GStB-Bericht

Bericht des Vorsitzenden August 2023


Die Räte sehen sich nur noch als Erfüllungsgehilfen von Land und Bund, von eigenem Gestaltungsspielraum keine Spur. Und das Geld reicht vielerorts nicht, um allein die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Der Haushaltsausgleich wird in über 1.240 Ortsgemeinden im Land nicht erreicht. 

Dann schreitet die Kommunalaufsicht des Innenministeriums ein: „Um die Pflichtaufgaben, die Land und Bund euch auferlegt haben, erhöht gefälligst die Hebesätze bei Gewerbe- und insbesondere bei der Grundsteuer. In anderen Ländern gibt es auch höhere Hebesätze. Verdoppelt und verdreifacht sie doch einfach. In einigen Kommunen haben die Kämmereien auch schon viermal so hohe Hebesätze bei der Grundsteuer errechnet“ (das ein Jahr vor der Grundsteuerreform!)

Das hat zu einer ersten Eruption geführt. Ortsgemeinderat und Ortsbürgermeister in Freisbach haben Amt und Mandate niedergelegt – mit großem Medienecho, weil sie keine Chance sahen, unter den gegebenen Bedingungen Gemeindeleben in ihrem Dorf zu gestalten.

Dies muss ein Weckruf an das Land sein, die Temperatur in der Magma „Kommunale Räte“ muss dringend gesenkt werden! Da helfen keine Hinweise auf „mehr Mittel“ im Finanzausgleich gegenüber vor 10 Jahren. Die Lage hat sich deutlich verändert. Die ausgabenträchtigen Aufgaben sind nach Art und Umfang deutlich gestiegen. Bau-, Energie- und Personalkosten deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. Der Mindestbedarf im Finanzausgleich ist zu gering angesetzt. Die Mehreinnahmen aus der Finanzausgleichsumlage wegen der Sonderentwicklung bei Biontech reichen nicht aus und werden entfallen.

Handeln ist angesagt: Wir brauchen kurzfristig mehr Mittel im Finanzausgleich – nicht in Gestalt von Zweckzuweisungen aller Art – sondern Mittel, die den Kommunen zum Gestalten zur Verfügung stehen. Bei den Pflichtaufgaben, z.B. Ausbau der Kinderbetreuung, Ganztagsbetreuung in Schulen, müssen die Fristen deutlich gestreckt werden. Die Evaluation des neuen Kommunalen Finanzausgleichs muss sofort beginnen. Der Mindestbedarf der Kommunen muss auf Grund der deutlich geänderten Rahmendaten neu ermittelt werden. Kommunen dürfen nicht zu kurzfristigen Realsteueranhebungen gezwungen werden.

Dies ist dringend erforderlich, damit die „Magma“ in unseren Kommunen abkühlt und nicht weitere „Eruptionen“ erfolgen! Unsere Räte und Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister wollen nicht nur verwalten, sondern gestalten. Gebt Ihnen die Chance dazu!

Ihr 
Aloysius Söhngen
Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 08/2023