Eigenbewirtschaftung der Jagd am Beispiel der Jagdgenossenschaft Zehnhausen bei Rennerod (GuSt Oktober 2014)

Eigenbewirtschaftung der Jagd am Beispiel der Jagdgenossenschaft Zehnhausen bei Rennerod (GuSt Oktober 2014)

I. Vorbemerkungen
Zum Jagdjahr 2014/2015 hat sich die Jagdgenossenschaft/Ortsgemeinde Zehnhausen bei Rennerod (Westerwaldkreis) nach Jahrzehnten der Jagdverpachtung entschlossen, die Jagd in Eigenbewirtschaftung (sog. „Regiejagd”) auszuüben.

Die Erfahrungen aus dem Umstiegs-Prozess sollen anderen interessierten Jagdgenossenschaften Hilfestellung und gleichzeitig „Fahrplan” für eine erfolgreiche Einführung der Jagd in Eigenbewirtschaftung bieten.

II. Gründe für die Abkehr von der Jagdpacht hin zur Eigenbewirtschaftung

Die Jagdgenossenschaft Zehnhausen bei Rennerod liegt im stark ländlich strukturierten oberen Westerwaldkreis auf einer mittleren Höhe von rd. 540 m NN. Die Gemarkung ist durch ausgedehnte Feldflächen geprägt, die Waldfläche spielt mit rd. 30% eine eher untergeordnete Rolle. Aufgrund ihrer relativ guten Arrondierung ist sie aber Kernstück der jagdlich bedeutsamen Flächen.

Seit Jahren lagen jedoch waldbauliche Gutachten mit der Einstufung „erheblich gefährdet” vor, ohne dass nachhaltige Besserung in Sicht war. Gleichzeitig wurde die Ergiebigkeit der Jagd durch die Pächter moniert, da erhebliche Störungen im Revier durch Dritte (Windkraftanlagen, Radfahrer, Quads, Wanderer, Hunde etc.) bestünden.

Unter Berücksichtigung dieser Problemstellungen wollte die Jagdgenossenschaft Zehnhausen bei Rennerod mit Ablauf des Jagdpachtvertrags zum Ende des Jagdjahres 2013/2014 neue Wege für ihre Jagd beschreiten.

Eckpunkte zum Jagdrevier Zehnhausen bei Rennerod:

Gemarkungsgröße:
ca. 296 ha
Bejagbare Fläche:
ca. 273 ha
Davon Waldfläche:
ca. 90 ha
Ø-Pachtpreise in der Region:
ca. 10,50 €
Ø-Abschüsse der letzten Jahre:
21 Stück Rehwild; Schwarzwildvorkommen unbedeutend
Forstlicher Gefährdungsgrad:
erheblich gefährdet
Ø-Kosten Forstschutz/Jahr:
ca. 4.700,00 €

Die Aufgaben der Jagdgenossenschaft sind auf die Ortsgemeinde übertragen und werden im Rahmen des § 68 Abs. 1 GemO von der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod wahrgenommen.

III. Verfahrensschritte bis zur Einführung der „Regiejagd”

  1. Bereits im Frühsommer 2013 wurden erste Informationen über eine erfolgreiche Einführung der Eigenbewirtschaftung der Jagd eingeholt. Es fanden seinerzeit einige Info-Veranstaltungen des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) statt, die sich ausschließlich oder beiläufig mit der Eigenbewirtschaftung der Jagd befassten. Es wurde eine Plattform für Jagdgenossenschaften geboten, die erfolgreich den Umstieg in die Eigenbewirtschaftung vollzogen hatten (u.a. Regiejagd Wittlich-Wengerohr, Regiejagd Oelsberg/Endlichhofen, Kommunaler Zweckverband „Lennebergwald” Mainz/Budenheim).

  2. In enger Abstimmung mit dem GStB wurden die ersten rechtlichen und organisatorischen Hürden abgeklopft, die die Einführung der Regiejagd in Zehnhausen bei Rennerod auf gesunde Füße stellen sollten. Unter anderem waren Problembereiche zu klären wie die Organisationsform der Jagd, Jagdsteuer- und Berufsgenossenschafts-Beitragspflicht, Wildschadensersatzpflicht, die Person des Jagdleiters etc.

  3. Hilfreich war hier insbesondere eine Referenzliste des GStB, die eine Vielzahl von Städten und Gemeinden benannte, die den Weg in die Eigenbewirtschaftung schon eingeschlagen hatten. Zu fast all diesen Städten und Gemeinden wurden telefonische Kontakte geknüpft und über das Für und Wider der Eigenbewirtschaftung gesprochen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Befragten gab an, die richtige Entscheidung getroffen zu haben, und eine Umkehr zurück zur Jagdverpachtung sei nicht angedacht. Einhelliger Tenor der Befragten war, dass die Wildschadensproblematik deutlich zurückgegangen sei, dass teils junge, engagierte, heimische Jäger in gut vernetzten Teams eine erfolgreiche Jagd praktizieren und breite Anerkennung in ihrer Gemeinde, den umliegenden Revieren und bei Land- und Forstwirtschaft erlangen. Es würden vermehrt große Gemeinschaftsjagden/Bewegungsjagden abgehalten, die sehr gute Ergebnisse lieferten. Die Jagd wird häufig als Intervalljagd durchgeführt, d.h. Zeiten von 3 Wochen intensiver Bejagung folgen Zeiten, in denen die Jagd ruht und das Wild keinem permanenten Jagddruck ausgesetzt ist. Ziel sei in den meisten Fällen nicht die Abschusszahl, sondern die Minderung der Wildschäden, was in ganz großem Umfange erreicht werde.

  4. Anfang Januar 2014 fand eine Info-Veranstaltung unter Beteiligung des GStB in Zehnhausen bei Rennerod statt, zu der sowohl die Ratsmitglieder und der Jagdvorstand als auch Vertreter der Forstverwaltung geladen waren. Hier gab es die Möglichkeit, in relativ überschaubarem Rahmen die Vor- und Nachteile einer Eigenbewirtschaftung ausführlich zu erörtern. Es wurde übereingekommen, eine in näherer Umgebung liegende Ortsgemeinde zu ihren Erfahrungen mit der Einführung der Regiejagd zu befragen. Gerne erklärten sich deren Ortsbürgermeister und sein angestellter Jagdleiter, der ausgebildeter Revierleiter ist, dazu bereit, zu einer Info-Veranstaltung nach Zehnhausen bei Rennerod zu kommen.

  5. Anfang Februar 2014 fand dieser Erfahrungsaustausch statt, in dessen Verlauf die Nachbar-Gemeinde sehr ausführlich und anschaulich ihre Beweggründe für die Einführung der Regiejagd sowie die ersten positiven Ergebnisse darlegte. Auch hierzu waren alle Ratsmitglieder, der Jagdvorstand sowie Vertreter der Forstbehörden anwesend. Hier gilt nochmals unser besonderer Dank an die Vertreter der Nachbar-Gemeinde für ihre kollegiale und hilfreiche Unterstützung.

  6. Im Rahmen dieser beiden Informationsveranstaltungen ergab sich weiterer Klärungsbedarf bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Jagdorganisation.

    Es wurden durch den vorgesehenen Jagdleiter, der gleichzeitig zuständiger Forstrevierleiter für Zehnhausen bei Rennerod ist, erste Zahlen hinsichtlich der Jagderträge und -Aufwendungen mit den Ratsmitgliedern und Jagdvorständen erörtert. Es wurde grob mit Aufwendungen in Höhe von rd. 3.000 € (neue Jagdeinrichtungen 2.000 €, Jagdsteuer 600 € und Berufsgenossenschaftsbeitrag 200 €) bei Erträgen von gut 5.000 € (aus Jagdbeiträgen Jagdleiter und mithelfende Jäger rd. 2.000 €, Kurzzeit-Begehungsscheinen rd. 2.200 € und Wildbretverkauf rd. 1.000 €) gerechnet. Daraus folgte, dass bei normalem Verlauf des Jagdjahres zumindest keine oder nur geringe Einbußen gegenüber der Verpachtung zu befürchten sind, was zuerst große Sorge der Gemeindevertreter war.

