Windkraft im Walde und Feuerschutzsteuer


Denn für viele war der Wald zum damaligen Zeitpunkt mit Blick auf die Biodiversität und den Naturschutz ein Raum, in dem allenfalls die erforderlichen forstwirtschaftlichen Aktivitäten zu dulden waren, evtl. ergänzt um die Jagd und die daraus resultierenden Jagdpachteinnahmen. Niemand hat aber daran gedacht, dass aus dem Wald wirtschaftlicher Nutzen durch die Energieerzeugung mit der Windkraft zuwachsen könnte.
Gerade in Rheinland-Pfalz, dessen Landesfläche zu 42% bewaldet ist, standen die traditionellen Waldnutzungen bei Weitem im Vordergrund und sind in den letzten Jahren nach und nach für weitere wirtschaftliche Nutzungen erschlossen worden.

Durch die Energiewende ist hier ein neues Verständnis entwickelt worden. Dass nun Staatsforsten für die Landesregierung auch Überlegungen für die Windkraftnutzung auf den eigenen Forstflächen anstellt, erscheint mehr als logisch. Denn mit 215.000 Hektar Staatswaldfläche ist sicherlich hier so mancher windhöffige Standort zu finden.
Wir haben uns deshalb gemeinsam mit Staatsministerin Höfken und der zuständigen Forstabteilung darauf verständigt, dass die Errichtung von Windkraftanlagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Staatswald vor allem auch immer dann möglich gemacht werden sollte, wenn auch die Kommunen mit in die Wertschöpfungskette eingebunden werden können. Es besteht die Möglichkeit, die „Staatswaldwindräder“ mit in gemeinsame kommunale Erzeugungsgesellschaften oder –anstalten mit einzubringen.

Das Land hat sich auch bereit erklärt, die Kommunen, auf deren Gemeindegebiet Windkraftanlagen in Staatsforsten errichtet werden, angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass diese Einnahmen aus der Energieerzeugung aus Windkraft rein fiskalische Einnahmen sind, die nicht umlagefähig gemacht werden können.
Wir stehen hier gerne für eine Erstberatung der Kommunen und ggf. auch über unsere Kommunalberatung zu eingehenderen Beratungen zur Verfügung.

Bei der Feuerschutzsteuer hatte das Land beabsichtigt, in den Jahren 2012/2013 für 3 Mio. Euro die Zweckbindung Brandschutz aufzuheben und diesen Betrag nicht wie bisher für die Förderung von Gebäuden, Fahrzeugen und sonstigen feuerwehrtechnischen Erfordernissen zur Verfügung zu stellen. Diese insges. 6 Mio. Euro (2012+2013) haben auf der Ebene der freiwilligen Feuerwehr ordentlich für Verdruss gesorgt. Wir haben uns von Anfang an über unsere Arbeitsgruppe Feuerwehr gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband gegen diese Umleitung der Mittel ausgesprochen. Mittlerweile hat die Landesregierung hiervon Abstand genommen. Nichtsdestotrotz sind die Mittel aus der Feuerwehrsteuer in ihrer Zweckbindung ganz klar und deutlich rechtlich und nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz („Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer darf nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verwendet werden“) nur für den Brandschutz zu verwenden.

Wir sollten allerdings nicht die Augen davor verschließen, dass selbstverständlich bei der Ausstattung der Feuerwehr angesichts des hohen Antragsstaus  von derzeit rd. 58 Mio. Euro Optimierungen in den unterschiedlichsten Bereichen möglich sind. Wir haben deshalb bei unseren Erörterungen der Angelegenheit im Rahmen der Arbeitsgruppe Feuerwehr die beteiligten Bürgermeister und die Wehrleiter und Feuerwehrleute gebeten, uns entsprechende Vorschläge zur Kostenoptimierung zu machen. Es ist erstaunlich, in welcher Bandbreite und in welcher Größenordnung hier innerhalb von wenigen Tagen entsprechende Vorschläge bei uns eingegangen sind. Mit Blick auf die sicherlich nur in wenigen Landesteilen noch vorhandenen ausgeglichenen Haushalte und die gesamte kommunale Finanzsituation stünde es uns gut an, wenn wir gemeinsam bei Beachtung der notwendigen Sicherheit und Brandschutzaspekte mit den freiwilligen Feuerwehren neue Konzepte in den unterschiedlichsten Bereichen entwickeln könnten.

Nur so kann man deutlich machen, dass wir ohne dass wir die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer in Frage stellen, in der Lage sind, aus eigener Kraft mit Blick auf die kommunale Finanzsituation zumindest mittelfristig, aber auch in Teilen sehr kurzfristig Kostenoptimierungen vornehmen können, die in einem Flächenland in Rheinland-Pfalz nicht dazu führen, dass die Feuerwehrleute sich in ihrem Ehrenamt nicht mehr genügend respektiert fühlen.

In diesem Sinne werden wir auch im neuen Jahr versuchen, in den unterschiedlichsten Bereichen die kommunalen Interessen zu wahren, ohne dabei den Blick auf die kommunale Finanzsituation außer Acht zu lassen.

Nur um es noch einmal deutlich zu machen: Die Feuerschutzsteuer wird von den Bürgerinnen und Bürgern bei Bezahlung ihrer Versicherungen für Leistungen des Brandschutzes in den Landeshaushalt abgeführt. Die Zweckbestimmung dieser Feuerschutzsteuer ist eindeutig der Brandschutz. Das heißt, die Mittel aus der Feuerschutzsteuer sind den für den Brandschutz zuständigen Kommunen tatsächlich in diesem Sinne zur Verfügung zu stellen. Daran werden wir festhalten.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 01/2012

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes