BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Oktober 2021


Gemeindewald; Erstattung von Revierdienstkosten an das Land

Das VG Koblenz hat in mehreren Urteilen vom 12.07.2021 (Az: 1 K 109/20.KO, 1 K 742/20.KO, 1 K 1186/20.KO, 1 K 1187/20.KO, 1 K 1188/20.KO) über Klagen des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentralstelle der Forstverwaltung, gegen waldbesitzende Gemeinden entschieden. Das Gericht kommt bei allen Tatbeständen (mit geringen Differenzierungen) zu dem Ergebnis, dass dem Land die Erstattung der anteiligen Personalausgaben für den staatlichen Revierdienst (Betriebskostenbeitrag) in den strittigen Abrechnungsjahren zusteht.
Die Verpachtung von Gemeindewald an ein privates Forstdienstleistungsunternehmen hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung von Betriebskostenbeiträgen an das Land, sofern der Gemein-dewald einem Forstrevier mit staatlichem Revierleiter angehört. Durch die Verpachtung werden die Forstreviergrenzen und die Revierleitung durch einen staatlichen Bediensteten nicht tangiert. Die Änderung der Zuordnung zu einem Forstrevier setzt ein entsprechendes Verfahren nach § 9 Abs. 2 und Abs. 6 LWaldG in Verbindung mit § 4 LWaldGDVO voraus. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land endet mit der Bildung eines eigenen Forstreviers und der Wahrnehmung des Revierdienstes durch einen körperschaftlichen Bediensteten.
Das Gericht sieht, in Übereinstimmung mit dem OVG, im Abrechnungsverfahren für die Revierdienstkosten ein Umlagemodell für vorhandene Personalausgaben und kein Abrechnungsmodell für erbrachte Leistungen. Insoweit handelt es sich bei der Kostenerstattung um eine vorzugsleistungsähnliche Umlage. Folge dieser Einordnung ist, dass dahinstehen kann, in welchem Umfang die Gemeinde tatsächlich Leistungen des Revierdienstes in Anspruch genommen hat.

BR 101/10/21 DS/866-00

Gemeindewald; Revierdienstkosten; Landesdaten 2021

Die durchschnittlichen Personalausgaben für staatliche Bedienstete im Revierdienst werden landesweit ermittelt. Danach ist der „Personensatz im dritten Einstiegsamt“ auf 95.729 € (Vorjahr: 91.501 €) gestiegen; der „Personensatz Forstwirtschaftsmeister“ liegt bei 66.043 € (Vorjahr: 66.226 €). Der durchschnittliche „Vertretungssatz im dritten Einstiegsamt“ wird mit 1.758 € pro Forstrevier (Vor-jahr: 1.161 €) beziffert. Dieser ist, unabhängig von den Gegebenheiten vor Ort, beim staatlichen Revierdienst zusätzlich zu zahlen, beim körperschaftlichen Revierdienst wird er den Anstellungskörperschaften zusätzlich erstattet.
Rückwirkend zum 01.01.2021 soll eine Neuregelung des Abrechnungsverfahrens für die Revierdienstkosten im Gemeindewald erfolgen. Beim Revierdienst durch körperschaftliche Bedienstete erstattet das Land danach 40 % des Personensatzes im dritten Einstiegsamt und des durchschnittlichen Vertretungssatzes. Dies entspricht 38.995 €. Liegt die Größe des Forstreviers unter dem Reduktionsgrenzwert (im Jahr 2021 bei 1.250 Hektar red. Holzbodenfläche), erfolgt eine anteilige Kürzung des 40 %igen Erstattungsbetrages. Der Reduktionsgrenzwert soll sukzessive ansteigen und ab dem Jahr 2026 einen festen Wert von 1.500 Hektar red. Holzbodenfläche einnehmen.

BR 102/10/21 DS/866-00

Forstorganisation im Jahr 2021

In Rheinland-Pfalz bestehen 404 Forstreviere. In 309 Forstrevieren üben staatliche Bedienstete die Revierleitung aus, davon sind 23 Forstreviere reine Privatwaldbetreuungsreviere. 95 Forstreviere (Vorjahr: 88 Forstreviere) werden von körperschaftlichen Bediensteten geleitet.
Die Zahl der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung (ohne Privatwaldbetreuungsreviere) hat sich von 555 im Jahr 2000 auf nunmehr 286 besonders deutlich reduziert. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung liegt bei 1.566 Hektar red. Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.555 Hektar). In den Forstämtern, in denen das Konzept der zentralen Steuerung der technischen Produktion (TPL-Konzept) zur Anwendung gelangt, beträgt die durchschnittliche Reviergröße 1.633 Hektar red. Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.622 Hektar).
Die Revierleitung durch körperschaftliche Bedienstete hat deutlich an Bedeutung gewonnen. Die betreute Waldfläche stieg von 53.840 Hektar im Jahr 2000 auf nunmehr 109.732 Hektar red. Holzbodenfläche. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit körperschaftlicher Revier-leitung beträgt 1.155 Hektar red. Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.241 Hektar).

BR 103/10/21 DS/866-00

Waldstrategie 2050

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im September 2021 die Waldstrategie 2050 veröffentlicht. Sie stellt den Zustand des Waldes und seine Ökosystemleistungen zusammenfassend dar und formuliert darauf aufbauend das Leitbild zur strategischen Ausrichtung der künftigen nationalen Waldpolitik. In zehn Handlungsfeldern sind die Herausforderungen, die mit der Erfüllung des Leitbildes verbunden sind, konkretisiert und mit Meilensteinen als Zwischenschritte bis zum Jahr 2030 untersetzt.

Weitere Info: www.bmel.de

BR 106/10/21 DS/866-00

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