KOMMUNALWÄLDER STÄRKEN


Die Klimaschutzleistungen und Ökosystemdienstleistungen des Waldes sind nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Güter“ zu honorieren.

  • Der Anteil, den das Land an den Revierdienstkosten trägt, ist bei staatlichem wie bei kommunalem Revierdienst von 30 % auf 50 % zu steigern.
  • Die Gemeinschaftsforstorganisation ist zu erhalten.
  • Die interkommunale Zusammenarbeit in Form von Zweckverbänden bei der Waldbewirtschaftung ist stärker zu fördern.
  • Waldbesitzende Gemeinden sind hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht entlang öffentlicher Straßen dauerhaft zu entlasten.
  • Das Landesjagdgesetz wird mit der Zielsetzung, durch eine effiziente Jagdausübung klimastabile Mischwälder zu ermöglichen, überprüft („Wald vor Jägerinteressen“).
  • Das klimafreundliche Bauen mit Holz ist verstärkt zu fördern.