ein Bürger in Rheinland-Pfalz nicht flächendeckend sein Auto bei der Verbandsgemeindeverwaltung zulassen? Warum ist die Verbandsgemeinde in der Lage, das Hochsicherheitspapier Personalausweis, aber nicht einen Führerschein auszustellen? Der Fragenkatalog lässt sich beliebig fortsetzen.

Erst wenn Aufgaben von oben nach unten verlagert sind, dann ist die Frage angezeigt, ob die Kommunen, die wir haben, die richtige Größe haben. Dabei beschränkt sich diese Frage auf die Verwaltungsebene und erstreckt sich nicht auf die Ortsgemeinden.

Nach einer Reform von oben nach unten werden die Landkreise nicht ausreichend groß sein. Man wird sie in einem an den örtlichen oder regionalen Notwendigkeiten ausgerichteten Konzept vergrößern müssen. Dieselbe Frage wird man dann hinsichtlich der Verbandsgemeinden stellen müssen.

Dort haben wir allerdings heute schon eine Durchschnittsgröße von 14.500 Einwohnern mit außerordentlich unterschiedlichen Flächen und Zuschnitten. Eine durchgängige Vergrößerung von Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz ist nicht notwendig – ja sie wäre nicht an den Interessen der Bürger ausgerichtet.

Wer könnte aufgrund der Verkehrsverbindungen und der Entfernungen, die zu überbrücken sind, beispielsweise einer weiteren Vergrößerung von Verbandsgemeinden in der Eifel noch das Wort reden? Und wenn in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Einwohnerzahlen gerade in solchen Gebieten auch noch deutlich abnehmen werden: Das macht doch die Entfernung, die Bürger zu überbrücken haben, um in ihr Rathaus zu kommen, nicht kleiner. Im Gegenteil: Die Vergrößerung von Verbandsgemeinden würde solche Erreichbarkeitsprobleme nur vergrößern und damit zu einer immer größeren Bürgerferne von Kommunalverwaltungen führen.

Was wir brauchen, sind punktuelle Veränderungen und keine neue Gebietsreform in Rheinland-Pfalz.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2004

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied  des Gemeinde- und Städtebundes