Sommerpause?


Deswegen ein kurzer Überblick über die derzeitige Palette:

1. Jagdgenossenschaften


Der Europäische Gerichtshof hat uns mit seiner Entscheidung zur Einbindung von Eigentümern in eine Jagdgenossenschaft so kurz vor der Sommerpause richtig viel Aufregung gebracht.

Dieses Urteil, das von einem Rheinland-Pfälzer aus dem Ort Langsur an der deutsch-luxemburgischen Grenze erstritten worden ist, besagt, dass Grundstückseigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf eigenen Grundstücksflächen zu dulden.
Ich will aber klarstellen, dass dieses Urteil ganz deutlich eine Einzelfallentscheidung ist. Deswegen haben wir in Übereinstimmung mit dem zuständigen Umweltministerium alle Kommunen und Jagdgenossenschaften darüber informiert, dass diese Einzelfallentscheidung nicht dazu führen muss, Anträgen auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft stattzugeben.

Ganz im Gegenteil: Es ist notwendig, und auch das sieht das zuständige Ministerium in Rheinland-Pfalz so, aufgrund dieses Urteils auf der bundesgesetzlichen Ebene eine Regelung zu finden, die die Einbeziehung aller Grundstückseigentümer auch in Zukunft in die Jagdgenossenschaften gewährleistet, und dabei möglichst zu vermeiden, dass wegen der konkurrierenden Gesetzgebung in der Angelegenheit in jedem Bundesland hierzu eigene Regelungen auf den Weg gebracht werden.

2. Der Entwurf neuer melderechtlicher Regelungen durch die Bundesregierung


Hohe Wellen hat der Entwurf neuer melderechtlicher Bestimmungen durch die Bundesregierung hervorgerufen, wonach die kommunalen Meldebehörden verpflichtet sein sollten, bei Nachfrage durch entsprechende Unternehmen nach bereits bei ihnen im Bestand befindlichen Daten ohne Mitteilung an die Betroffenen diese Daten gegenüber den Nachfragenden zu bestätigen. Viele haben in dem Zusammenhang unterstellt, wir würden dann auf der kommunalen Ebene auf diese Art und Weise versuchen, durch den Abverkauf dieser Daten ein wenig Geld in die klammen Kassen zu schaffen.

Ich will noch einmal deutlich machen, dass sowohl der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund als auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sofort nach Bekanntwerden dieser Regelung eine Nachbesserung dieses Gesetzesentwurfs dahingehend verlangt haben, dass sogar die jetzige Widerspruchsregelung dadurch ersetzt werden muss, dass Daten nur dann weitergegeben werden können, wenn dieser Weitergabe auch tatsächlich durch die Betroffenen zugestimmt worden ist.

Wir halten es nicht für akzeptabel, an dieser Stelle mit uns überlassenen Daten auch noch wirtschaftlich Einnahmen zu erzielen. Diese Daten werden eindeutig deswegen vorgehalten, um im öffentlich-rechtlichen Bereich den Zugriff zu sichern, und nicht, um damit am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen.

Im Übrigen hätte eine solche Regelung auch dazu geführt, dass nicht diejenigen in Berlin, die dieses Gesetz beschlossen haben, die Auseinandersetzung mit den betroffenen Bürgern hätten führen müssen, sondern die dann vom Gesetz zu dieser Weitergabe gezwungenen jeweiligen kommunalen Meldebehörden. Auch das wäre in keinem Fall in unserem Sinne gewesen.

3. Bettensteuer


Das Bundesverwaltungsgericht hat kurz nach Beginn der rheinland-pfälzischen Schulferien einer Klage von Hotelbetreibern aus Trier und Bingen stattgegeben und die Satzungen der beiden Städte Bingen und Trier (es sind aber auch noch weitere Städte in Rheinland-Pfalz betroffen, z.B. die Landeshauptstadt Mainz), für nichtig erklärt. Nun wird vielerorts lautstark verkündet, die Erhebung einer so genannten „Bettensteuer“ sei per se rechtswidrig. Dies aber ist ausdrücklich nicht der Fall. Die Satzungen sind deshalb für nichtig erklärt worden, weil sie eine nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts notwendige Differenzierung nicht vornehmen, nämlich die in so genannte private, insbesondere aus touristischen Gründen veranlasste, Übernachtungen und solche, die beruflich veranlasst waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die so genannte „Bettensteuer“ sehr wohl zulässig ist.

Die zugrundeliegende Satzung darf aber eine Steuerfestsetzung nur in den Fällen vornehmen, in denen die Übernachtung aus privaten Gründen in einer Stadt erfolgt ist. Auch mir ist klar, dass eine solche Differenzierung sowohl rechtlich als auch tatsächlich nur sehr schwer vorzunehmen ist. Dennoch werden wir auch im Interesse einer möglichen Einnahmequelle der Kommunen versuchen, in dieser Angelegenheit für solche satzungsrechtlichen Überlegungen die entsprechenden Grundlagen mit vorzubereiten.

4. Energiewende


Auch wenn es der eine oder andere nicht mehr hören will: Wir möchten noch einmal alle Ortsbürgermeister in dieser Angelegenheit auffordern, sich sehr genau zu überlegen, ob sie bereit sind, ihnen vorgelegte Pachtverträge für Grundstücke zum Bau von Windkrafträdern derzeit zu unterschreiben.

Dieser Aufruf dient nicht dazu, die derzeit im Lande tätigen Unternehmen zu desavouieren. Er dient vielmehr dazu, den Bürgermeisterkollegen deutlich zu machen, dass es neben den Pachteinnahmen eine Menge weiterer Einnahmen in einer Wertschöpfungskette geben kann, die bei vernünftiger Vorbereitung eine wesentlich höhere Wertschöpfung darstellen als die in einem Pachtvertrag zugesicherte Einnahme. Darüber hinaus lassen sich durch vernünftige Zusammenschlüsse auf der kommunalen Ebene weitere Synergien und Einnahmeverbesserungen erzielen, die allen kommunalen Ebenen zugutekommen können.

Deshalb geht mein eindringlicher Appell noch einmal an alle Kollegen auf der Ortsgemeinde- und Verbandsgemeindeebene, sich in dieser Angelegenheit durch den Gemeinde- und Städtebund beraten zu lassen, und erst nach Beratung und möglicher weiterer Überprüfung der Angelegenheit in die Verhandlungen mit den Anbietern einzutreten. Wir sind gerne dazu bereit, auch zu Ihnen vor Ort zu kommen. Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz als Tochtergesellschaft des Gemeinde- und Städtebundes hat bereits in zahlreichen Fällen solche Beratungen durchgeführt und dabei mehr als positive Ergebnisse erzielt.

Sie können auch mich in dieser Angelegenheit kontaktieren. Wir kommen gerne zu einem ersten Beratungsgespräch zu Ihnen.

Gerade die Sommerzeit bietet hierfür vielleicht die beste Gelegenheit.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 07/2012

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes