Denn durch die Vorgabe des Verfassungsgerichts, dass eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs bis zum 01.01.2014 erfolgen muss, ist nun allen klar, dass die in dieser Angelegenheit bereits auf den Weg gebrachten ersten Schritte jetzt relativ schnell in wesentlich konkretere Überlegungen einmünden müssen.
Bei aller zeitlichen Enge, die jetzt entstanden ist, darf darüber jedoch nicht vergessen werden, dass das Gericht diese Entscheidung deswegen getroffen hat, weil es um wesentliche inhaltliche Fragen geht.
Und schon beginnen bestimmte Protagonisten die ersten Forderungen zu stellen oder Nebelkerzen zu werfen.
So kommt es auf Seiten des Landes zu dem Hinweis, in allererster Linie müsse jetzt gegenüber dem Bund deutlich gemacht werden, dass in allen Fragen im sozialen Bereich in Zukunft zumindest Konnexität herrschen müsse; die SPD-Landtagsfraktion erhebt die Forderung nach einer Erhöhung der Hebesätze, und der Landkreistag will einen Nachtragshaushalt, in dem gleich einmal 200 Mio. neu in den Topf des kommunalen Finanzausgleichs von Seiten des Landes gezahlt werden sollen – selbstverständlich, um die Soziallasten der Kreise besser abzufedern.
Nun habe ich ganz und gar nichts gegen vernünftige Vorschläge, wie ein zukünftiger kommunaler Finanzausgleich zu gestalten ist. Mir wäre es aber sehr recht, wenn dies nicht durch die Forderungen von der einen und von der anderen Seite in der obigen geschilderten Form geschehen würde, sondern wir uns erst einmal der grundlegenden Forderung des Gerichts nähern würden, die da lautet: Zunächst einmal muss der vertikale Finanzausgleich verbessert werden. Oder flapsig gesagt: Es muss mehr Geld in den Topf. Dazu hat das Gericht auch deutlich gemacht, was es sich darunter vorstellt. Es heißt nämlich dort: „Dies kann durch die Erhöhung des Verbundsatzes, durch die Erhöhung der Einnahmen oder eine Reduzierung der Standards geschehen. Und wie hoch der Betrag sein müsste, um in einer langfristigen – ich betone: langfristigen! - Regelung der Angelegenheit in Rheinland-Pfalz zum Erfolg zu kommen, dazu hat Prof. Junkernheinrich in seiner Darstellung in der letzten Sitzung der Enquete-Kommission Kommunale Finanzen eine Hausnummern genannt: 600 Millionen.
Das ist heftig, aber nichtsdestotrotz muss, orientiert an dieser Kenngröße, zunächst überlegt werden, welche Möglichkeiten in dieser Frage in Rheinland-Pfalz überhaupt bestehen und wie hoch letztlich der Betrag unter Berücksichtigung der Schuldenbremse sein kann, der als Zuwachs des vertikalen Finanzausgleichs in Zukunft zur Verfügung steht.
Dazu benötigen wir keine Einzelvorschläge, sondern ein klares wissenschaftliches Konzept, in dem die Eckdaten festgelegt und für das im Jahr 2013 feststehende Gesetzgebungsverfahren vorgegeben werden. Dabei kann das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Ifo-Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich hilfreich sein. Den Gutachtern muss aber klar sein, dass es ihre Aufgabe ist, zunächst an dieser Stelle die erste Forderung des Verfassungsgerichts - Mehr Geld in den Topf - mit zu berücksichtigen.
Und eines hilft dabei mit Sicherheit nicht: Wenn Einzelne aus der kommunalen Ebene für sich selbst erst einmal mit Forderungen vorpreschen. Wir sollten uns auf der kommunalen Seite in dieser Frage absolut gemeinsam und im Schulterschluss bewegen.
Denn nur mit dieser Geschlossenheit werden wir das wichtigste Ziel erreichen: dass der vertikale Ausgleich wesentlich verbessert wird.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2012
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunde