Die Kommunalen Spitzenverbände kritisieren Verfahren und Ausgestaltung der rheinland-pfälzischen Regelungen zum Bundesteilhabegesetz


Die Kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz sind weder mit dem Inhalt noch mit der Ausgestaltung des Verfahrens zum Erlass des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz einverstanden. In diesem Gesetz wird die konkrete Durchführung des Bundesteilhabegesetzes – insbesondere im Hinblick auf Zuständigkeiten und Kostentragung – für Rheinland-Pfalz geregelt. Nunmehr hat der Ministerrat einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie gebilligt.

„Die vorgelegten Regelungen können wir nicht akzeptieren. Die Forderung der Kommunen kann weiterhin nur sein, dass das Land die Eingliederungshilfe vollständig in eigener Zuständigkeit und mit eigenen Mitteln übernehmen soll“ so die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände.

Nach den im Entwurf genannten Plänen möchte das Land die Zuständigkeit nach Alter trennen und gleichzeitig die Kommunen an den Kosten des Landes hälftig beteiligen, wobei die Kommunen die Kosten vorleisten und auf eine Erstattung des Landes warten sollen. Dies wird insbesondere bei wieder ansteigenden Zinsen zu einer weiteren großen Belastungsprobe für kommunale Haushalte führen. Zudem will man sich kostenlos des kommunalen Personals zur Administration bedienen. „Diese Selbstbedienungsmentalität ist das komplette Gegenteil der kommunalen Forderung und eine äußerst nachteilige Regelung für die Kommunen.“ erklären die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände.

Die kommunalen Ausgaben im Sozialbereich sind seit Jahren einer der wesentlichen Kostentreiber und zu einem großen Teil ursächlich für die kommunale Finanzmisere bei gleichzeitig eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf führt dazu, dass die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten für die Gruppe der volljährigen behinderten Menschen auf null reduziert werden, gleichzeitig aber die Kommunen die Kosten hälftig zu tragen haben. Zusätzlich müssen die Kommunen das Personal kostenlos stellen, um das Gesetz entsprechend den Anweisungen des Landes umzusetzen. Das Land hingegen nimmt für sich damit heraus, sämtliche zukünftigen Entscheidungen beim Personenkreis der Volljährigen alleine zu treffen, aber nur die Hälfte der entstehenden Kosten zu tragen. Eine solche Regelung ist aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände nicht haltbar.

Verwundert zeigen sich die Kommunalen Spitzenverbände über das von der Landesregierung gewählte Verfahren. Nachdem über Jahre die zukünftige Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen diskutiert wurde, werde jetzt im Hau-Ruck-Verfahren ein Gesetzentwurf durchgeboxt, von dem die Vertreter der Kommunen im Vorfeld keinerlei konkrete Kenntnis hatten. „Wir hätten uns gewünscht, nicht nur aus Presse und Landtagsanfragen von den Plänen der Landesregierung zu erfahren,“ so die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände abschließend.


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 12. März 2018