Wunschliste?


Quasi pünktlich mit dem Beginn der „Nach-Sommer-Arbeitsphase“ hat das Gutachten Teil A von Professor Martin Junkernheinrich in Sachen Kommunal- und Verwaltungsreform bereits für hohe Wellen gesorgt, denn in diesem Teil A hat Professor Junkernheinrich neben den vier sogenannten mit Primärausnahmetatbeständen versehenen Kommunen Lauterecken, Rockenhausen, Kirn-Land und Ulmen weitere sieben benannt, die über die sogenannten besonderen Ausnahmetatbestände für eine Kommunal- und Verwaltungsreform nicht mehr unter das Erste Landesgesetz fallen sollen.

Wir halten das Gutachten von Professor Junkernheinrich zwar für finanzwirtschaftlich methodisch durchaus akzeptabel, glauben aber nicht, dass die kumulative Betrachtung der besonderen Ausnahmetatbestände vom Ersten Landesgesetz umfasst wird. Noch viel schwerer stellen wir uns diese rechtliche Vereinbarkeit unter den Voraussetzungen vor, die in den Fragen 2 und 3 für den Teil B des Gutachtens betrachtet werden sollen.
Denn hier geht es darum, für die unter diesen Voraussetzungen verbleibenden 59 Gemeinden weitere Partner in anderen verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden zu finden, die nach den Bedingungen des Landesgesetzes nicht für eine Fusion in Betracht kommen.

Dies mag zwar finanzwirtschaftlich, organisatorisch oder unter Synergiegesichtspunkten und unter methodischer Betrachtung durchaus sinnvoll sein, hält aber unseres Erachtens rechtlich einer Überprüfung kaum stand. Denn die im Gesetz nicht aufgeführte negative Fusion, wonach fusionsbetroffene Gemeinden nicht von der Fusion betroffenen Gemeinden zugeordnet werden sollen, lässt sich so ohne Weiteres durch den Landtag nicht umsetzen. Hierfür bedürfte es eines neuen Gesetzes.

Wir haben deshalb die Professoren Johannes Dietlein und Markus Thiel gebeten, die verfassungsrechtliche und die Vereinbarkeitsseite solcher Überlegungen mit dem Gesetz zu überprüfen. Gerüchteweise hört man, dass für die nächste Phase der Fusionen die alte 32er-Liste des früheren Innenministers Bruch wieder auf den Tisch kommen soll. Sie soll Grundlage für die nächste Stufe der nach dem Ersten Gesetz nun anstehenden Verbandsgemeindegebietsreform sein. Alles Weitere inklusive der Frage kreisübergreifender Fusionsmöglichkeiten soll in einem späteren Schritt vollzogen werden. Auch solche Überlegungen sind nach unserer Auffassung mit dem derzeitigen Gesetz nicht begründbar und können allenfalls als politischer Wille der Landesregierung, ohne die dafür notwendige gesetzliche Grundlage, gesehen werden.

Die kommunalen Finanzen sind nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs bis 2014 neu zu ordnen. Die Landesregierung hat das ifo-Institut in München beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, und der Landtag hat hierzu eine Enquete-Kommission eingesetzt. Daran hat der Landtag sehr gut getan, weil er letztendlich das neue LFAG im Sinne der Ausführungen des Verfassungsgerichtshofs umsetzen muss. Auch die Landesregierung könnte im Vorgriff auf diese gesetzgeberische Entscheidung bereits erste Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen ergreifen. Da aber der Doppelhaushalt 2012/2013 ohne eine mögliche Nachtragsänderung hierfür keine Grundlage bietet, ist dies bisher unterblieben. 

