Wie hält man die Kommunen dann im Zaum?
Zunächst würde man einen Kredit geben und einige Zeit ins Land gehen lassen. Und dann würde man ein Gesetz erlassen, das die Kommunen dauerhaft an einen bindet.
Womit würde man das begründen? Doch nur mit positiven Aspekten:
- Mit Stabilität – Wer ist nicht dafür?
- Mit Wachstum – Wer würde dagegen sein?
- Mit Garantie der Einnahmequellen – Und das in Zeiten wie diesen!
- Mit Sparen - In Deutschland immer etwas Positives.
- Mit einem Fonds – Das macht Solidität, Solidarität und Stabilität deutlich.
Und damit ist ein Name gefunden: Stabilitätsfondsgesetz soll es heißen. Wie kann man bei einem solchen Namen dagegen sein?
Aber dieses Gesetz ist auch Unfreiheit, Bestimmung des eigenen Schicksals durch andere – eben den Finanzminister – und der ist ein gestrenger Herr. Als staatlicher Regulator und Kassenverwalter für kommunale Angelegenheiten? Die Gemeinden selbst und der Kommunalminister sind dann nicht mehr gefragt.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben für ihre Mitglieder den Entwurf des Stabilitätsfondsgesetzes einhellig bei jeder Gelegenheit, sowohl im Kommunalen Rat als auch in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Landtag, abgelehnt. Noch mehr Kreditaufnahme zu Lasten der Kommunen – und in Zukunft auch noch verzinslich – erscheint unverantwortlich.
Stellen wir uns vor ...
..., jemand hätte die Absicht, wirklich betriebswirtschaftliche Strukturen bei den Kommunen einzuführen. Er würde für eine vollständige Erfassung des vorhandenen Vermögens sprechen, für eine realistische Erstbewertung, für eine Eröffnungsbilanz, die auch Risiken und Lasten, zum Beispiel Pensionslasten, deutlich macht.
..., er würde eine konsolidierte Bilanz verlangen, also eine Bilanz, die alles Vermögen und alle Schulden, alle mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen, zusammenfasst.
Und stellen wir uns vor ...
..., wir hätten alles, was Wert hat, als Kommune in 25 oder 50 Beteiligungsgesellschaften ausgelagert. Oder als Staat – wir beteiligen uns grundsätzlich an GmbHs nicht – hätten wir gerade alles Wertvolle in echte Landesbetriebe, unechte Landesbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, was auch immer, ausgelagert. Wir wären doch alle für eine betriebswirtschaftliche Rechnungslegung und eine konsolidierte Bilanz?
Die kreisangehörigen Körperschaften jedenfalls sind für die Einführung der Kommunalen Doppik zum 01.01.2007. Sie richten sich ein und bereiten sich vor. Sie haben bis heute mit der flächendeckenden Eigenbetriebsbildung für Wasser und Abwasser die „Poleposition“ bei der Einführung betriebswirtschaftlicher Strukturen in der Kommunalverwaltung – modern, kostenorientiert und mit gläsernen Taschen.
Wollten wir das nicht schon lange, auch für die staatlichen und kommunalen Haushalte?
Stellen wir uns vor ...
..., wir hätten ein „Groschengrab“ am Hals, ein großes Stadion, das unbedingt für die Fußballweltmeisterschaft gebaut werden muss.
..., es würde – ganz überraschend – wesentlich teurer als vorher geplant. Diesmal war es der Stahl für den Logenturm oder der Stahl und der Logenturm.
..., wir hätten nicht genug (besser gesagt kein) Geld als Land, um es zu bezahlen oder zu fördern.
Was würden wir tun? Wo würden wir suchen (nach Geld!)? Natürlich würden wir auch und besonders im kommunalen Finanzausgleich suchen.
Schließlich: Der Investitionsstock ist für Alle und Alles gut. Bisher waren schon 6 Mio. Euro daraus zur Finanzierung der Kosten für den Umbau des Weltmeisterschaftsstadions in Kaiserslautern vorgesehen. Jetzt kommen weitere 5 Mio. Euro zur Finanzierung der Mehrkosten hinzu – kommunale Interessensquote am Stahl im Weltmeisterschaftsstadion in Kaiserslautern.
Aber jetzt stellen wir uns auch noch vor ...
..., das Geld im Investitionsstock ist nicht da. Woher nehmen?
War da nicht etwas mit einem Fonds? Sollte der nicht auch zur Verstärkung der kommunalen Finanzen und zur Linderung der kommunalen Finanznot dienen?
Klar doch, das ist es. Der Stabilisierungsfonds wird gebildet, der Finanzausgleich wird um 16 Mio. Euro durch eine kommunale Zwangsanleihe des Landes erhöht und 5 Mio. Euro davon sind kommunale Stahlquote am Weltmeisterschaftsstadion in Kaiserslautern.
Man darf gespannt sein, welchen „kommunalen“ Zwecken die restlichen 11 Mio. Euro zugeführt werden. Vielleicht kommt demnächst die Gleichbehandlung für andere Bundesligastadien, die das Land Rheinland-Pfalz betreibt?
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 10/2004
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes