BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Februar 2024

BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Februar 2024

Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Februar 2024 ist erschienen.

Verkehrssicherungspflicht im Wald und auf Waldwegen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat mit Schreiben vom 17.01.2024 an die Forstämter aktualisierte „Hinweise zur Verkehrssicherung“ (Stand: Dezember 2023) veröffentlicht, welche frühere Dokumente ersetzen. Hintergrund ist die erhöhte Gefährdung im Wald und auf Waldwegen, die vor allem aus den Folgen des Klimawandels resultiert. Ziel bleibt, die aktuelle Rechtslage praxisorientiert darzustellen. Erstmalig wird das Thema „Megagefahr“ angesprochen. Die Hinweise beinhalten ferner Erläuterungen zur praktischen Durchführung der Verkehrssicherung und zur Verantwortung für die Durchführung. Als neuer Punkt findet sich die Sensibilisierung der Waldbesuchenden hinsichtlich der veränderten Gefahrenlagen.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0030/2024

BR 017/02/24 DS/866-00

Bundeswaldgesetz; Referentenentwurf; Verfassungsrechtliche Bedenken

Auf der Bundesebene befindet sich ein Referentenentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes in der Ressortabstimmung. Der Entwurf beinhaltet eine Vielzahl neuer bundesrechtlicher Vorgaben für die Waldbewirtschaftung; die Zahl der Paragraphen des Gesetzes wächst fast um das Doppelte.
Ein von privaten Waldbesitzerverbänden in Auftrag gegebenes Gutachten (Januar 2024) kommt zu dem Ergebnis, dass der Entwurf durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Die vorgesehene Beschränkung der Baumartenwahl, die Herabstufung der Holzproduktion und die Begrenzung anderer waldbaulichbetrieblicher Freiheiten verletzen die Grundrechte des Eigentums (Art. 14 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Auch die neu eingeführten Strafvorschriften verstoßen nach Einschätzung des Gutachters gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Erklärung zentraler Regelungen zu „allgemeinen Grundsätzen“ des Naturschutzes diene dazu, die Regelungen der Abweichungsgesetzgebung zu entziehen und so kompetenzwidrig zu verhindern, dass die Länder anschließend abweichende Regelungen treffen könnten.
Nach Auffassung des Gutachters führt der Entwurf zu einer massiven Zunahme an Verwaltungs- und Bürokratieaufwand sowie zu Verfahrensverzögerung und Rechtsunsicherheit zulasten der Betroffenen und der Vollzugsbehörden auf Länderebene.

BR 018/02/24 DS/866-00

EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“; Kritik an der Umsetzung

Die EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“, die ab Ende 2024 angewandt werden muss (vgl. BR 056/06/23) droht für die Waldbesitzenden in Deutschland zu einer exorbitanten Belastung zu werden. Verkaufte Holzmengen müssen mit den Geokoordinaten des Grundstücks, auf dem das Holz geerntet wurde, Holzmenge und Holzart sowie dem Produktionszeitraum an ein EU-Informationsportal gemeldet und entsprechende Sorgfaltserklärungen abgegeben werden. Die Waldbesitzenden erhalten dann eine Referenznummer, die an den Käufer zu übermitteln ist.
Die Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland befürchtet, dass kleine Waldbesitzende, insbesondere im Privatwald, wegen fehlender EDV-Möglichkeiten aus dem Markt gedrängt werden. Der Bürokratieaufwand, den die nationale Umsetzung der Verordnung mit sich bringt, steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Vermeidung einer Entwaldung in Deutschland, da diese schlichtweg nicht stattfindet. In Deutschland gibt es keine Waldschädigung im Sinne der Verordnung und die Legalität des Holzeinschlags ist bereits gesichert (Waldgesetze, staatliche Forstverwaltungen, freiwillige Zertifizierung).
Die Forst- und Holzwirtschaft fordert die zuständigen Bundesministerien auf, sich für eine differenzierte Umsetzung der EU-Verordnung einzusetzen. Ein Staat, der nachweisen kann, dass er in den letzten 10 Jahren keine Beanstandungen bezüglich illegaler Entwaldung erhalten hat, sollte von der Durchführung der entsprechenden Prozesse befreit werden. Der ländliche Raum braucht Entlastungen und keine sachfremden Belastungen.

Weitere Info: www.dfwr.de

BR 019/02/24 DS/866-00

Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024

Der Landesbeirat Holz lobt den Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024 aus. Ziel ist es, die Verwendung und Weiterentwicklung des Baustoffs Holz zu fördern. Die Bauwerke und Gebäudekomplexe müssen im Zeitraum zwischen 2018 und dem Abgabetermin 2024 fertiggestellt worden sein. Bewerbungskriterien sind die Energieeffizienz und Klimabilanz, die Innovationskraft, die werkstoffgerechte Verwendung von Holz sowie die gestalterischen und konstruktiven Merkmale des Bauwerks.
Einsendeschluss der Bewerbungsunterlagen ist der 15.04.2024. Die Preisverleihung findet am 02.07.2024 in Mainz statt.

Weitere Info: www.updateholzbau.com

BR 020/02/24 DS/866-00

Waldbewirtschaftung; Umgang mit alten, naturnahen Laubwäldern

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird das Ziel formuliert, „den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz zu stoppen“. Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik hat zu dieser Thematik im Dezember 2023 eine Stellungnahme vorgelegt.
Der Wissenschaftliche Beirat hält eine Fokussierung auf Buchenwälder für nicht zielführend, sondern sieht Laubwälder allgemein berührt. Es werden Zielkonflikte zwischen Biodiversitätsschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beschrieben. Alte Laubwälder sind besonders wichtig für Biodiversität und Kohlenstoffspeicherung, aber ihre Funktion als Kohlenstoffsenke ist begrenzt. Jüngere Laubwälder sind effektivere Kohlenstoffsenken, aber ihre natürliche Entwicklung hat kurz- bis mittelfristig wenig positive Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Einstellung der Holznutzung ist keine volkswirtschaftlich effiziente Klimaschutzmaßnahme. Daher sollte die Nutzungseinstellung auf Flächen mit hohem naturschutzfachlichem Wert konzentriert werden. Als Ausgangspunkt für weitere Schutzbemühungen wird eine Lückenanalyse des bestehenden Schutzsystems empfohlen. Gestaffelte Fördersätze für den Körperschafts- und Privatwald könnten Anreize schaffen.

BR 023/02/24 DS/866-00

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