Echte Konnexität – ein Befreiungsschlag für die Kommunen und ihre Finanzen!

„Die Ministerpräsidentenkonferenz befasst sich derzeit mit einem zentralen Thema für die Zukunftsfähigkeit unseres Staates, der stärkeren Verankerung des Konnexitätsprinzips. Seit Jahren klagen die Kommunen zu Recht, dass der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ in der Praxis nicht eingehalten wird. Immer wieder beschließen Bund und Länder neue Gesetze oder Verordnungen, ohne zugleich die ausreichende Finanzierung auf der kommunalen Ebene sicherzustellen. Die Folge: Die Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen – und damit letztlich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, so Bürgermeister Ralph Spiegler, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes und Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Spiegler weist darauf hin, dass inzwischen auch die Länder selbst vor demselben Problem stehen: „Jüngstes Beispiel ist die Reduzierung der Umsatzsteuer für die Gastronomie. Diese Entscheidung des Bundes führt bei den Ländern zu erheblichen Mindereinnahmen – ein Ausgleich durch den Bund wurde bereits vom Finanzminister abgelehnt. Damit zeigt sich einmal mehr: Das Prinzip der Verantwortlichkeit muss neu justiert werden. Wir brauchen eine andere Lösung – und zwar eine mit System.

Ein echtes, verbindliches Konnexitätsprinzip könnte hier zum Befreiungsschlag werden. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben. Die kommunalen Haushalte sind am Limit: Im ersten Halbjahr 2025 verzeichneten die Städte, Gemeinden und Kreise bundesweit ein historisch hohes Defizit von über 19 Milliarden Euro. Bis zum Jahresende könnte sich dieses Minus auf 32 Milliarden Euro summieren. In Rheinland-Pfalz allein lag das kommunale Defizit im ersten Halbjahr bei 1,5 Milliarden Euro – rund eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Besserung ist nicht in Sicht.“

„Wenn Bund und Länder weiterhin Aufgaben nach unten delegieren, ohne die Finanzierung sicherzustellen, gefährden sie nicht nur die kommunale Handlungsfähigkeit, sondern auch das Vertrauen in die staatlichen Institutionen insgesamt. Deshalb brauchen wir einen verbindlichen Konsultationsmechanismus für neue Gesetze und Verordnungen, wie er in Österreich längst erfolgreich praktiziert wird. Dort müssen sich Bund, Länder und Gemeinden vor Inkrafttreten eines Gesetzes einigen, wie die Finanzierung geregelt wird. Kommt keine Einigung zustande, trägt die Instanz die Kosten, die das Gesetzgebungsverfahren veranlasst hat“, so Spiegler weiter.

Eine solche Regelung wäre auch in Deutschland machbar – und überfällig. Die Arbeitsgruppe der Ministerpräsidentenkonferenz soll bis Dezember einen Vorschlag vorlegen. Eine Verankerung im Grundgesetz wäre wünschenswert, ist aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag schwer durchzusetzen. Doch es gibt keinen Grund, auf gesetzliche Änderungen zu warten. Bund, Länder und Kommunen können Konnexität auch praktisch leben – durch klare Vereinbarungen, Transparenz und gegenseitige Verpflichtung.

„Diese Maßnahmen würden weder den politischen Gestaltungswillen bremsen noch Reformen verhindern. Im Gegenteil: Es würde die Handlungsfähigkeit des Staates sichern, indem künftig nur das beschlossen wird, was tatsächlich finanzierbar und umsetzbar ist. Das wäre ein echter Schritt zu mehr Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen – und ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres föderalen Staates“, so Spiegler abschließend.

Pressemeldung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 22. Oktober 2025