    Weiterhin waren folgende Dinge zu klären:
    - Person des Jagdleiters -> kommunaler Revierleiter
    - Anzahl der mithelfenden Jäger -> derzeit 4 Jäger
    - Jagdbeiträge dieser Personen -> Beiträge zzgl. Kautionszahlung
    - Anzahl der Kurzzeit-Begehungsscheine/Jahr -> geplant max. neun Begehungsscheine
    - Anzahl und Intensität der Ansitz-/Bewegungs-/Gemeinschaftsjagden -> derzeit noch in der Findungsphase
    - Wildbret- Verkauf -> örtliche Gastronomie/Metzgereien
    - Wildkammer -> momentan noch beim Forstamt gegen Entgelt (für Strom und Wasser)
    - Bau und Unterhaltung der Jagdeinrichtungen -> Jagdleiter und mithelfende Jäger
    - Buch- und Kassenführung -> Jagdleiter/Verbandsgemeindekasse
    - Pirschbezirke oder Revierjagd -> man hat sich endgültig für die (Gesamt-) Revierjagd entschieden, da hier alle gemeinsam für alles verantwortlich sind und der Revier- und Hegegedanke etwas in den Hintergrund tritt.

  7. Mitte März 2014 fanden die entsprechenden Gremiensitzungen (Gemeinderat und Jagdvorstand) statt, in deren Verlauf einstimmig für die Abkehr von der Jagdverpachtung hin zur Eigenbewirtschaftung votiert wurde.

  8. Ende März 2014 fand die erforderliche Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Zehnhausen bei Rennerod statt. Die Jagdgenossenschaft beschloss mit überwiegender Mehrheit die Einführung der Eigenbewirtschaftung der Jagd in Zehnhausen bei Rennerod.

  9. Aktuell erfolgt der Feinschliff an den Vereinbarungen zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdleiter sowie zwischen Jagdleiter und mithelfenden Jägern.

  10. Zwischenzeitlich sind die Wildfolge-Vereinbarungen gem. § 35 LJG mit den Nachbarrevieren geschlossen.

IV. Fazit

IV. FazitSeitens der Jagdgenossenschaft und der Ortsgemeinde herrschte grundsätzlich von Anfang an eine positive Grundstimmung zur Änderung der Jagd in Zehnhausen bei Rennerod. Aus dem Umfeld (Jägerschaft, Landwirtschaft, umliegende Reviere) war anfangs Störfeuer festzustellen, welches aber zunehmend abflaut. Größte Sorge bereitete die Ungewissheit über die tatsächlich Jagdausübenden, insbesondere dahingehend, dass die Kurzzeit-Begehungsscheine willkürlich und ungebremst vergeben werden könnten. Das ist und war aber nie Ansinnen der Jagdgenossenschaft. Lediglich als finanzieller Beitrag macht die Vergabe von Kurzzeit-Begehungsscheinen Sinn, jagdlich soll die Hauptlast auf den Schultern des Jagdleiters und der mithelfenden Jäger ruhen. Die Begehungsscheine werden, so Absicht aller Beteiligten, auch nur an bekannte, zuverlässige und in das neue System passende Jäger vergeben, so dass man auf einen ordnungsgemäßen Jagdbetrieb im Revier Zehnhausen bei Rennerod vertrauen kann.

Die ersten Jagderfolge lassen Hoffnung aufkeimen, dass Zehnhausen bei Rennerod ein gut geführtes und jagdlich interessantes Revier werden könnte und auch die forstlichen Belange aus den waldbaulichen Gutachten Beachtung erfahren und sich die Wildschadenssituation im Wald stetig verbessert.

Aus einigen umliegenden Gemeinden werden zwischenzeitlich Signale ausgesendet, dass man bei einem erfolgreichen Verlauf des Pilotprojekts in Zehnhausen bei Rennerod ebenfalls über eine Eigenbewirtschaftung der Jagd als gangbaren Weg nachdenkt.


Quelle: Gemeinde und Stadt Oktober 2014