MIGRATION / INTEGRATION


  • Erforderlich ist eine adäquate Kostenerstattung durch Land und Bund.
    Für Personen, für die ein Rückführungshindernis besteht, erhalten die Kommunen eine landesweit jährliche Pauschale in Höhe von 35 Mio. Euro – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der betroffenen Personen. Aufgrund zunehmender Rückführungsproblematiken, auf welche die Kommunen keinen Einfluss haben, wird hier die Deckungslücke immer größer. Das Finanzierungssystem auf Landesebene ist insoweit im Sinne einer gerechten Kostenverteilung zu überarbeiten.
  • Integrationskosten (Migrationspauschale) – Bundesmittel durch flankierende Beteiligung des Landes erhöhen, Mittel verstetigen und langfristige Planungssicherheit schaffen.
  • Bund und Land müssen Rückführungsmanagement weiter verbessern, eindeutige Identitätsfeststellung sichern
  • Echte gemeinsame europäische Asylpolitik
    Konzept auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen schaffen und umsetzen.
  • Erleichterungen im Baurecht
    Die Befristung der Sonderregelungen im Baugesetzbuch zum erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften sollte mindestens bis 2022 verlängert werden.