BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Juni 2025

 BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Juni 2025

Landesjagdgesetz; Gesetzentwurf; Gesetzgebungsverfahren 

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Landesjagdgesetzes (LT-Drs. 18/12096 vom 09.05.2025) ist am 15.05.2025 in den Landtag eingebracht worden. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Forsten wird am 17.06.2025 eine Anhörung von Verbänden und Fachleuten zum Gesetzentwurf durchführen und diese Anhörung am 25.06.2025 abschließend auswerten. Die Beschlussfassung des Landtags dürfte vor der Sommerpause erfolgen.
Um ein zeitgleiches Inkrafttreten aller nachgelagerten jagdrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, ist das Inkrafttreten des Gesetzes erst zum 01.04.2027 vorgesehen. Lediglich § 55 „Durchführungsvorschriften“ soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.

BR 052/06/2025 DS/765-00

Landesjagdgesetz; Gesetzentwurf  

Im Vergleich zu der Fassung des Gesetzentwurfs zur Neufassung des Landesjagdgesetzes vom 06.08.2024, die der GStB umfassend vorgestellt und eingeordnet hat (vgl. Gemeinde und Stadt, Heft 10/2024), sind die folgenden drei Veränderungen maßgeblich: Ein eigener Paragraph „Sonderregelungen für den Umgang mit Wölfen“ wird eingeführt. Unter anderem wird die Anonymität der Person, die zur Erlegung bestimmt wird und einen Wolf erlegt hat, durch Ausnahme vom Landestransparenzgesetz gewährleistet. In den Bewirtschaftungsgemeinschaften (Hegegemeinschaften) für Rotwild sollen künftig, neben den Jagdausübungsberechtigten, auch die Eigenjagdbesitzer und die Jagdgenossenschaften Pflichtmitglieder sein. Der GStB sieht hierin, entgegen der Begründung zum Gesetzentwurf, keine Stärkung des Grundeigentums. Insbesondere ehrenamtlich tätige Jagdvorstände in den Jagdgenossenschaften sind im Regelfall weder fachlich noch zeitlich zu einer entsprechenden Mitwirkung in der Lage. Mit der gesetzlich geregelten Mitgliedschaft wären auch neue Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, bis hin zu Umlageforderungen, verbunden.
Die Anmeldefrist für Wildschäden, die derzeit eine Woche beträgt, soll nicht nur auf zwei Wochen, sondern nunmehr auf vier Wochen ausgedehnt werden. Diese Änderung dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Stärkung der Geschädigten und der Flexibilisierung der Wildschadensanmeldung.

Weitere Info: www.gstbrp.de, Schwerpunkt Jagdrecht

BR 053/06/2025 DS/765-00

Windenergieanlagen im Wald

Zum Jahresende 2024 waren in Rheinland-Pfalz 1.783 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 4.151 Megawatt in Betrieb. 527 dieser Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.460 Megawatt stehen auf Waldflächen. Dies entspricht ca. 30 Prozent der Windenergieanlagen mit einem Anteil von 35 Prozent an der installierten Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz.
Im Kommunalwald stehen 413 Anlagen, im Privatwald 75 Anlagen und im Staatswald 39 Anlagen (davon 37 im Landeswald und 2 im Bundeswald). Demgemäß befinden sich überdurchschnittlich viele Anlagen im Kommunalwald.
Für Staatswaldflächen werden auf der Basis von GIS-Informationen für jedes Forstamt Windenergiepotenzialkarten erstellt und potenzielle Standorte entwickelt. Die Vergabe erfolgt auf der Basis von Interessenbekundungsverfahren. Grundsätzlich arbeitet der Landesbetrieb Landesforsten mit den Kommunen im Rahmen von Solidarpakten zusammen. In der Regel beträgt die Abführung ca. 20 Prozent der landeseigenen Pachteinnahmen. Durch die Solidarpaktbeteiligung soll die landesweite Zielsetzung eines konzentrierten Ausbaus der Windenergie gefördert werden. Die Pachteinnahmen im Zusammenhang mit der Windenergie beliefen sich beim Landesbetrieb Landesforsten im Jahr 2024 auf rund 3,45 Mio. €.

Weitere Info: LT-Vorlage 18/7418

BR 058/06/2025 DS/866-00

Wolf; Absenkung des Schutzstatus

Das Europäische Parlament hat am 08.05.2025 beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern und ihn von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Voraus gegangen war eine entsprechende völkerrechtliche Änderung der Berner Konvention, die zum 07.03.2025 in Kraft trat. Über eine Anpassung der FFH-Richtlinie soll den EU-Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen eingeräumt werden. Wachende Wolfspopulationen stellen einerseits einen Erfolg des Artenschutzes dar, führen jedoch andererseits zu immer mehr Konflikten, insbesondere mit der Weidetierhaltung.
Die Mitgliedsstaaten müssen auch weiterhin den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen. Bei der Umsetzung in nationales Recht können die EU-Mitgliedsstaaten strengere nationale Schutzmaßnahmen beibehalten, ein Automatismus zur Absenkung existiert nicht.  In Deutschland sieht der Koalitionsvertrag auf Bundesebene eine unverzügliche Umsetzung der Herabstufung in nationales Recht vor.

BR 059/06/2025 DS/760-00

Musterjagdpachtvertrag für zukunftsfähige Wälder   

Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) hat im Rahmen des Projekts „Wild-Wald-Innovation“ einen Musterjagdpachtvertrag zur bundesweiten Unterstützung von Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern entwickelt. Eine Praxishilfe liefert Hintergrundinformationen und nähere Erläuterungen zu einzelnen Paragraphen und Fragestellungen. Integraler Bestandteil des Musterjagdpachtvertrags ist eine Checkliste/Protokollvorlage für den Waldbegang. Der jährliche gemeinsame Waldbegang ist ein wirksames und allgemein anerkanntes Mittel, um die Kommunikation zwischen Pächter und Verpächter zielführend und verbindlich zu gestalten.
Bundesweite Herausforderung bei der Entwicklung klimaresilienter Wälder sind nicht angepasste Schalenwildbestände. Insbesondere Naturverjüngung und ungeschützte Pflanzungen der für einen Waldumbau so wichtigen Mischbaumarten werden vielerorts verbissen oder geschält. Die Jagdausübung kann und muss hierauf Einfluss nehmen. Der Musterjagdpachtvertrag soll helfen, den Waldumbau im Klimawandel zu erreichen.

Weitere Info: www.wild-wald-innovation.de

BR 060/06/2025 DS/765-00

Landeswaldgesetz; Muster-Gestattungsvertrag für organisierte Veranstaltungen im Wald

Nach § 22 LWaldG ist die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden zulässig. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat im Mai 2025 einen aktualisierten „Muster-Gestattungsvertrag über die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald“ veröffentlicht. Insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherung sowie der Aufklärungspflichten werden Überarbeitungen und Ergänzungen vorgenommen. Ferner wird eine FAQ-Liste zu Betretungsrechten und organisierten Veranstaltungen im Wald veröffentlicht. Der Muster- Gestattungsvertrag kann nach Einschätzung des GStB auch von kommunalen Waldbesitzenden entsprechend genutzt werden.

Weitere Info: GStB-N. Nr. 0152/2025

BR 061/06/2025 DS/866-00