BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Dezember 2018


Afrikanische Schweinepest; Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Das Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 14.11.2018 (BGBl. I S. 1850) ist am 21.11.2018 in Kraft getreten. Das Gesetz erweitert die rechtlichen Grundlagen für eine effektive Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.
Problematisch erscheint die neu eingefügte Regelung zu den Aufwandsentschädigungen und Schadensersatzleistungen an Jagdausübungsberechtigte im Rahmen einer angeordneten verstärkten Bejagung (§ 6 Abs. 9 Tiergesundheitsgesetz). Das Land Rheinland-Pfalz befürchtet, dass unverhältnismäßige finanzielle Belastungen für Länder und Kommunen entstehen könnten (vgl. BR-Drs. 475/1/18 vom 17.10.2018). Im Fall einer verstärkten Bejagung wird in der Gesetzesfolgenabschätzung seitens der Bundesregierung die zu leistende Aufwandsentschädigung auf 800 € pro zusätzlich erlegtem Wildschwein beziffert. Schadensersatzleistungen sollen auch Wildschadensersatzzahlungen einschließen.
Trotz bestehender jagdrechtlicher Verpflichtungen wird der Jagdausübungsberechtigte aus Sicht der Landesregierung durch die Regelung privilegiert. Er soll für die ihm obliegende Pflicht zur Gesunderhaltung des ausschließlich von ihm nutzbaren Wildbestandes eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ferner verweist die Landesregierung auf den hohen Verwaltungsaufwand des neu geschaffenen § 6 Abs. 9 Tiergesundheitsgesetz.

BR 129/12/18 DS/765-00

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