Die Kommunalen Spitzenverbände haben in einer Pressekonferenz am 05. September 2012 dringlich den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit angemahnt. Es wäre schon wichtig, wenn hierbei auch die Enquete-Kommission zumindest die Eckpunkte einer neuen kommunalen finanzwirtschaftlichen Betrachtung bis Ende 2012 abschließen könnte. Die Enquete-Kommission sollte jedenfalls nicht wie das Kaninchen auf die Schlange auf das ifo-Gutachten warten. Denn der wesentliche Knackpunkt der kommunalen Unterfinanzierung sind die Sozialausgaben. Hier würden wir alle Bemühungen des Landes auch gegenüber dem Bund über den Bundesrat unterstützen, beispielsweise Jugend- oder Eingliederungshilfe in ihrer Finanzierung anders als bisher zu gestalten und damit die Kommunen zu entlasten.

Auch beim Thema Energiewende geht es nicht unbedingt mit Riesenschritten voran. Wenn Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist, dann ist sie im Wesentlichen über die kommunale Ebene initiiert. Besonders in den Orts- und Verbandsgemeinden wird darüber diskutiert, wie die Chancen der Energiewende genutzt werden können. Von Seiten des Landes ist mit Ausnahme der Teilfortschreibung Windkraft des LEP IV bisher keinerlei konkrete Veränderung zu erkennen, weder im planungsrechtlichen noch im energierechtlichen Bereich sind nach unseren Erkundigungen Maßnahmen seitens der zuständigen Ministerien vorgesehen, bevor die Teilfortschreibung des LEP IV nicht abgeschlossen ist. 

Die jetzt geplante Verfahrensweise einer erneuten Anhörung im Zusammenhang mit der Teilfortschreibung lässt nicht erwarten, dass die Angelegenheit einfacher wird. Deshalb kann ich nur alle Kolleginnen und Kollegen nochmals auffordern, in ihren Verbandsgemeinden in Abstimmung mit den Ortsgemeinden für die Vorrangflächen  für erneuerbare Energien sofort die Maßnahmen für eine Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.

Was hinter dem Pflug ist, ist hinter dem Pflug, und zwar nach dem derzeit geltenden Recht.
Und sind Sie mir bitte nicht gram, weil ich Ihnen schon wie der berühmte einsame Rufer in der Wüste vorkomme und zurufe: Machen Sie erst Ihre Flächennutzungspläne und unterschreiben Sie keine Pachtverträge, weil nur auf der Basis vernünftiger Rechtsgrundlagen überhaupt die Energiewende auf der kommunalen Ebene steuerbar ist.
Und sollten Sie gefragt werden, ob die Einnahmen, die Sie aus dieser Situation erzielen könnten, in den kommunalen Finanzausgleich einfließen sollen, dann antworten Sie ganz klar und deutlich mit „Nein!“. Denn diese Einnahmen sind - wie jede andere Pachteinnahme auch - rein fiskalisch und deshalb nach der derzeitigen Rechtslage nicht über die Umlage für andere verfügbar. Diese Aussage schließt aber nicht aus, dass man über gemeinsame gesellschaftsrechtliche Regelungen bei der Energieerzeugung die kommunalen Ebenen an der Wertschöpfung partizipieren lässt.

Und noch ein letzter Hinweis in Sachen kommunale Finanzen: Wir haben für unsere Mitgliederversammlung eine Podiumsdiskussion angesetzt, an der nach derzeitigem Stand der Rückmeldungen die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg teilnehmen werden. Wir möchten auf diese Art und Weise auch von den im Landtag vertretenen Parteien erfahren, wie ihre Fraktionsvorsitzenden Julia Klöckner, Hendrik Hering und Daniel Köbler sich die Änderungen im neuen Landesfinanzausgleichsgesetz vorstellen und wie ihre Fraktionen für die Zukunft mit der Ausstattung der kommunalen Finanzen umgehen wollen. Es wäre deshalb schön, wenn viele der Ortsbürgermeisterkolleginnen und -kollegen unserer Einladung zur Mitgliederversammlung mit Podiumsdiskussion am 12.11.2012 in Nieder-Olm folgen könnten.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 09/2012

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes