Statement
Neue Solarpflicht für kommunale Gebäude: „Auch eine Photovoltaikanlage, die sich nach Jahren rechnet, muss heute erst einmal bezahlt werden.“
Diese verlangt, dass alle bestehenden öffentlichen Nichtwohngebäude schrittweise mit Dach-PV-Anlagen ausgestattet werden. Die Fristen richten sich nach der Größe der Gebäude und enden zwischen Anfang 2028 und Anfang 2031.
Der GStB fordert angesichts der desaströsen Finanzlage der Kommunen, dass bei der Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit auch die kommunale Finanzsituation mit einbezogen werden muss.
Statement von Moritz Petry, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied gegenüber der Rheinpfalz am Sonntag (Ausgabe vom 29.08.2026)
„Die Kommunen stellen sich ihrer Verantwortung beim Klimaschutz und werden auch beim Ausbau der Photovoltaik ihren Beitrag leisten. Schon heute sehen viele Kommunen bei Neubauten – etwa im Schul- oder Verwaltungsbereich – regelmäßig Solaranlagen vor. Die Kommunen sind sich ihrer Vorbildfunktion bei diesem wichtigen Beitrag durchaus bewusst.
Allerdings darf dabei die finanzielle Realität vieler Städte und Gemeinden nicht ausgeblendet werden. Allein 2025 verzeichneten die Kommunen in Rheinland-Pfalz ein Rekorddefizit von 1,2 Milliarden Euro – das höchste der Nachkriegsgeschichte.
Wichtig ist deshalb, dass das Gesetz Ausnahmen vorsieht, wenn die Errichtung einer Solaranlage technisch nicht möglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist beziehungsweise anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Ob eine Anlage wirtschaftlich zumutbar ist, muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft werden. Wirtschaftlich zumutbar ist eine Anlage insbesondere dann, wenn sie zu einer entsprechenden Amortisation führt, also eine rentable Investition darstellt. Vor diesem Hintergrund muss die wirtschaftliche Zumutbarkeit realistisch und einzelfallbezogen geprüft werden – die kommunale Finanzsituation muss unseres Erachtens in diese Prüfung einfließen.
Auch eine Photovoltaikanlage, die sich nach Jahren rechnet, muss heute erst einmal bezahlt werden. Genau daran kann es bei der derzeitigen Finanzlage vieler Kommunen scheitern.
Grundsätzlich gilt: Klimaschutz und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in kommunale Gebäude sind richtig. Bund und Land müssen aber auch dafür sorgen, dass finanzschwache Kommunen die dafür notwendigen Investitionen tatsächlich leisten können.“

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
