BlitzReport Juli 2015

BlitzReport Juli 2015 © GStB

Die Juli-Ausgabe des BlitzReports ist erschienen und kann ab sofort abgerufen werden.

Kommunales Investitionsprogramm KI 3.0; Verfahren

  

Ergänzend zu den Bundesmitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 253 Mio. € stellt das Land aus eigenen Mitteln weitere 31,7 Mio. € zur Verfügung. Das in Rheinland-Pfalz als „Kommunale Investitionsprogramm – KI 3.0“ bezeichnete Programm hat damit einschließlich der kommunalen Eigenanteile von ebenfalls 31,7 Mio. € (10%) ein Gesamtvolumen von 317 Mio. €. Dieses soll nach einen aktuellen Gesetzentwurf in ein Sondervermögen des Landes überführt werden. Mit einem Informationsschreiben an alle kommunalen Verwaltungen hat das zuständige Finanzministerium nunmehr die notwendigen Regularien getroffen, um das KI 3.0 in Rheinland-Pfalz umsetzen zu können. Im Bereich der Landkreise erfolgt die Festlegung, welche finanzschwachen Gebietskörperschaften aus KI 3.0 gefördert werden können, individuell durch jeden Landkreis jeweils unter Einbezug des kreisangehörigen Bereichs. Dazu sind konkrete Kriterien für „Finanzschwäche“ abzustimmen und festzulegen. Dabei können auch „ganz individuelle Gründe für die Finanzschwäche“ gewählt werden, das Land macht insoweit keine Vorgaben. In einem weiteren Schritt wird auf Basis der Projektvorschläge der antragsberechtigten Gebietskörperschaften eine Projektliste für den Landkreis zusammengestellt und über die Kreisverwaltung zur Förderung durch das je nach Art des Projekts zuständige Ministerium weitergeleitet.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0117/2015

BR 064/07/15 TR 901-01


Gemeindewald; NATURA 2000-Bewirtschaftungsplanung; Forsteinrichtung


Der GStB hat sich mit dem fachlich zuständigen Ministerium darauf verständigt, dass NATURA 2000-Maßnahmen in das Forsteinrichtungswerk integriert und im Rahmen der Umweltvorsorgeplanung als Eventualplanung dargestellt werden. Über die Umsetzung der Eventualplanung entscheidet der Waldbesitzer mit einem eigenen Beschluss und unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.
Diese Verfahrensweise stellt sicher, dass der Unterschied zwischen den forstbetrieblichen Zielen und den darüber hinausgehenden naturschutzfachlichen Leitbildern dargestellt und quantifiziert wird. Rechtlich tritt nämlich ein Anspruchsverlust ein, wenn der Waldbesitzer naturschutzfachliche Anforderungen in sein Forsteinrichtungswerk übernimmt und damit regelmäßig zum Ausdruck bringt, dass er die Beeinträchtigung seines Eigentums hinnimmt.
Für eine Verknüpfung zwischen NATURA 2000-Bewirtschaftungsplänen und Forsteinrichtungswerken sprechen vornehmlich Effizienzgesichtspunkte. Vorhandene Datenquellen werden gemeinsam genutzt, der fachliche Austausch ist gewährleistet und Doppelarbeiten lassen sich vermeiden. Gesonderte Verträglichkeitsprüfungen im Hinblick auf forstliche Vorhaben und Maßnahmen sind grundsätzlich nicht erforderlich.

BR 065/07/15 DS 866-00

Fördergrundsätze Forst; Neufassung

Die Verwaltungsvorschrift „Zuwendungen zur Förderung der Forstwirtschaft (Fördergrundsätze Forst)“ vom 18.05.2015 (MinBl. S. 50) ist rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Die Neufassung war vornehmlich im Gefolge der Umgestaltung des GAK-Rahmenplans ab dem Jahr 2014 sowie veränderter landespolitischer Rahmensetzungen erforderlich. Das Land nimmt eine deutliche Reduktion der Fördertatbestände vor, insbesondere bei den waldbaulichen Maßnahmen. Andere Fördertatbestände bleiben zwar mit der Option zur Förderung erhalten, allerdings fehlt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln (z. B. Bodenschutzkalkung, forstlicher Wegebau). ELER-Mittel werden im Bereich der forstlichen Förderung seitens des Landes nicht mehr in Anspruch genommen. Die forstliche Förderung ist demgemäß nicht im Entwicklungsprogramm EULLE enthalten.
Im Doppelhaushalt 2014/2015 stehen 600.000 € pro Jahr (Landesmittelanteil: 240.000 €) zur Verfügung, davon fließen 400.000 € in die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Bezogen auf die Gesamtfläche des Körperschafts- und Privatwaldes von ca. 612.000 Hektar gewährt das Land damit eine finanzielle Förderung von rechnerisch 0,40 € je Hektar! Mit dieser Mittelausstattung kann die forstliche Förderung weder ihre gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen erfüllen noch eine forstpolitische Wirksamkeit entfalten. Zum Vergleich: Zwischen 1991 und 2013 betrug die forstliche Förderung im Durchschnitt fast 14 Mio. € pro Jahr.

BR 066/07/15 DS 866-00


Ersatzgelder; Windkraftanlagen


Seit 2011 wurden naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen für Windkraftanlagen in Höhe von fast 2,2 Mio. € vom Land vereinnahmt. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage im Landtag hervor (LT-Drs. 16/4992). Die Mittel sind zweckgebunden für die Aufwertung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds im jeweils vom Eingriff betroffenen Naturraum zu verwenden. Es handelt sich dabei um vollfinanzierte Projekte der Naturschutzverwaltung. Dazu zählen insbesondere Beweidungs- und Offenhaltungsprojekte, aber auch die Pflege und Entwicklung oder Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen. Für die Jahre 2011 bis April 2015 wurden aus allen für nicht kompensierbare Eingriffe in den Naturhaushalt vereinnahmten Ersatzgeldern insgesamt 3,1 Mio. € für diese Projekte aufgewendet.

BR 067/07/15 BM 673-11


Digitalfunk Rheinland-Pfalz; Ablauf der Fristen zur Förderung von Endgeräten


Die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Rheinland-Pfalz informiert mit Schreiben vom 25. 06. 2015 über den nahenden Fristablauf der Förderung von zuschussfähigen Endgeräten im digitalen Sprech- und Datenfunk. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hatte 2007 eine Förderung von 50% auf die Beschaffung von zuschussfähigen Endgeräten im digitalen Sprech- und Datenfunksystem bewilligt. Entsprechende Regelungen zur Bezuschussung wurden in den Geschäftsbesorgungsverträgen vereinbart, welche mit allen kommunalen Aufgabenträgern im Land abgeschlossen wurden.
Nach Abschluss des Rahmenvertrags mit den Endgerätelieferanten wurde das Zeitfenster auf vier Jahre nach Beginn des erweiterten Probebetriebs je Netzabschnitt festgelegt. Dementsprechend endet die Zuschussfähigkeit für kommunale Aufgabenträger wie folgt:

  • für den Netzabschnitt 18/1 (Bereich Trier): am 30. 08. 2015,
  • für den Netzabschnitt 18/2 (Bereich Koblenz): am 30. 03. 2016,
  • für den Netzabschnitt 19 (Bereich Süd): am 30. 06. 2017.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0118/2015

BR 068/07/15 AS 123-00:Digitalfunk


Staatswald; Flächen einer natürlichen Waldentwicklung


Die Landesregierung verfolgt in Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel, 10% der Fläche des Staatswaldes einer natürlichen Waldentwicklung zu überlassen. Mit der Ausweisung von holznutzungsfreien Wäldern will der Staatswald eine Vorbildfunktion übernehmen und die anderen Waldeigentumsarten entlasten.
Der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (LT-Drs. 16/5078) ist zu entnehmen, dass gegenwärtig bereits 7,7% der Staatswaldfläche (16.504 Hektar) verbindlich und dauerhaft einer natürlichen Waldentwicklung dienen. Bei Einbeziehung potenzieller Flächen beträgt der Anteil 8,4% (17.999 Hektar). Ein wirkungsvoller Schutz der Biodiversität stützt sich nach Auffassung der Landesregierung sowohl auf größere, zusammenhängende Kerngebiete (Nationalpark, Kernzone des Biosphärenreservats Pfälzerwald) als auch auf Trittsteinbiotope (Elemente des BAT-Konzepts).

BR 069/07/15 DS 866-00


Landesforsten Rheinland-Pfalz; Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs; Stellungnahme der Landesregierung


Die Landesregierung hat zum Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs Stellung genommen (LT-Drs. 16/4650, 16/5099). Der Rechnungshof hatte sich u. a. für einen zweistufigen Aufbau des Landesbetriebs Landesforsten ausgesprochen und die Auffassung vertreten, dass die Forstabteilung des Ministeriums entbehrlich sei (vgl. BR 024/03/15). Die Landesregierung führt diesbezüglich aus: „Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich sowohl erwerbswirtschaftlicher als auch gemeinwohlorientierter Leistungen bedingt neben einer betriebswirtschaftlichen auch eine politische Steuerung. Die in Rheinland-Pfalz realisierte Koppelung von politischer und betrieblicher Ebene bringt in erheblichem Maße Synergieeffekte mit sich, die zu einer effizienten, stringenten und damit wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung beitragen. Insoweit unterstellt auch das Projekt „Landesforsten – Zukunftswerkstatt 2020“ weiterhin die bisherige dreistufige Verwaltungsstruktur. Das im Jahresbericht ausgewiesene finanzielle Einsparpotenzial bei einem Verzicht auf die Forstabteilung im Ministerium erscheint nicht realistisch vor dem Hintergrund, dass auch in allen Bundesländern, in denen der Forstbetrieb zweistufig organisiert ist, die Ministerialebene weiterhin erforderlich bleibt. Rheinland-Pfalz ist das waldreichste Bundesland und hat einen im Ländervergleich unterdurchschnittlichen Anteil von Wald im Landesbesitz. Unter diesen Ausgangsvoraussetzungen ist der Bestand einer mit Forstbelangen befassten Abteilung (mit einem Personalbestand von unter 30 Vollzeitäquivalenten), die dementsprechend unmittelbares Vortragsrecht bei der Ressortleitung besitzt, erforderlich und dient der forstfachlichen Politikberatung.“

BR 070/07/15 DS 866-00


Rechnungshof; Kommunalbericht 2015
Trotz wirtschaftlichem Wachstum und sprudelnden Steuerquellen sind die Ausgaben der Kommunen in Rheinland-Pfalz im 25. Jahr in Folge im Durchschnitt höher als die Einnahmen. Der Saldo war 2014 mit -375 Mio. € sogar noch schlechter als 2013 und liegt erneut unter dem 25-jährigen Durchschnitt (347 Mio. €) Die Verschuldung allein durch Liquiditätskredite (Kassenkredite) erreicht inzwischen die Marke von 6.500 Mio. €. Ein Schuldenabbau sei, so der Rechnungshof, auch im laufenden Jahr nicht wahrscheinlich. Der Entschuldungsfonds habe zu keinem Netto-Abbau der Liquiditätskredite geführt. Zudem werde er zu oft unzureichend umgesetzt. Dies geht aus dem Kommunalbericht 2015 des Rechnungshofs hervor. Dabei seien die Zuweisungen des Landes gegenüber dem Vorjahr immerhin um 204 Mio. € angestiegen, ebenso die kommunalen Steuereinnahmen um 65 Mio. €. Zugleich erhöhten sich jedoch insbesondere die Ausgaben für Personal (+121 Mio. €) und im Bereich Soziales (+138 Mio. €) überproportional. Als ursächlich benennt der Rechnungshof insbesondere den U3-Ausbau sowie die Leistungsausgaben für Asylbewerber. Die Städte und Gemeinde mahnt der Rechnungshof erneut, die Einnahmepotenziale bei den Realsteuern zu nutzen. Zwar seien die Hebesätze bei der Grundsteuer B 2014 im Schnitt um 25 Punkte angehoben worden, im Schnitt der übrigen Flächenländer waren es jedoch 27 Punkte.

Weitere Info: www.rechnungshof-rlp.de/Kommmunalberichte

BR 071/07/15 TR 900-72

Kommunale Verschuldung


Auch im 1. Quartal 2015 setzte sich der Trend der steigenden kommunalen Verschuldung weiter fort. Besonders auffallend ist, dass der Anstieg der kommunalen Verschuldung mit plus 4,8% extrem höher ist als der Anstieg bei Bund und Ländern (0,8 bzw. 0,7%). Bereits 2014 zeichnete sich dieses Ungleichgewicht ab.
Die kommunalen Kassenkredite sind bundesweit erstmals über die Marke von 50 Mrd. € angestiegen; davon entfällt mit 6,7 Mrd. € ein weit überdurchschnittlich hoher Anteil auf die rheinland-pfälzischen Kommunen. Ende 2009 – Stichtag für den Kommunalen Entschuldungsfonds – lag dieser Betrag noch bei 5,4 Mrd. €. Trotz der günstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen kann daher unverändert keine Entwarnung für die Kommunalfinanzen gegeben werden. Eine Trendwende erfordert vor allem eine noch deutlich höhere finanzielle Beteiligung des Bundes in den Bereichen Soziales, Asylbewerber, U3-Ausbau und kommunale Investitionen.

BR 072/07/15 TR 900-04


Asyl- und Flüchtlingspolitik

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 18.06.2015 einen Aktionsplan zur nationalen Flüchtlingspolitik beschlossen, der u. a. die Erhöhung der Bundesmittel auf eine Milliarde € im Jahr 2015 (durch Vorziehen des Anteils der sog. Flüchtlingsmilliarde für 2016) vorsieht. Ab 2016 wird sich der Bund strukturell und dauerhaft an den Kosten beteiligen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Neustrukturierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme“ soll dazu bis Herbst ein Konzept vorlegen. Der DStGB fordert die Einbindung der Kommunen sowie die vollständige Übernahme der Kosten für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge durch Bund und Länder.

BR 073/07/15 HF 413-00

Kommunalbrevier online – jetzt barrierefrei!

Die Kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz haben im Jahr 2014 zum vierzehnten Mal das Kommunalbrevier herausgegeben. Seit 1. Juni basiert das Kommunalbrevier online auf der neuesten Technik und präsentiert sich in einem neuen Design. Es war dem GStB ein wichtiges Anliegen, die Webseite nicht nur optisch ansprechend und übersichtlich strukturiert zu gestalten, sondern insbesondere auch die Kriterien der Barrierefreiheit zu erfüllen. Alle bisher zur Verfügung gestellten Inhalte können nach wie vor abgerufen werden.

Weitere Info: www.kommunalbrevier.de

BR 074/07/15 BH 004-02