BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Dezember 2023

BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Dezember 2023

Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Dezember 2023 ist erschienen.

PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen; Waldabstandsregelungen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau haben mit Schreiben vom 07.11.2023 zum Bau von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ergänzende Regelungen des Fachrechts veröffentlicht. Mit Blick auf die forstwirtschaftlichen Belange werden detaillierte Abstandsregelungen zu vorhandenem Wald getroffen, die eine Verschattung der Anlagen vermeiden sollen:

  • Waldfläche befindet sich im Norden der Anlage: Eine Baum-länge (in der Regel 30 m),
  • Waldfläche befindet sich im Süden der Anlage: sechsfache Baumlänge (in der Regel 180 m),
  • Waldfläche befindet sich im Westen bzw. Osten der Anlage: dreifache Baumlänge (in der Regel 90 m).

Weiter wird ausgeführt, dass die Forstämter bei der Beurteilung der Mindestabstände Ermessen ausüben können und der Einzelfall beurteilt werden soll.
Aus Sicht des GStB, mit dem keine Abstimmung im Vorfeld erfolgte, sind die Waldabstandsregelungen, soweit sie über eine Baumlänge hinausgehen, verzichtbar. Das Thema Verschattung ist ein rein betriebswirtschaftliches Kriterium und sollte den Investoren überlassen bleiben.

BR 118/12/23 DS/866-00

Forstorganisation im Jahr 2023

In Rheinland-Pfalz bestehen 398 Forstreviere (Stand: 31.12.2022). In 291 Forstrevieren üben staatliche Bedienstete die Revierleitung aus, davon sind 21 Forstreviere reine Privatwaldbetreuungsreviere. 107 Forstreviere (Vorjahr: 100 Forstreviere) werden von körperschaftlichen Bediensteten geleitet.
Die Zahl der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung (ohne Privatwaldbetreuungsreviere) hat sich von 555 im Jahr 2000 auf nunmehr 270 besonders deutlich reduziert. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung liegt bei 1.663 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.629 Hektar). In den Forstämtern, in denen das Konzept der zentralen Steuerung der technischen Produktion (TPL-Konzept) zur Anwendung gelangt, beträgt die durchschnittliche Reviergröße 1.681 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.650 Hektar).
Die Revierleitung durch körperschaftliche Bedienstete hat deutlich an Bedeutung gewonnen. Die betreute Waldfläche stieg von 53.840 Hektar im Jahr 2000 auf nunmehr 117.106 Hektar reduzierte Holzbodenfläche. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit körperschaftlicher Revierleitung beträgt 1.094 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.139 Hektar).

BR 122/12/23 DS/866-00

Gemeindewald; Revierdienstkosten; Landesdaten 2023

Die durchschnittlichen Personalausgaben für staatliche Bedienstete im Revierdienst werden landesweit ermittelt (Stand: 31.12.2022). Danach ist der „Personensatz im dritten Einstiegsamt/ gehobener Forstdienst“ auf 96.169 € (Vorjahr: 97.103 €) gesunken; der „Personensatz Forstwirtschaftsmeister“ liegt bei 69.641 € (Vorjahr: 67.785 €). Diese Landesdaten dienen beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete als Grundlage für die weiteren Berechnungen auf Forstamtsebene, auf Forstrevierebene und schließlich auf Forstbetriebsebene.
Der auf Landesebene ermittelte durchschnittliche „Vertretungssatz im dritten Einstiegsamt“ wird mit 1.333 € pro Forstrevier (Vorjahr: 1.434 €) beziffert. Dieser ist, unabhängig von den Gegebenheiten vor Ort, unter Anwendung der 60 % zu 40 %-Regelung beim staatlichen Revierdienst zusätzlich zu zahlen, beim körperschaftlichen Revierdienst wird er den Anstellungs-körperschaften zusätzlich erstattet.
Beim Revierdienst durch körperschaftliche Bedienstete erstattet das Land 40 % des Personensatzes im dritten Einstiegsamt und des durchschnittlichen Vertretungssatzes. Dies entspricht 39.001 € (Vorjahr: 39.415 €). Als Bezugsbasis für die anteilige Kürzung des 40%igen Personalausgabenerstattungsbetrages bei unterdurchschnittlich großen Forstrevieren dient der Reduktionsgrenzwert. Er liegt im Jahr 2023 bei 1.350 Hektar reduzierte Holzbodenfläche.

BR 123/12/23 DS/866-00

Holzbauinitiative der Bundesregierung

Mit der im Bundeskabinett verabschiedeten Holzbauinitiative sollen die Potenziale des Holzbaus für das klimagerechte und ressourcenschonende Bauen verstärkt genutzt werden. Sie zeigt in unterschiedlichen Handlungsfeldern Lösungsansätze und Themenschwerpunkte auf. Ziel der Holzbauinitiative der Bundesregierung ist es, u. a. durch die Vorbildfunktion des Bundes, das Bewusstsein für die Chancen und Potenziale des Holzbaus bei Entscheidern und Multiplikatoren, bei Planern sowie bei privaten und öffentlichen Bauherren zu stärken. Damit die Umsetzung gelingen kann, ist es erforderlich, ungerechtfertigte Hemmnisse auszuräumen, insbesondere beim mehrgeschossigen Bauen. Auch das zirkuläre Bauen gilt es weiterzuentwickeln.

Weitere Info: www.bmel.de/holzbauinitiative

BR 126/12/23 DS/866-00


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