Bericht des Vorsitzenden Juni 2026
Auch in Mainz wurde auf dem Deutschhausplatz eindrucksvoll sichtbar, wie groß die Sorgen der Kommunen sind. Die breite Berichterstattung hat Öffentlichkeit und Politik für die prekäre Lage der Städte, Gemeinden und Landkreise sensibilisiert.
Mit einem Defizit von mehr als 1,3 Milliarden Euro erreichten die Kommunen in Rheinland-Pfalz 2025 einen historischen Negativrekord seit Bestehen des Landes – mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Gleichzeitig weist inzwischen mehr als jede zweite kreisangehörige Kommune einen negativen Finanzierungssaldo auf. Zugleich wachsen die Anforderungen an Kinderbetreuung, Schulen, Feuerwehren, Katastrophenschutz, Integration, Digitalisierung und Infrastruktur stetig. Viele Kommunen wissen längst nicht mehr, wie sie diese dauerhaft finanzieren sollen.
Der Aktionstag muss deshalb der Auftakt für dauerhaften politischen Handlungsdruck sein. Denn die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen entscheidet darüber, ob die Menschen funktionierende Schulen, sichere Straßen, leistungsfähige Verwaltungen und eine verlässliche Daseinsvorsorge vorfinden.
Jetzt sind Bund und Länder gefordert. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss konsequent gelten. Darüber hinaus braucht es eine grundlegende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Hoffnungssignale und neues Ministerium
Nach der Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz wird nun erstmals der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ auch im Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbindlich geregelt. Künftig sollen neue oder ausgeweitete gesetzliche Leistungen nach diesem Grundsatz finanziert werden. Der Bund übernimmt 80 Prozent, die Länder 20 Prozent der dadurch entstehenden Mehrkosten. Das ist ein erster richtiger Schritt und ein Erfolg. Die bereits bestehenden Milliardenbelastungen der Kommunen – insbesondere im Sozialbereich – werden dadurch jedoch nicht beseitigt. Deshalb kann diese Vereinbarung nur der Anfang einer umfassenden Reform der Kommunalfinanzen sein.
Erste Signale hat auch die Landesregierung gesendet. Ministerpräsident Gordon Schnieder hat eine nachhaltige Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs angekündigt. Bereits 2027 soll es erste Entlastungen geben. Nur wenige Wochen nach der Regierungsbildung haben wir in Gesprächen unsere Erwartungen an das neue Kommunalministerium gegenüber Minister Teuber und Staatssekretärin Fischer deutlich gemacht.
Im Mittelpunkt steht die Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Notwendig sind insbesondere eine vollständige Erstattung bundes- und landesveranlasster Ausgaben, ein aufgabengerechter kommunaler Finanzausgleich und eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Solide Kommunalfinanzen setzen eigene Konsolidierungsanstrengungen und eine sparsame Haushaltsführung voraus.
Das Kommunalministerium muss daneben weitere Themen entschlossen angehen. Die angekündigte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt derzeit zu erheblicher Unsicherheit. Seitens des GStB haben wir verdeutlicht, dass es eine Abschaffung nur mit einem vollständigen finanziellen Ausgleich des Landes geben kann. Ebenso notwendig sind ein konsequenter Bürokratieabbau und eine Modernisierung der Gemeindeordnung. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Einigkeit bestand auch darin, die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt zu verbessern. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen wurde uns zugesagt. Damit allein ist es aber nicht getan, um die Situation der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zu verbessern – auch darin bestand Einigkeit.
Reformen jetzt!
Kaum ein Thema wird in Deutschland so emotional diskutiert wie der Sozialstaat. Wer ihn dauerhaft erhalten will, muss ihn an veränderte finanzielle, gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anpassen. Die Vorschläge einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen eröffnen mit einem möglichen Entlastungsvolumen von rund 8,6 Milliarden Euro konkrete Perspektiven. Ziel ist nicht der Abbau notwendiger Leistungen, sondern deren effizienterer und zielgenauer Einsatz.
Gerade die Kommunen tragen einen erheblichen Teil der Soziallasten und stehen gleichzeitig vor wachsenden Anforderungen in den Bereichen Kinderbetreuung, Jugendhilfe, Integration, Bildung und Pflege. Ein „Weiter so“ ist deshalb keine Option. Wer immer neue Leistungen verspricht, ohne ihre Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, gefährdet die Handlungsfähigkeit der Kommunen und letztlich auch die Stabilität des Sozialstaats.
Nicht alle Reformvorschläge sind aus kommunaler Sicht gleichermaßen überzeugend. So wird etwa zu diskutieren sein, wie Ganztagsbetreuung oder weitere kommunale Aufgaben künftig ohne den Einsatz von Minijobbern organisiert werden sollen. Über einzelne Maßnahmen werden wir daher weiter sprechen müssen. Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit der angekündigten Reformen.
Deutschland verfügt über große wirtschaftliche und gesellschaftliche Stärken. Diese sollten wir nutzen, um notwendige Veränderungen aus eigener Überzeugung anzugehen. Bund und Länder stehen jetzt in der Verantwortung. Nur ein modernisierter Sozialstaat und finanziell starke Kommunen sichern sozialen Zusammenhalt, staatliche Handlungsfähigkeit und kommunale Selbstverwaltung dauerhaft.

Vorsitzender
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 06/2026
