Wirtschaft & Kommunen haben folgende übergeordnete Erwartungen an die künftige Landesregierung:
- Das Land muss ein klares, verlässliches und dauerhaft wirksames Bekenntnis zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung geben. Mit steigendem finanziellen Handlungsspielraum steigt auch die Entscheidungsfreiheit vor Ort.
- Das Land muss bei der Übertragung von Aufgaben das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ strikt anwenden. Trotz verfassungsrechtlicher Verpflichtung der Länder muss der Bund im Falle neuer Aufgaben oder bei Aufgabenausweitung dafür Sorge tragen, dass die Kommunen entsprechend auskömmlich finanziert sind (Veranlassungskonnexität).
- Die Finanzmittel für Kommunen müssen landesseitig dauerhaft aufgestockt werden. Nur die Umverteilung zwischen den Kommunen zu verändern, reicht nicht, um deren Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das Land darf sich hier nicht aus der Verantwortung nehmen.
- Eine Altschuldenübernahme ohne Strukturreformen wirkt lediglich als Einmaleffekt ohne nachhaltige Wirkung. Ein neues Entschuldungsprogramm für Kommunen sollte das Land daher erst mit der Umsetzung von Strukturreformen und Sicherstellung ausgeglichener Haushalte auflegen.
- Das Land muss sich beim Bund bei der Übertragung von Bundesaufgaben eindringlich für eine auskömmliche Finanzierung und für eine generelle Neuordnung der Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen einsetzen.
Zur Erreichung dieser Ziele schlagen Wirtschaft und Kommunen folgende konkrete Maßnahmen vor:
- Statt immer weitere Ansprüche einzuführen, braucht es mindestens ein Moratorium für kommunale Leistungen und Standards. Auch ein Standardabbau darf dabei kein Tabuthema sein. Beispielsweise im Baubereich (sog. gold plating) oder in Kitas - verlässliche Öffnungszeiten sollten eine höhere Priorität haben als nicht einzuhaltende Personalvorgaben beim Fachpersonal in Randzeiten in Kitas. Im Bereich der Sozialkosten benötigen die Kommunen eine dauerhafte und dynamisierte Entlastung, verbunden mit tiefgreifenden Reformen. Hier darf es keine Denkverbote geben.
- Falls das Land höhere Ausstattungs- oder Qualitätsniveaus vorschreiben sollte, muss es auch die entsprechenden Mittel bereitstellen und damit die Konnexität sicherstellen.
- Das Land muss während der gesamten Dauer einer Aufgabenübertragung die tatsächlich entstehenden Vollkosten tragen. Dazu muss eine Anpassungspflicht nach dem Vorbild von NRW in die Landesverfassung verankert werden. Kostenfolgenabschätzungen sind Voraussetzungen für weitere Aufgabenübertragungen.
- Bei kommunalen Aufgaben sind Verfahrensvereinfachungen zwingend erforderlich mit dem Ziel, die Bearbeitungsdauer und den Personaleinsatz zu reduzieren. So muss beispielsweise das Instrument der Genehmigungsfiktion stärker genutzt werden. Wichtig dabei ist die Unterstützung der Kommunen durch das Land. Die Potentiale interkommunaler Zusammenarbeit müssen erheblich gesteigert werden, z. B. bei Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Neben einer Aufgabenkritik muss eine Aufgabenkonsolidierung erfolgen, indem Aufgaben etwa in „Kompetenzcentern“ gebündelt werden. Der jeweilige Bezug zur Region darf dabei jedoch nicht verloren gehen.
- Die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen und Arbeitsweisen muss verbindlich, schrittweise und realistisch umgesetzt werden. Dazu benötigen die Kommunen Unterstützung durch das Land, darunter beispielsweise einen Stufenplan und Vorgaben von verpflichtenden Standards. Bereits vorhandene, erprobte Lösungen sollten von allen Kommunen genutzt werden. Einheitliche Softwarelösungen für Leistungen sollten angestrebt und möglichst am freien Markt beschafft werden. Bei neuen Leistungen sollte das Land den Kommunen von Anfang an eine standardisierte Software zur Verfügung stellen.
- Kommunale Konsolidierungspotenziale müssen stärker genutzt werden. So werden etwa Prozesse unterschiedlich effizient in den Kommunen gelöst, beispielsweise bei Standardprozessen in der Antragsbearbeitung. Kommunen sollen dabei stärker von den Krisenerfahrungen anderer Kommunen lernen (beispielsweise Etablierung schlanker Prozesse nach der Flutkatastrophe im Ahrtal oder nach dem Hacker-Angriff im Rhein-Pfalz-Kreis). Das Land soll eine Plattform für kommunale Best-Practice-Beispiele und zum Erfahrungsaustausch schaffen, um effiziente Vorgehensweisen in die Breite zu bringen. Die Haftungsfreistellung für Kommunen muss das Land dabei prüfen.
- Die rheinland-pfälzische Kommunalstruktur ist kleinteilig und muss effizienter gestalten werden. Die Verwaltungsreform muss konsequenter weitergeführt und dabei geprüft werden, ob und wie sämtliche kommunale Verwaltungsebenen in Rheinland-Pfalz konsolidiert und optimiert werden können. Dazu können auch Anreize geschaffen werden. Der Nutzen für die Menschen vor Ort muss klar ersichtlich sein.
- Die Vielzahl an Förderprogramme bindet Personalkapazitäten, schafft Bürokratie und sorgt nicht für eine effiziente Verwendung der Mittel. Daher müssen Förderprogramme deutlich konsolidiert und reduziert werden, zugunsten von mehr Pauschalen und einer höheren Grundfinanzierung der Kommunen. Dies stärkt zugleich die Entscheidungsfreiheit vor Ort. Es bietet sich an, dieses Potenzial im Zusammenhang mit der Evaluierung des reformierten Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2026 anzugehen.
- Der Regulierungsrahmen der Kommunen muss weiter entbürokratisiert werden. So wurde im Bereich der Vergabe kommunaler Aufträge ein erster Schritt gegangen. Bundesländer wie Bayern sind beim Umfang der Vergabefreiheit allerdings bereits deutlich weiter. Sollte es eine Vorgabe zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen geben, muss diese praktikabel umsetzbar sein. Eine Orientierung am Beispiel von NRW bietet sich hier an.
Diese Maßnahmen greifen ineinander und tragen dazu bei, die Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Kommunen wiederherzustellen. Kommunen wird es wieder ermöglicht werden, freiwillige Leistungen in angemessenem Umfang anzubieten, beispielsweise Wirtschafts- und Tourismusförderung oder in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Kultur und Integration. Gleichzeitig wird die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen wieder steigen. Indem es gelingt, die kommunale Steuer-erhöhungsspirale zu stoppen, werden Standortkosten in ein Gleichgewicht mit den Standortbedingungen gebracht. Das Land wird sich damit auch dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse wieder annähern.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft, die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern, der Städtetag, der Landkreistag, und der Gemeinde- und Städtebund eint die gemeinsame Überzeugung, dass nur finanziell gut aufgestellte und wettbewerbsfähige Kommunen ihre zentrale Bedeutung für den gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Zusammenhalt im Land erfüllen können.
