Schuldenübernahme richtig und überfällig – Konzept muss auf den Tisch


Die kommunale Gesamtverschuldung belief sich im Jahr 2020 auf rund 12,4 Mrd. Euro, davon entfallen rund 6,1 Mrd. Euro – rund 50 % der Gesamtverschuldung – auf die sog. Liquiditätskredite. Die rheinland-pfälzischen Kommunen verzeichnen bei den Pro-Kopf-Schulden den Spitzenwert in ganz Deutschland, nicht zuletzt nachdem die Landesregierungen von Hessen und dem Saarland bereits entsprechende Entschuldungsprogramme aufgelegt und umgesetzt haben. Mit der Übernahme der Hälfte der Kredite zur Liquiditätssicherung wird den Kommunen eine erhebliche Last abgenommen. Wir dürfen bei diesem wichtigen Thema jetzt allerdings nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Erst wenn sämtliche Altschulden von den Schultern der Kommunen genommen werden, erhalten diese endlich wieder eine finanzielle Perspektive. Es bedarf hier dringend weiterer Kraftanstrengungen.

Seitens der Spitzenverbände wird erwartet, dass auch die Kredite der sogenannten Einheitskasse auf der Ebene der Verbandsgemeinden in die Entschuldung einfließen. Außerdem muss der kommunale Finanzausgleich ab dem Jahr 2023 in der Art ausgestaltet sein, dass dieser auskömmlich ist und die Kommunen ihre Aufgaben nicht erneut über Kredite finanzieren müssen.

Das Land ist gefordert, jetzt zeitnah ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept zur Übernahme der Altschulden vorzulegen. Die kommunalen Spitzenverbände bringen sich hier gern konstruktiv ein.


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 17. Dezember 2021