Rettungsschirm für Kommunen – Zukunft in Stadt und Land gestalten


Die Kommunen stemmen den Alltag unter Bedingungen von Covid-19. Dabei geraten sie zunehmend unter Druck, denn die Ausgaben steigen, und die Einnahmen brechen weg. Allein die jüngste Steuerschätzung prognostiziert ein Gewerbesteuer-Minus in Höhe von 11,8 Milliarden Euro. Und je länger die Krise andauert, desto höher werden die finanziellen Belastungen für die Kommunen.

„Die Kommunen sind wie zuletzt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger da. Sie tragen die Verantwortung für die Bewältigung der Krise, haben zusätzliche Kosten und gleichzeitig Einnahmeausfälle zu verkraften. Wichtig ist, dass Städte und Gemeinden gerade in der jetzigen Situation handlungsfähig bleiben“, sagten Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB.

„Der öffentliche Dienst hält dieses Land zusammen. Deswegen setzen wir uns nachdrücklich für einen Rettungsschirm für die Kommunen einschließlich einer Tilgung von Altschulden ein. Auch die Bundesländer müssen ihren Beitrag leisten, die Finanzkrise von den Kommunen abzuwenden und den Solidarpakt ihrerseits unterstützen. In einem gemeinsamen Brief haben sich die in ver.di organisierten Personalräte der Kommunen diese Woche an die Finanz- und Innenminister*innen der Länder gewandt und einen Rettungsschirm für Kommunen gefordert und um Unterstützung des Solidarpakts 2020 gebeten“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten – Rettungsschirm aufspannen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und ver.di machen sich stark für einen weit aufgespannten Rettungsschirm für Kommunen: Es ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, dass Kommunen die Zukunft gestalten können. Dass sie stattdessen Haushaltssperren verhängen und in Sparhaushalten die Not verwalten, kann durch den Solidarpakt 2020 verhindert werden.

Entlastung von pandemiebedingten Mehrausgaben

Die Kommunen sollten zudem von den Mehrausgaben entlastet werden, die pandemiebedingt für Kosten der Unterkunft und Leistungen nach SGBII anfallen. Eine Übernahme der Kosten durch den Bund ist sinnvoll.

Einnahmeausfälle ausgleichen

Die Länder sind aufgefordert, die Mittelzuweisung im kommunalen Finanzausgleich im laufenden Jahr und in den Folgejahren zu erhöhen und den Kommunen die zur Bewältigung der aktuellen Situation benötigten Mittel zuzuweisen. Kommunen dürfen aktuell nicht in eine Situation geraten, in der sie Finanzengpässe durch überteuerte Kassenkredite überbrücken müssen. Der Bund sollte die Länder hierbei finanziell unterstützen. Das ist Teil des Auftrags, gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.

Ein kommunales Investitionsprogramm wird gebraucht!

Für das Wiederhochfahren der lokalen Wirtschaft inklusive der Kulturbetriebe sind Kommunen ein wichtiger Investitionsmotor. Investitionen in die öffentliche Infrastruktur mit besonderem Schwerpunkt auf Pandemie- und Klimaresilienz sind notwendig. Bereits vor der Krise lag der Investitionsrückstand in Städten und Gemeinden bei circa 140 Milliarden Euro. Bund und Länder müssen hier ansetzen und zusätzliche Investitionsmittel bereitstellen. Wir erwarten deshalb, dass das geplante Konjunkturpaket der Bundesregierung als einen wichtigen Baustein die Stärkung der kommunalen Investitionskraft enthält.

„Bei Investitionen in die Zukunft muss es jetzt darum gehen, Beschäftigung zu erhalten und abzusichern sowie gleichzeitig die sozial-ökologische Transformation der Gesellschaft voranzubringen. Im Mittelpunkt eines Investitions- und Konjunkturprogramms stehen die Stärkung der sozialen Sicherungssysteme, der Tarifbindung, der Arbeitnehmerrechte und der Daseinsvorsorge. Für Zukunftsinvestitionen und die Sicherung der Daseinsvorsorge ist eine höhere Staatsverschuldung vertretbar und jetzt auch notwendig“, sagte Werneke.

„Kommunen sind von entscheidender Bedeutung für die Wiederbelebung der Wirtschaft. Kommunale Investitionen sind Konjunkturmotoren und sorgen dafür, dass Unternehmen und Handwerk vor Ort profitieren. Gleichzeitig tragen Investitionen in Schulen, Straßen und Sportstätten dazu bei, dass die Lebensqualität vor Ort steigt“, betonten Brandl und Landsberg.

Mobilität für alle – ökologisch und zukunftszugewandt

Die krisenbedingten Einnahmeausfälle der kommunalen wie auch der privaten Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs sind mit einem dafür zu schaffenden Notfallprogramm auszugleichen.

„Der öffentliche Personennahverkehr darf nicht zum Krisenverlierer werden. Wenn aus Klimaschutzgründen die notwendige Verkehrswende gelingen soll, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Menschen, die Busse und Bahnen nutzen. Deswegen muss die Taktung im ÖPNV jetzt erhöht werden, so dass weniger Personen in den einzelnen Bussen und Bahnen mit dem nötigen Abstand sicher fahren können und diese Verkehrsmittel wieder mehr genutzt werden. Je höher die Hygienestandards umso größer ist das notwendige Vertrauen der Menschen“, so Brandl und Landsberg.

„Die Nutzung von Geldern aus dem Notfallprogramm Nahverkehr sollte an soziale und wirtschaftliche Bedingungen geknüpft werden: den Erhalt der Arbeitsplätze, das Einkommen der Beschäftigten sollte weitestmöglich gesichert werden, und Tarifbindung ist dafür ein Baustein. Ansprüche aus dem Notfallprogramm sollten von den Unternehmen mit entsprechenden Verlustnachweisen belegt werden“, unterstrich Werneke.

Ländliche Räume stärken

Gerade mit Blick auf die Regionen jenseits der Ballungsräume brauchen wir jetzt finanzielle Impulse und Unterstützung. Mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse müssen wir verhindern, dass einzelne Regionen zu Krisenverlierern werden“, forderten Brandl und Landsberg.

„Niemand darf den Anschluss verlieren, kommunale Initiativen für den Breitbandausbau sollten auf regionale Unternehmen setzen und Beschäftigung in der Region fördern“, so Werneke.


Gemeinsame Erklärung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und ver.di vom 28. Mai 2020