BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" März 2024

BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" März 2024

Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" März 2024 ist erschienen.

Verkehrssicherungspflicht im Wald; Infotafel








BR 024/03/24 DS/866-00

Verkehrssicherungspflicht im Wald; Infotafel zur Sensibilisierung der Waldbesuchenden

Die klimawandelbedingten Waldschäden führen zu einer erhöhten Gefährdung im Wald und auf Waldwegen. Mit einer neuen Infotafel soll eine Sensibilisierung für die Ri-siken erfolgen, mit denen ein Waldbesuch verbunden sein kann. Ziel ist es, mehr Aufmerksamkeit und mehr Eigen-verantwortung bei den Waldbesuchenden zu wecken.
Die Infotafel ist ein Kommunikationselement unter meh-reren, die Landesforsten entwickelt. Sie soll an geeigne-ten Waldzugängen aufgestellt werden und trägt das Logo von Landesforsten, Waldbesitzerverband und GStB. Die Kosten für Entwicklung, Beschaffung, Lagerung und Ver-teilung übernimmt Landesforsten für alle Waldbesitzar-ten. Die Aufstellung der Infotafeln organisiert das jeweili-ge Forstamt. Dies kann ein geeigneter Anlass für örtliche Medienarbeit sein.

BR 025/03/24 DS/866-00

Landesbetrieb Landesforsten; Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs

Der Rechnungshof beschäftigt sich in seinem Jahresbericht 2024 u. a. mit der Wirtschaftsführung des Landesbetriebs Landesforsten (LT-Drs. 18/8800, S. 164 ff.). Der Rechnungshof fordert, dass der Wirtschaftsplan auch bei den Ansätzen für komplexe Ökosystemleistungen des Waldes dem Grundsatz der Haushaltsklarheit genügen muss. Es sei nicht erkennbar, ob die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich nur zweckentsprechend eingesetzt wurden. Langfristige finanzielle Folgen eingetretener Schäden sowie erkannter Risiken, z. B. durch den Klimawandel, seien nicht in einer mittelfristigen Finanzplanung abgebildet.
Der Landesbetrieb rief, so der Rechnungshof, Landeszuschüsse über seinen Bedarf hinaus ab. Die daraus resultierenden Jahresüberschüsse führte er regelmäßig der freien Rücklage zu. Diese belief sich Ende 2022 auf 22 Mio. €. Zusätzlich zu Kreditzinsen des Landes fielen hier-für von 2014 bis 2022 beim Landesbetrieb 465.000 € für Verwahrentgelte (sog. Strafzinsen) an.
Eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen Bediensteten des Landesbetriebs und der Aufsicht über den Landesbetrieb ist nach Auffassung des Rechnungshofs nicht sichergestellt. Eine unterjährige bedarfsgerechte Berichterstattung gegenüber der Aufsicht fehle.
Das zuständige Ministerium hat bezüglich der Forderun-gen des Rechnungshofs bereits Folgerungen gezogen oder eingeleitet.

BR 028/03/24 DS/866-00

Forstliche Förderung; Bundeshaushalt 2024

Forstliche Fördermittel des Bundes werden vermehrt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung gestellt. Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 bestanden diesbezüglich erhebliche Unsicherheiten. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts ist nunmehr zumindest für das Jahr 2024 Klarheit eingetreten.
Die regulären GAK-Waldmaßnahmen werden in Anlehnung an die Vorjahre fortgesetzt. Die zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufenen Sondermittel für die GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und „Wiederbewaldung“ sind für das Jahr 2024 mit Mitteln aus dem KTF in Höhe von bis zu 125 Mio. € ausgestattet.
Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird künftig durch das Bundesumweltministerium aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz finanziert. Damit verändert sich die bisherige Zuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums in eine gemeinsame Federführung mit dem Bundesumweltministerium. Das Programm soll für das Jahr 2024 mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein. Auch Erstanträge sind weiterhin möglich.
Der Waldklimafonds zur Finanzierung von waldbezogenen Forschungsvorhaben wird auslaufend gestellt. Neue Vorhaben können nicht mehr beantragt werden.
Aus Sicht des GStB ist zu konstatieren, dass sich über die Mittelbereitstellung die Zuständigkeit für Wald und Forstwirtschaft zunehmend auf das Bundesumweltministerium verlagert. Dies wird sich früher oder später auch in den Förderkriterien niederschlagen. Das Auslaufen des Waldklimafonds stellt eine erhebliche Schwächung der forstwissenschaftlichen Forschung und damit mittelfristig der forstlichen Sachkompetenz dar.

BR 030/03/24 DS/866-00

Bundeswaldgesetz; Referentenentwurf; Ablehnung aus kommunaler Sicht

Der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ hat mit Schreiben vom 22.02.2024 an Bundesminister Cem Özdemir appelliert, den Referentenentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes zurückzuziehen. Einschränkungen bei der Baumartenwahl, Herabstufung der Holzproduktion, Begrenzung waldbaulich-betrieblicher Spielräume, Berichts- und Monitoringpflichten sowie Strafvorschriften dokumentieren eine Form von Bevormundung und Misstrauen, welche die kommunalen Waldbesitzenden nicht verdienen. Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung, die als aktuelle Anforderungen in Deutschland gelten, würden ins Gegenteil verkehrt. Die waldbesitzenden Gemeinden und Städte unterstützen die Forderung des Deutschen Forstwirtschaftsrats nach einem Belastungsmoratorium für den ländlichen Raum.
Erforderlich sind aus kommunaler Sicht Subsidiarität und Vielfalt statt bundeseinheitlicher Regelungen sowie An-reizsysteme statt Ordnungsrecht. Es gilt es eine aktive Waldbewirtschaftung durch Handlungsfreiräume zu fördern und Impulse für eine klimaresiliente Waldentwicklung zu setzen. Vielfalt ist eine gute Strategie, um für die ungewissen Anforderungen der Zukunft gerüstet zu sein. Die generelle Anhebung waldgesetzlicher Bewirtschaftungsstandards würde die dringend erforderlichen Spielräume für Förderung und für Vertragsnaturschutz schmälern.

BR 031/03/24 DS/866-00

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