Neues von der Mitgliederversammlung


In zwei Jahren übernimmt dann sein gewählter Stellvertreter Aloysius Söhngen die Position des Vorsitzenden. Nicht weniger von Interesse waren die Aussagen einiger an der Podiumsdiskussion Beteiligter zu den kommunalen Finanzen und von Ministerpräsident Kurt Beck in seinem Grußwort. Sie sind dabei leider nicht auf die Verpflichtung des Landes eingegangen, aus dem Verfassungsgerichtshofsurteil für einen Zufluss im vertikalen Bereich des kommunalen Finanzausgleichs zu sorgen. Sie schienen darüber hinaus prioritär auf eine Veränderung des horizontalen Finanzausgleichs fixiert. Dies bedeutet aber, dass dem Grunde nach keine weiteren Zuflüsse im vertikalen Bereich zu erwarten sind und das vorhandene Geld dann zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften (Städte/Kreise/Gemeinden) neu verteilt werden soll.

Sollte dies tatsächlich die Auffassung der Landesregierung auch in der Zukunft sein, würde dies der Feststellung des Verfassungsgerichtshofs widersprechen. Denn dieser hat deutlich formuliert, dass unabhängig von einer Entwicklung der Sozialausgaben zusätzlich von Seiten des Landes der vertikale Finanzausgleich aufgestockt werden muss, also frisches Geld vom Land in den Finanzausgleich zu geben ist. Wenigstens ein positiver Finanzsaldo der Kommunen soll für auch für die Zukunft das Ziel sein. Daran müssen auch wir festhalten.

Eine weitere Aussage im Zusammenhang mit dem Ausbau U3 hat nicht nur mich erstaunt. Wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe, sollen die Kommunalen Spitzenverbände einem Missverständnis aufgesessen sein, dass das Land nicht bereit ist, seinen Anteil an diesem Ausbau auch tatsächlich mit aufzubringen. Dies widerspricht den uns bekannten Fakten und dem derzeitigen Stand der Gespräche zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der zuständigen Ministerin Irene Alt.

Bisher sind alle für den investiven Ausbau der U3-Plätze verwandten Mittel alleine vom Bund und von den Kommunen aufgebracht worden. Der Bund hat jetzt über den Fiskalpakt noch einmal für das Land 27,2 Mio Euro zusätzlich bereit gestellt. Das Land hat bisher lediglich für den Doppelhaushalt 2012/2013 für 2012 17,5 Mio Euro und für 2013 20 Mio Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt. Nun soll, um noch einmal zunächst die Bundesmittel in Anspruch zu nehmen, von uns akzeptiert werden, dass auf der Basis der deutlich erhöhten Pauschalzuschüsse diese Mittel zunächst verausgabt und durch kommunale Kostenübernahmen für den Bau ergänzt werden.

Das Land hat bisher keinerlei Erklärungen dazu abgegeben, welche Landesmittel für diese weiteren investiven Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden sollen. Zusätzlich hätte eine solche Verfahrensweise den klaren Nachteil, dass damit die zwischen Land und Kommunen 2008 vereinbarte und dringend notwendige Aufarbeitung des U3-Ausbaus obsolet würde. Es ist unstreitig, dass sich die Prognosen, welche der Bemessung der Pauschalen zugrundelagen, als völlig unzutreffend erwiesen haben und deshalb die für diesen Fall vorgesehene Revisionsklausel zur Anwendung kommen muss.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz wird weiter einfordern, dass eine losgelöste Verständigung über die ab dem 01.07.2012 geltenden Förderkriterien nicht akzeptabel ist, ohne dass der Zeitraum 01.01.2008 bis zum 30.06.2012 bei den Investitions- und Betriebskosten einer Gesamtbetrachtung zugeführt und der bisher nicht geleistete Anteil des Landes in voller Höhe kompensiert wird. Diese Linie tragen auch die beiden anderen Kommunalen Spitzenverbände voll mit.

Im Gegensatz zu Ministerpräsident Kurt Beck hat der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Landtag, Daniel Köbler, in der Diskussion um die kommunalen Finanzen von einem Betrag von 600 Mio Euro als Deckungslücke für die kommunale Finanzausstattung gesprochen. Professor Martin Junkernheinrich geht in seiner Berechnung dieser Deckungslücke für die Sitzung der Enquete-Kommission am 15.11.2012 für die Kommunalen Spitzenverbände sogar von einer Deckungslücke von rd. 900 Mio Euro aus. Er hatte bereits in der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes für die Sitzung des Verfassungsgerichtshofs den gleichen Betrag, den Daniel Köbler formuliert hat, als Deckungslücke für den sozialen Bereich benannt.

Deshalb ist es aus unserer Sicht absolut nicht sachgerecht, wenn der Versuch gemacht wird, diese Deckungslücke zu negieren. Herrn Hering stimme ich ausdrücklich zu, wenn er das Ziel verfolgt, einen positiven Finanzierungssaldo beider Kommunen zu erreichen.

Wir werden an dieser Stelle unsere Position nicht nur deutlich machen, sondern auch klarlegen, dass wir uns hier nicht mit „ein paar Millionen“ abspeisen lassen. Wir sind aber gerne bereit, an einer konstruktiven Lösung gemeinsam mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden mitzuwirken.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2012

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes