Problem 1: Kosten der Schulbuchausleihe
Wir haben schweren Herzens die Idee der Schulbuchausleihe mitgetragen, obwohl wir nicht verstanden haben, warum ausgerechnet in der Sekundarstufe 1, der aus unserer Sicht schwierigsten Schulform, begonnen werden musste. Auch das bürokratische „Monster“ hätte man einfacher strukturieren können. Man hätte sich nur Zeit lassen müssen und erst im nächsten Jahr und dann vielleicht in den Grundschulen anfangen sollen. Aber - es war Wahlkampf! Und so wurde umgesetzt, was noch hätte reifen müssen.
Wir haben aber in die Vereinbarung für alle drei Kommunalen Spitzenverbände die Klausel einfügen lassen, dass von einem unabhängigen Dritten in diesem Jahr untersucht werden muss, zu welchen Kosten diese Umsetzung in den letzten Jahren auf der kommunalen Ebene geführt hat und wie, vereinfacht gesprochen, die Erstattungsverpflichtung des Landes in der Vereinbarung dazu im Verhältnis steht. Selbstverständlich erwarten wir uns aus dieser Untersuchung auch Hinweise darauf, welche Verbesserungen erfolgen können (Hinweise von der kommunalen Seite gibt es viele) und wie die Kosten für die Zukunft optimiert werden können. Selbstverständlich müssen auch die Abläufe auf der kommunalen Ebene mit unter dem Gesichtspunkt der Kostenoptimierung untersucht werden.
Schon im letzten Jahr hatte es Hinweise gegeben, dass das Land von dieser Vereinbarung Abstand nehmen will und den Rechnungshof beauftragen will. Dem haben wir widersprochen. Der Rechnungshof hat eine andere Aufgabe!
Nun wird unter Bezug auf die angeblich hohen Kosten der Beauftragung von Dritten an der Beauftragung des Rechnungshofs festgehalten.
Wir hatten bewusst auf die Beauftragung von Dritten gesetzt, weil auch in anderen Bundesländern Erfahrungen mit Schulbuchausleihe vorliegen und wir hier vergleichbare Situationen und ggf. Kostenvergleiche als möglich angesehen haben.
Ob wir unter diesen Bedingungen noch einmal solche Vereinbarungen treffen werden, halte ich zumindest für den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für überlegenswert.
Problem 2: Kosten des KITA-Ausbaus
Ähnlich ist die Situation bei der Finanzierung des KITA-Ausbaus. Auch hier haben die Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung in 2008 eine Revisionsklausel vereinbart, nach der jährlich ein Auswertungsgespräch zu führen ist, in dem besonderes Augenmerk auf die finanziellen Entwicklungen gelegt wird. Sollte sich herausstellen, dass die der Verwaltungsvorschrift über die Förderung des U-3-Ausbaus zugrunde gelegten Parameter und Prognosen den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprechen, wurde eine Anpassung zugesagt. Bisher wurden die Investitionen für den U-3 Ausbau fast ausschließlich aus dem Bundestopf (für Rheinland-Pfalz 103 Mio €) gespeist!
Es hat nach längerer Anlaufzeit bis zum 2. April gedauert, bis ein Gespräch stattgefunden hat, obwohl die Kommunalen Spitzenverbände seit Dezember 2010 immer wieder auf die Problematik hingewiesen haben.
Uns war klar, dass sich die Kostenvolumina der einzelnen Maßnahmen gravierend unterscheiden und dabei auch „örtliche Bedingungen“ eine Rolle spielen.
Es bleibt aber insgesamt festzuhalten, dass die Kosten bereits jetzt drei Mal so hoch sind wie 2008 erwartet und die durchschnittlichen Platzkosten gravierend von den 2008 angenommenen abweichen.
Wir haben hier einen Gesamtüberblick durch das Landesamt verlangt, der so aufbereitet ist, dass ein zahlenmäßiger Vergleich zwischen den Parametern, die der Revisionsvereinbarung von 2008 zugrunde lagen, und denen möglich ist, die sich tatsächlich eingestellt haben. Und wir erwarten hier eine differenzierte Ausweisung nach Neubau, Erweiterung und Umwandlung!
Sollte dies nicht zeitnah erfolgen, müssen wir wie Kommunale Spitzenverbände in anderen Ländern überlegen, ob wir nicht wie dort (erfolgreich) die Gerichte bemühen müssen.
Vereinbarungen werden getroffen, weil beide Beteiligten von ihrer Einhaltung ausgehen.
Leistungsstörungen müssen dann aber auch Konsequenzen haben!
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2012
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes