Wir haben deshalb am 20.08. zu einem Treffen aller nach dem Ersten Landesgesetz betroffenen Kommunen nach Schloss Waldthausen eingeladen, um örtliche Besonderheiten zu diskutieren und die politischen Vorstellungen der davon erfassten Gemeinden zu erfahren.
Die „Enquete-Kommission Kommunale Finanzen“ dümpelt derzeit eher vor sich hin. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass bisher dort nicht versucht wird, Einigkeit über bestimmte Festlegungen für den neuen kommunalen Finanzausgleich oder gar weitergehende Überlegungen zur Sicherung der kommunalen Finanzen anzustellen. Vielmehr wird dort auf jeden Vorschlag und jede Vorstellung in der Sache zunächst einmal mit politischen Diskussionen reagiert, die uns nicht weiterhelfen. Wir werden deshalb in Absprache gemeinsam mit den Kollegen von den beiden anderen Spitzenverbänden einen Vorstoß unternehmen, um die aus unserer Sicht quer über alle Parteien und im Wesentlichen von allen Sachverständigen möglichen gemeinsamen Eckpunkte zu fixieren.
Der Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Windkraft hat nach unseren bisherigen Nachforschungen zu einer so hohen Anzahl von Stellungnahmen und Anregungen geführt, dass sehr wahrscheinlich eine zweite Anhörungsrunde nach Abarbeitung dieser Stellungnahmen erforderlich wird. Damit ist nicht mehr damit zu rechnen, dass dieses Verfahren in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Nachfragen lassen erkennen, dass der so genannte „Windkrafterlass“ aus dem Jahr 2006 erst dann verändert werden soll, wenn die Teilfortschreibung des LEP abgeschlossen ist. Mit Blick auf diesen Zeitablauf können wir allen Kollegen auf der Verbandsgemeindeebene und den Bürgermeistern der Ortsgemeinden nur raten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fortschreibung der Flächennutzungspläne so schnell wie nur irgend möglich umgesetzt wird. Endgültige Fakten schaffen muss das Gebot der Stunde sein.
Bei der Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts wird der lobenswerte Versuch unternommen, bundesgesetzliche und landesgesetzliche Regelungen in Einklang zu bringen. Dem Grunde nach wird diese Reform jedoch keine wesentlichen Veränderungen nach sich ziehen. In zwei Punkten jedoch werden wir uns zu Wort melden:
- Nach unserer Auffassung kann es nicht sein, dass Bürgermeisterkollegen unter Anrechnung der für sie damit eintretenden Verschlechterungen ihrer Pension nicht mehr die Chance haben sollen, schon mit 63 einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen zu können.
Wir wollen eine bessere Anerkennung von Vordienstzeiten erreichen und die Wiederkandidaturverpflichtung diskutieren. - Aus unserer Sicht sollten mit Blick auf die Kommunal- und Verwaltungsreform die Stellenplanobergrenzen für die kommunale Ebene nicht an Einwohnerschwellen festgemacht und so flexibel gestaltet werden können, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Besoldung nach A 15 möglich gemacht wird.
Auch eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist auf den Weg gebracht.
Wir haben dabei darauf gedrängt, dass im Rahmen der Mehrheitswahl wieder wie früher die doppelte Anzahl der Bewerber für ein Gemeinderatsmandat auf den Wahlzetteln aufgeführt und diese auch vor der Wahl an alle Haushalte einer Ortgemeinde oder Kommune versandt werden können.
Noch schwieriger jedoch wird eine zweite Diskussion werden. Mit Blick auf eine Kleine Anfrage des GRÜNEN-Abgeordneten Heinisch wird derzeit überprüft, ob anstelle des bisherigen Verfahrens Hare-Niemeyer nicht als Berechnungsverfahren das Divisor-Verfahren nach Sainte-Lague / Schepers verwandt werden soll. Wer allerdings das dort angewandte Divisor-Verfahren auf der kommunalen Ebene anwenden will, benötigt einen wesentlich größeren Einweisungsbedarf für diese Berechnung.
Wir haben die Sommerpause genutzt, einmal anhand von Beispielen nach diesem Verfahren zu rechnen und die Ergebnisse auszutarieren. Wir sind dabei zu der Auffassung gekommen, dass dieses Verfahren so kompliziert sein könnte, dass wir auch unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Stimmen eher dazu neigen, in unserer Stellungnahme die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zu empfehlen.
Und nochmal Kommunal- und Verwaltungsreform: Am 16.8. hat das Innenministerium Teil A des von ihm beauftragten Gutachtens Junkernheinrich in Sachen Kommunal- und Verwaltungsreform veröffentlicht. Danach werden neben den bereits bekannten unter den so genannten primären Ausnahmetatbestand fallenden Kommunen Rockenhausen, Lauterecken, Ulmen und Kirn-Land mit mehr als 10.000 Einwohnern, 100qkm und mehr als 15 Ortsgemeinden weitere sieben Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnern benannt, für die Professor Junkernheinrich keinen Gebietsänderungsbedarf sieht. Es handelt sich dabei um die Verbandsgemeinden Arzfeld, Neuerburg, Wöllstein, Dierdorf, Altenahr, Baumholder, Hagenbach. Diese fallen unter die so genannten besonderen Ausnahmegründe, landschaftliche und topografische Gegebenheiten, geografische Lage, Wirtschafts- und Finanzkraft, Erfordernisse der Raumordnung, Zahl der nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten, Zivilangehörigen und Familienangehörigen, sofern sie nicht dem Melderecht unterliegen.
Über diese besonderen Gründe hinaus müssen diese potenziell fusionsbetroffenen Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden die Gewähr dafür bieten, langfristig die eigenen und übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen und eine dauerhafte Leistungsfähigkeit zu garantieren. Darüber hinaus ist mit Blick auf die zentrale Bedeutung der Einwohnerzahl auch die demografische Entwicklung als besonderer Ausnahmegrund mit in den gutachterlichen Prüfvorgang einbezogen.
Wir wissen, dass über die von Professor Junkernheinrich mit besonderen Ausnahmegründen versehenen Verbandsgemeinden hinaus auch andere Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden mit Blick auf diese Gründe den Versuch unternommen haben, ihre Eigenständigkeit durch Gutachten zu belegen (z.B. Maikammer oder Budenheim).
Ich denke, die wichtigste Forderung von uns als Verband für unsere betroffenen Gemeinden muss sein, dass auch nach Vorlage des Teils B des Gutachtens sehr schnell für alle klar wird, wie die Landesregierung gedenkt, das Verfahren der Kommunal- und Verwaltungsreform fortzuführen, und nochmal deutlich zu machen ,dass es Fusionen „gegen den Willen der Betroffenen“ nicht geben kann.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2012
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes