Hundesteuer: Keine Vollkaskomentalität schaffen! Steuerungsfunktion erhalten, Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken


Dabei ist die Erzielung von Einnahmen und die indirekte verursachergerechte Beteiligung der Hundehalter an der Infrastruktur ein Nebeneffekt neben der wichtigen ordnungspolitischen Bedeutung. Die Hundesteuer hat einen Steuerungseffekt, weil in fast allen Kommunen so genannte Kampfhunde besonders hoch besteuert werden, nachdem es gravierende Unfälle sogar mit Todesfällen von Kindern gegeben hat.

Die Kommunen richten teilweise Freilaufflächen für Hunde ein, überall gibt es Hundekotbeutel mit entsprechenden Behältnissen. Diese werden leider nicht immer genutzt, so dass auch für die Straßenreinigung zusätzliche Kosten entstehen.

Die Kommunen können nicht immer mehr und bessere Leistungen auch für Hundehalter erbringen ohne dass eine Gegenleistung abgefordert wird. Die meisten Tierbesitzer haben dafür Verständnis, zumal ein Teil der Einnahmen auch dafür verwendet wird, Tierheime zu unterstützen, die ausgesetzte Hunde versorgen.

Auch der Bund der Steuerzahler sollte aufhören, den Bürgern eine Vollkaskomentalität anzukündigen. Nach dem Motto: Die Kommune und der Staat ist für alles verantwortlich, aber ich muss mich nicht beteiligen. Das hat mit richtig verstandener Bürgerverantwortung nichts zu tun, betonte Bürgermeister Ralph Spiegler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 25. Juli 2019