Bundesforstausschuss „Deutscher Kommunalwald“


Für Frieden steht die Forstwirtschaft der waldbesitzenden Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten als ein Garant für Nachhaltigkeit, Erholung und Holznutzung. „Der Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist hierbei eine wichtige Stimme in der Bundespolitik, damit der Spagat zwischen den verschiedensten Ansprüchen an die kommunalen Wälder gelingen kann. Für eine erfolgreiche Arbeit ist für mich die enge Verbindung und der Austausch mit unseren Kommunalwaldvertretern in den Bundesländern und eine vertrauensvolle und sachorientierte Zusammenarbeit mit den für Wald, Forstwirtschaft und Naturschutz zuständigen Ressorts, Vertretern der politischen Parteien und forstlichen Verbänden sehr wichtig. In diesem Sinne möchte ich die erfolgreiche Arbeit von Winfried Manns fortsetzen“, so Frieden.

Öffentliches Geld für öffentliche Dienstleistungen

Als einen zukünftigen Schwerpunkt sieht Frieden die Frage nach öffentlicher Förderung für die Waldbesitzer auch im Hinblick auf die weiter steigenden Anforderungen an den Wald in der Klimaschutzdiskussion sowie aus den schon bestehenden Öko- und Gemeinwohldienstleistungen. „Alle wollen den Wald für sich und ihre Zwecke und Ziele vereinnahmen, aber keinen substanziellen Beitrag zur Gegenfinanzierung erbringen. Das schmälert nicht nur die Erträge aus dem Holzverkauf, sondern erschwert auch zunehmend die Forstwirtschaft selbst und ist ein nicht zu vernachlässigender Eingriff in das Eigentum der Waldbesitzenden“, so Frieden.

Ein großes Augenmerk will Frieden daher auch auf die ökonomische Tragfähigkeit der kommunalen Forstbetriebe legen. So sei der Kommunalwald als Waldbesitz der öffentlichen Hand im besonderen Maße gefordert, Gemeinwohlleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Dies führe dazu, dass kommunale Forstbetriebe immer mehr als Serviceunternehmen betrachtet werden, die Erholungs-, Naturschutz- und Umweltleistungen zum Nulltarif zur Verfügung stellen sollen. Nach Berechnungen des Hamburger Thünen-Instituts schlagen die Belastungen durch Schutz- und Erholungsfunktionen im Kommunalwald mit 52 Euro pro Jahr und Hektar (Betriebe >200 ha) zu Buche. Bezogen auf den Reinertrag von 124 Euro pro Jahr und Hektar sind diese Belastungen erheblich. Während allerdings im Staatswald einzelner Länder Mehraufwand und Mindererlöse durch Zuwendungen aus dem Landeshaushalt ausgeglichen würden, um diese gesellschaftlich gewünschten Leistungen in besonderer Weise bereitzustellen, sei die öffentliche Unterstützung des Kommunalwaldes (ca. 4 Euro pro Jahr und Hektar) vergleichsweise sehr gering.

Fairer Lastenausgleich durch Bund und Länder erforderlich

In diesem Zusammenhang erinnert Frieden an das 1975 verabschiedete Bundeswaldgesetz, dem heftige Diskussionen vorausgegangen waren. Strittig war vor allem die besondere Betonung der Gemeinwohlverpflichtungen kommunaler Waldbesitzer, der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und die Einführung des freien Betretungsrechtes zum Zwecke der Erholung. Zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen wurde vereinbart, dass auch die kommunale Forstwirtschaft in besonderem Maße durch subventionierte Entgelte im Rahmen der Beförsterung und Betriebsleitung durch die Landesförster gefördert wird. In der aktuellen Diskussion um die Umstellung dieser Entgelte auf Vollkosten müsse zwingend an diesem jahrzehntealten Konsens und „Generationenvertag“ festgehalten werden. Frieden fordert daher die Einführung neuer Finanzierungsinstrumente und einen fairen Lastenausgleich von Bund und Ländern. „Wir müssen wieder ein Bewusstsein dafür schaffen, dass kommunale Forstbetriebe zwar dem öffentlichen Wohl verschrieben sind, aber immer auch als wirtschaftliche Unternehmen zu betrachten sind, die auf ausgeglichene Jahresergebnisse angewiesen sind“, so Frieden.


Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) vom 28. Mai 2018