Bericht des Vorsitzenden Februar 2021


Es bleibt uns nichts anderes übrig, als weiterhin unsere Kontakte einzuschränken, um die Infektionen auf ein „beherrschbares“ Maß herunterzudrücken. Sinkende Infektionszahlen und – wenn auch nicht so zügig, wie erhofft - steigende Impfzahlen zeigen: das Ziel ist erreichbar!

Wir werden nach und nach wieder zur „Normalität“ zurückkehren können, ohne dabei zu riskieren, uns oder andere mit einer schweren, lebensbedrohlichen Krankheit anzustecken.

Für uns in den Städten und Gemeinden wird es darum gehen, die Themen anzugehen, bei denen die Pandemie sehr deutlich Schwächen aufgezeigt hat.

  1. Wir müssen die Digitalisierung der Schulen schnell und deutlich vorantreiben!
    Wir werden als Schulträger in den nächsten Jahren erhebliche Mittel dafür aufwenden, und die Schulen werden den Einsatz der neuen digitalen Unterrichtsformen auch regelmäßig üben müssen.

  2. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur (Glasfaser, 5G-Netze für alle) hat oberste Priorität!
    Der Lockdown hat den Trend der Menschen hin zum ländlichen Raum noch einmal verstärkt. Vielen ist bewusst geworden, wie gut man in ländlich geprägten Gemeinden leben kann! (Dies insbesondere, wenn der Glasfaserausbau einen effektiv im Homeoffice oder Dorfbüro arbeiten lässt !).
    Zudem ist ein Einfamilienhaus mit Garten auf dem Dorf deutlich günstiger und geräumiger, als eine teure Wohnung in der dicht besiedelten Großstadt.

  3. Der Prozess der Digitalisierung des Verwaltungshandelns muss konsequenter weitergeführt werden.
    Gerade in den Zeiten der Kontaktbeschränkung hat sich gezeigt, welche Reserven wir auch in Bereichen wie z.B. dem Homeoffice haben. Videokonferenzen haben wir alle (mehr oder weniger) schätzen gelernt. Aber auch für die Ratsarbeit können wir uns diese Instrumente nützlich machen.

  4.  Schon vor der Pandemie hatte der lokale Handel erhebliche Probleme. Es droht ein Ausbluten der Ortskerne. Hier werden wir über bisherige Maßnahmen - z.B. aus dem Bereich der Städtebauförderung oder Dorferneuerung – hinaus  aktiv werden müssen.
    Der Landesausschuss hat sich hierzu positioniert und vielfältige Vorschläge beschlossen.

  5. Andere Themen bleiben wiederum wie bisher bestehen: ohne Moos – nix los!
    Der Verfassungsgerichtshof hat den rheinland-pfälzischen Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Mit den jetzt anstehenden Gesetzesänderungen muss die dauerhafte Unterfinanzierung unserer Kommunen in Rheinland-Pfalz beendet werden, also lautet unsere Forderung: deutlich mehr Geld in den kommunalen Finanzausgleich! Rein formale Änderungen nutzen den Städten und Gemeinden nichts.

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie sehen, Krise bedeutet immer auch Chance - und wir sollten diese Chance nutzen!

Für unsere Gemeinden, Verbandsgemeinden und Städte müssen jedoch die Rahmenbedingungen stimmen, damit wir für gute Kitas und Schulen, schöne Wohnplätze, lebendige Gemeinschaftseinrichtungen und eine gute, soziale und öffentliche Infrastruktur, kurz: für ein gutes Leben im Dorf und in der Stadt sorgen können.

Diesen Rahmen setzen insbesondere Landtag und Landesregierung!

Bis zum 14. März haben Sie die Wahl (auch als Briefwahl).

Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch, wie die Anliegen der Städte und Dörfer beachtet werden!

Herzlichst Ihr

Aloysius Söhngen

In eigener Sache:
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, konnte der Gemeinde- und Städtebund  im vergangenen November pandemiebedingt keine Mitgliederversammlung durchführen. Landesvorstand und Landesausschuss haben einstimmig beschlossen, die Vorsitzenden in Briefwahl zu wählen. Ebenso einstimmig schlagen sie vor, Ralph Spiegler und mich als alternierende Vorsitzende für die nächsten vier Jahre wieder zu wählen.

Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank!


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 02/2021