Kita-Gesetz: Rechnungshof erreicht mit seiner Kritik Klarstellung zur Finanzierung des Kita-Zukunftsgesetzes


Eine detaillierte Kostenfolgenabschätzung – eine Berechnung der genauen Auswirkungen zum Gesetzentwurf – wurde von der Landesregierung bisher nicht vorgelegt, so dass sich die kommunale Seite auf die während der Beratungen zum Kita-Zukunftsgesetz genannten Summen verlassen muss. Nichts anderes bringt der Rechnungshof in seinem Schreiben zum Ausdruck, wenn er die immer wieder genannten „zusätzlichen“ 81 Mio. Euro für nicht nachvollziehbar hält.

Auch die Annahme des Rechnungshofs, dass die verbleibenden 68 Mio. Euro dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden, deckt sich mit den – nicht unbegründeten – Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände. Bereits bisher werden die Personalkostenerstattungen des Landes an die Kommunen zu 100 % aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert. Dass sich diese Art der Finanzierung aufgrund des Kita-Zukunftsgesetzes ändern soll, wurde bisher von der Landesregierung nicht kommuniziert. Auch sind entsprechend notwendige gesetzliche Änderungen noch nicht eingeleitet worden.

Die immer wieder von der Landesregierung sowie von den die Regierung tragenden Fraktionen vorgetragene Aussage, dass mit den zusätzlichen 80 Mio. Euro rund 3.000 neue Stellen geschaffen werden können, kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden, denn das würde bedeuten, dass jede Stelle rund 26.000 Euro wert sei! Dies würde Kosten von rund 150 Mio. Euro bedeuten, die somit zu einem großen Anteil von den Kommunen zu finanzieren sind.

Dem Rechnungshof ist ausdrücklich zuzustimmen, wenn er ausführt, dass mit dem Wegfall der gesetzlichen Bestimmung der Trägeranteile das Risiko bei den Personalkosten auf die Kommunen verlagert wird. Alle Verbände haben sich im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs mit Nachdruck für eine Beibehaltung der gesetzlich vorgegebenen Trägeranteile ausgesprochen. Dieser Forderung ist das Land leider nicht gefolgt. Dies trifft für die Trägeranteile der Personalkosten sowie für die Tragung der Sachkosten der Einrichtungen zu. Bei den angesprochenen Rahmenvereinbarungen haben die kommunalen Spitzenverbände mehr Verbindlichkeit erwartet.

Auch beim Mittagessen werden zusätzliche Kosten entstehen, die das Land nach dem Konnexitätsgedanken zu tragen hat. Auch hier werden zum Teil in der Darstellung die Fakten unzureichend dargestellt. Es ist zutreffend, dass in 90 % aller Einrichtungen Mittagessen angeboten wird, dies sagt jedoch nichts darüber aus, wie viele Kinder tatsächlich ein Essen in der von der Landesregierung gewünschten „Qualität“ erhalten. Vielmehr handelt es sich zum großen Teil um den Verzehr mitgebrachter Lunchpakete, die es zukünftig – zumindest nach dem Willen der Landesregierung im Gesetzentwurf – nicht mehr geben soll! Fakt ist, dass die vom Land bisher zugesagten 13,5 Mio. Euro für den Um- und Einbau von Küchen nur einen Bruchteil des landesweiten Investitionsbedarfs abdecken. Hier sind deutlich mehr Mittel erforderlich, die das Land bereitzustellen hat.

Die kommunalen Spitzenverbände sehen sich insgesamt in ihrer Kritik an der angedachten Finanzierung des neuen Kita-Gesetzes bestätigt und danken dem Rechnungshof für die erreichte Klarstellung bei der zukünftigen Finanzierung der Personalkosten durch das Land.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern den Landesgesetzgeber auf, alle Berechnungen offenzulegen und zu erklären, aus welchem Finanztopf die genannten Summen im Detail bezahlt werden.

Ziel ist es, die Qualität bei der Kinderbetreuung zu verbessern, ohne die entstehenden Mehrkosten auf dem Rücken der Kommunen abzuladen! Das bedeutet konkret, dass sämtliche mit der Gesetzesnovellierung einhergehenden Kosten aus dem unmittelbaren Landeshaushalt dauerhaft zu bezahlen sind.


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz vom 23. Mai 2019