Entscheidungswoche für die Kommunen: Steuerausfälle ausgleichen – Grundsatz “Wer bestellt, bezahlt” endlich verankern

Ziel des Maßnahmenpakets ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen steuerlich zu entlasten. „Wir haben Verständnis dafür, dass eine wirtschaftliche Entlastung notwendig ist, um Deutschland zurück in die Wachstumszone zu bringen“, so Petry. „Aber das darf nicht einseitig zulasten der Kommunen gehen.“

Denn klar ist: Die steuerlichen Maßnahmen führen zu erheblichen Einnahmeausfällen – nicht nur bei den Ländern, sondern auch bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Länder, unterstützt durch die Kommunalen Spitzenverbände, haben daher eine Kompensation gefordert.

Bis Donnerstag soll eine Entscheidung fallen. In Arbeitsgruppen wird aktuell beraten, wie die Kompensation konkret ausgestaltet wird – etwa durch eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung der Länder oder durch gezielte Hilfen des Bundes, beispielsweise im Bereich des kommunalen Klimaschutzes.

Mindestens genauso entscheidend ist die zweite Arbeitsgruppe, die sich mit den Grundsatzfragen finanzieller Ausgleichsmechanismen zwischen Bund, Ländern und Kommunen befasst. „Hier spielt die entscheidende Musik“, betont Petry. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass der Bund neue Aufgaben und Standards beschließt, deren Umsetzung dann von den Kommunen finanziert werden muss.“

Der GStB fordert, dass der Bund die Kommunen jetzt nicht allein lassen darf. „Niemand kann wollen, dass vor Ort die Lichter ausgehen und notwendige Investitionen in Schulen, Straßen, Wege, Plätze, Schwimmbäder, Sportstätten oder Verwaltungsgebäude auf der Strecke bleiben. Wenn wir hier nicht handeln, verpufft auch der Wirtschaftsbooster. Denn ohne starke kommunale Investitionen gibt es keinen Aufschwung – und auch keinen sozialen Zusammenhalt. Notwendig ist:

⇒ Eine verbindliche Verankerung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ auch im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen.

⇒ Eine klare Zusage des Landes Rheinland-Pfalz, die zusätzlichen Investitionsmittel des Bundes vorrangig zur Stärkung der Investitions- und Finanzkraft der Kommunen zu verwenden.

⇒ Eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere unter Berücksichtigung neuer finanzieller Spielräume des Landes.

„Wir erwarten in dieser Woche das lang ersehnte Aufbruchssignal für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen“, so Petry. „Nur mit einer tragfähigen finanziellen Grundlage können die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen und zum Motor für wirtschaftlichen Aufschwung und gesellschaftlichen Zusammenhalt werden“, so Petry abschließend.

Pressemeldung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 23. Juni 2025