BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" August 2020


Bundesjagdgesetz; Referentenentwurf zur Änderung

Der Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Stand: 13.07.2020) enthält Bestimmungen zur Vereinheitlichung der Jägerausbildung und Jägerprüfung (u.a. Mindestausbildungszeit von 130 Stunden; Berücksichtigung von Wildbrethygiene und Lebensmittelsicher-heit). Bei Gesellschaftsjagden hat jeder Teilnehmer einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mit sich zu führen. Dies dient gleichermaßen der Sicher-heit wie dem Tierschutz. Für Büchsenmunition wird bundeseinheitlich ein Minimierungsgebot für Blei nach dem Stand der Technik bei gleichzeitig zuverlässiger Tötungswirkung festgeschrieben.
Für Rehwild soll der behördliche Höchstabschussplan abgeschafft und durch eine privatrechtliche Mindestab-schussvereinbarung ersetzt werden. Weitergehende Ländervorschriften (wie in Rheinland-Pfalz) bleiben unberührt. Aus Sicht der Waldbesitzenden ist der Referentenentwurf diesbezüglich unzureichend. Die Wiederbewaldung und Entwicklung klimastabiler Wälder droht vielerorts an überhöhten Schalenwildbeständen zu scheitern. Erforderlich erscheinen vor allem behördliche Vegetationsgutachten, die für jeden Jagdbezirk objektive Informationen über den Zustand des Waldes geben und die mit zwingenden Folgerungen bezüglich der künftig erforderlichen Abschusshöhe beim Schalenwild verknüpft werden.

BR 081/08/20 DS/765-00

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