Unkalkulierbare Risiken


Bekanntlich sieht der Kompromiss zur Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Übernahme der Eingliederungsleistungen und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger durch den Bund – konkret die Bundesagentur für Arbeit – vor.

Im Gegenzug sollen die Kommunen unter anderem die Unterkunftskosten für alle Hilfeberechtigten – die erwerbsfähigen Arbeitslosen (Arbeitslosengeld II) und die Familienangehörigen der Erwerbsfähigen (Sozialgeld) übernehmen. Die Grundsicherungsempfänger (Grundsicherung) bleiben ohnehin in kommunaler Zuständigkeit. Das Ergebnis der verschiedenen finanziellen Transaktionen sollte eine Entlastung der Kommunalhaushalte sein.

Mit den ersten realistischen Kalkulationen wird es zur traurigen Gewissheit: Wir sind wieder einmal über den Tisch gezogen worden. Jeder auf Bundes- und Länder-Seite hat nur sein Bestes gewollt – die eigenen Finanzen. Es kann aber auch sein – schließlich war das alles unmittelbar vor Weihnachten –, dass die große Politik bei der Einigung über Hartz IV, als es mit heißer Nadel um die Kompromisse ging, nur das Plus mit dem Minus vertauscht hatte.

Jedenfalls sieht es im Moment nach Mehrbelastungen für die Kommunen von 2,4 Mrd. € aus. 15 Mrd. € Mehrbelastungen der Kommunen für die Unterkunftskosten stehen 10,2 Mrd. € Entlastung bei der Sozialhilfe gegenüber. Das sind nach Adam Riese 4,8 Mrd. € mehr als früher. Wenn die Länder absprachegemäß ihre Mehreinnahmen von 2,4 Mrd. € an die Kommunen weitergeben, verbleiben immer noch 2,4 Mrd. € Mehraufwand. Ist irgend jemand überrascht?

Selbstverständlich hat das kein Experte vorher voraussehen können. Die Auswirkungen sind so dramatisch, dass der Bundeswirtschaftsminister eine umgehende Überprüfung zugesagt hat.

Bemerkenswert klingt in diesem Zusammenhang auch die Debatte über eine Grundgesetzänderung, im Zuge der Diskussion über ein Optionsmodell geführt: Die Landkreise wollten die Aufgabe als Selbstverwaltungsaufgabe (mit eigener Finanzverantwortung) ohne Weisungsrecht des Bundes (und ohne seine Finanzverantwortung).

Da der Bund sich seiner Verantwortung bewusst war, und sich Arbeitsbeschaffung und Arbeitsvermittlung ebenso wie auch Arbeitslosenunterstützung nicht ohne Bundesverantwortung vorstellen konnte, weigerte er sich, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen, für die es wohl auch sonst keine Mehrheit gegeben hätte. Danach hieß es dann, dass unter diesen Bedingungen kein Landkreis optieren wird. Das nehmen wir dann einmal so und damit ist es dann hoffentlich auch gut und rum.

Und dass dies nicht alles aus der Luft gegriffen ist – Material für ein Symposium, wie es neulich in anderem Zusammenhang so schön hieß –, machen die ersten Berechnungen von Landkreisen in Rheinland-Pfalz deutlich: Bei einem mittleren Landkreis schlappe 10 Mio. € im Jahr Mehrbelastungen!! Das war das Ende der Debatte über die Kommunalisierung von Hartz IV in diesem Landkreis und hoffentlich nicht nur dort.

Die kommunalen Finanzen werden von alledem nicht besser. Die Gemeindefinanzreform – angefangen von dieser Bundesregierung, um die dauernde Verschiebung von Kosten der Arbeitslosigkeit in die Sozialhilfe aufzuhalten und umzukehren – was ist davon geblieben und was ist das Ergebnis?

Hilfe naht: Vor einem Monat hat unser Stellvertretender Ministerpräsident wie bekannt die Abschaffung der Gewerbesteuer und der Verbandsgemeinden als Mittel zur Sanierung der Kommunalfinanzen erfunden. Er hat Unterstützung gefunden: Der Präsident des Deutschen Landkreistages, zugleich Stellv. Vorsitzender des Landkreistages in Rheinland-Pfalz, hat sich inzwischen ebenfalls für die Abschaffung der Gewerbesteuer gegen ein Zuschlagsrecht bei der Lohn- und Einkommensteuer ausgesprochen.

Damit fällt dann auch die Kreisumlage aus der Gewerbesteuer weg oder war das nicht so gemeint? Na, wenn der Bund seinen Ausgleich für Sozialhilfekosten zahlt, braucht es auch keine Kreisumlage mehr.

Wieder ein Stück kommunale Gemeinsamkeit dahin. Bisher waren wir uns wenigstens noch im Kampf um den Erhalt unserer Einnahmen einig.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2004

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes