Flutkatastrophe; Ausnahmeregelung für Feuerungsanlagen

Flutkatastrophe; Ausnahmeregelung für Feuerungsanlagen

Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 09.08.2021 „Erleichterungen für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz“.

Das MKUEM weist in dem Rundschreiben auf Auslegungsmöglichkeiten bei den Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen nach § 22 der 1. BImSchV hin. Das Rundschreiben gilt nur für die Gebiete in Rheinland-Pfalz, die von der schweren Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 betroffen sind.


GStB-Nachricht Nr. 0314 vom 10.08.2021; Az.: 671-01 HF/nm