Übergangsregelung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigungresultierender Gefahren (Schreiben der ZdF an die Forstämter vom 17.09.2020)

Übergangsregelung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren (Schreiben der ZdF an die Forstämter vom 17.09.2020)