BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Januar 2016


Wildschäden am Wald; Bewertung der finanziellen Auswirkungen

 

Im Rahmen des Waldzustandsberichts 2015 (S. 84 ff.) hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten im Dezember 2015 eine ökonomische Bewertung von Verbiss- und Schälschäden durch Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild veröffentlicht. Die „qualifizierte Schätzung“ bezieht sich auf das Jahr 2012 und beruht auf der „Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald“ des Deutschen Forstwirtschaftsrates. Im Ergebnis werden die Verbissschäden im rheinland-pfälzischen Staats- und Körperschaftswald mit rund 14 Mio. € je Jahr veranschlagt, die Schälschäden mit rund 5,7 Mio. € pro Jahr. Hinzu kommt ein Gesamtaufwand für Wildschadensverhütungsmaßnahmen von rund 5 Mio. € pro Jahr. Damit wird eine Größenordnung bestätigt, die der Rechnungshof bereits in seinem Bericht des Jahres 2006 hergeleitet hatte.
Das Ministerium weist darauf hin, dass im Rahmen der Novellierung jagdrechtlicher Vorgaben Restriktionen für die Schalenwildbejagung abgebaut und insbesondere die Einflussnahme der Grundeigentümer als Jagdrechtsinhaber verbessert wurde. Waldbesitzer, Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer und nicht zuletzt die Jagdausübungsberechtigten und die Hegegemeinschaften müssten verantwortungsvoll von ihren neuen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Dabei sei die Reduktion überhöhter Schalenwildbestände zur Vermeidung von Wildschäden am Wald eine vorrangige Aufgabe.
Auch aus Sicht des GStB ist jeder kommunale Waldbesitzer aufgerufen, seine Jagdpachteinnahmen in Beziehung zu den langfristigen ökonomischen und ökologischen Schäden zu setzen, die ein überhöhter Schalenwildbestand dem Wald zufügt bzw. zu den Kosten für Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden.

BR 007/01/16 DS 765-00


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