Grundsteuerreform in letzter Sekunde vereinbart – Rasche Einführung und Umsetzung muss folgen!


Nach dem nunmehr gefundenen Kompromiss soll es eine Grundgesetzänderung geben, die sichert, dass der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz hat. Gleichzeitig wird eine Öffnungsklausel für die Bundesländer mit Abweichungsrechten bei der Grundbesteuerung vorgesehen.

Der kommunale Investitionsrückstand ist trotz guter Konjunktur und damit entsprechend verbesserten Steuereinnahmen weiter besorgniserregend hoch. Das Problem der kommunalen Altschulden ist ungelöst. Straßenausbaubeiträge drohen abgeschafft zu werden. Gleichzeitig erwarten die Menschen zu Recht mehr Betreuung, Bildung und Breitband, Infrastruktur, Dienstleistungen und vieles mehr vor Ort. Das zeigt: Wir brauchen eine handlungsfähige und finanziell nachhaltig gut ausgestattete öffentliche Hand. Daher musste das politische Gezerre um die Grundsteuer endlich verantwortungsvoll beendet werden.

Der Kompromiss zur Grundsteuer ist ein gangbarer Weg. Eine bundeseinheitliche Grundsteuer hätten wir im Zeichen der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mit Blick auf unsere rheinland-pfälzischen Nachbarländer, der Steuergerechtigkeit und einer möglichst schlanken Verwaltung bevorzugt, aber am Ende zählt in der Politik der Kompromiss und vor allem die Sicherung der Grundsteuer.

Die nun vorgesehene Änderung im Länderfinanzausgleich ist wichtig, um sicherzustellen, dass abweichende Länderregelungen keine Verschiebungen im Finanzausgleich erzeugen und es so zu einem für den Föderalismus schädlichen Steuerwettbewerb kommen könnte.

Für die nötigen Verfassungsänderungen müssen jetzt allerdings auch die Fraktionen und die Länder zustimmen, jeweils mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Alle politischen Kräfte sind aufgefordert, ihrer staatspolitischen Pflicht zur Sicherung der Grundsteuer nachzukommen. Danach muss die Landesfinanzverwaltung mit Hochdruck daran gehen, die neue Grundsteuer einzuführen. Dazu müssen die Finanzämter personell und sachlich ausgestattet werden.

Nach all dem Hickhack der vergangenen Jahrzehnte um die Grundsteuerreform wird es aus kommunaler Sicht aber erst Entwarnung geben können, wenn das Gesetz tatsächlich rechtzeitig in Kraft tritt.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 06/2019

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes