Änderung des Straßenverkehrgesetzes

Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrgesetzes

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrgesetzes vorgelegt.

Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten sowie dem Katastrophenschutz stehen immer weniger Ehrenamtliche zur Verfügung, die über eine zum Führen der Einsatzfahrzeuge notwendige Fahrerlaubnis verfügen.

  

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung geschaffen werden.

 

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