Problem Wildschadensrisiko (GuSt Oktober 2011)

Problem Wildschadensrisiko

Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Schwarzwildbestände und dem regional verstärkten Anbau von Mais, insbesondere im Zu­sammenhang mit der Entstehung von Biogasanlagen, steigt das Ri­siko von erheblichen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen an, was die Jagdverpachtung er­heblich erschwert.

Auf der Grundlage einer ak­tuellen Abfrage verzeichnet der Gemeinde- und Städtebund, dass bei Neuverpachtungen nur noch wenige Jagdpächter bereit sind, zu den bislang üblichen Konditionen einen Jagdpachtvertrag abzuschlie­ßen.

Dies betrifft insbesondere die in der Vergangenheit übliche Be­reitschaft zur uneingeschränkten Übernahme der Wildschadensersatzpflicht. Sinkende Jagdpachter­löse, Wegfall oder Beschränkun­gen der Wildschadensersatzpflicht („Deckelungen“), Sonderkündigungsrechte und teilweise sogar die Unverpachtbarkeit von Jagd­bezirken müssen von Verpächter­seite in der Folge hingenommen werden.

Das löst bzw. mindert zwar das finanzielle Risiko der Jagdpächter, schafft andererseits aber bedeutende Schwierigkeiten bei Gemeinden und Jagdgenos­senschaften (Wegfall von Jagd­pachterlösen, Wildschadensersatz­zahlungen bis hin zu 5-stelligen Beträgen, Umlageproblematik in Jagdgenossenschaften).

Auf die vollständige Über­nahme der Wildschadensersatz­pflicht sollte nach wie vor bei Neuverpachtungen gedrungen werden, auch unter Inkaufnahme eines ggf. deutlich geringeren Jagdpachter­löses.

Die von Pächterseite favori­sierte „Deckelung“ der Ersatz­pflicht sollte entschieden abge­lehnt werden, sie verschiebt das Problem nach Erreichen der Begrenzungssumme einseitig zulas­ten des Verpächters, der Anreiz zur verstärkten Bejagung aus (fi­nanzieller) Sicht des Jagdpächters entfällt.

Die Bejagung in Eigenre­gie kommt bei sinkender Pachtat­traktivität bzw. Unverpachtbar­keit der Jagdbezirke als Alterna­tive zunehmend in Betracht und wird bereits in zahlreichen Fällen in Rheinland-Pfalz praktiziert.


Quelle: Gemeinde und Stadt Oktober 2011