Umsatzsteuer


Mit Wirkung ab 01.01.2017 ist die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu konzipiert und an europäisches Recht angepasst worden. Der bislang maßgebliche § 2 Abs. 3 UStG wurde ersatzlos gestrichen, an seine Stelle tritt der neue § 2b UStG. Damit unterliegen alle rheinland-pfälzischen Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts dem Umsatzsteuerrecht. Bereits zum damaligen Zeitpunkt ist die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung per Optionserklärung geschaffen worden. Zur Abgabe der Optionserklärung hat der Gemeinde- und Städtebund geraten. Der überwiegende Anteil der Jagdgenossenschaften hat hiervon auch Gebrauch gemacht. 


Aktueller Hinweis


Die Optionserklärung zur Umsatzsteuerbefreiung galt ursprünglich bis zum 31.12.2020, wurde anschließend bis zum 31.12.2022 und dann erneut um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert. Nun wurde diese Übergangsregelung nochmals verlängert – bis zum 31.12.2026. Dem zugrunde liegenden Jahressteuergesetz 2024 hat der Bundesrat mehrheitlich zugestimmt. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt können sich die Jagdgenossenschaften nun verlässlich auf die gesetzliche Verlängerung der Optionsfrist zum § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 berufen. Grundvoraussetzung ist die zum damaligen Zeitpunkt abgegebene Optionserklärung.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist der aktualisierte § 27 Absatz 22a Satz 1 UStG:

„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt gemäß Absatz 22 Satz 3 erklärt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2023 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2027 ausgeführt werden.“

Um die Jagdgenossenschaften im Umgang mit den Neuregelungen zu unterstützen, stellt der Gemeinde- und Städtebund nachfolgend weitgehende Informationen zu diesem Themenkomplex zur Verfügung: