2013 – kein gutes Jahr für die Gemeinden und Städte


Trotz vielfältiger Hinweise aus der kommunalen Ebene an die im Landtag vertretenen Fraktionen und trotz mancher Hinweise der in der Enquete Finanzen wirklich gut vertretenen Sachverständigen hat die Landesregierung beim neuen LFAG keinen deutlich spürbaren Anteil zur kommunalen Finanzausstattung – wie es das Verfassungsgericht gefordert hatte – in den vertikalen Finanzausgleich dazugegeben.

Die Regierungsfraktionen haben versucht, mit den im Verhältnis zu 2,2 Milliarden Finanzausgleichsmasse, geringen 50 Millionen und weiteren Belastungen des kommunalen Finanzausgleichs dieses Thema zu lösen, und gleichzeitig die Verteilung im horizontalen Bereich so gestaltet, dass die Ortsgemeinden einen erheblichen Beitrag leisten, um die Landkreise und die kreisfreien Städte zu entlasten. Nur um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir haben auf der gemeindlichen Ebene nichts dagegen, wenn Landkreise und kreisfreie Städte besser ausgestattet werden. Aber dies nur auf der horizontalen Seite über eine Umverteilung von den Ortsgemeinden zu den Landkreisen zu gestalten ist einfach zu wenig und deswegen ist das neue Landesfinanzausgleichsgesetz aus unserer Sicht nicht gelungen.

Da helfen auch keine Beteuerungen aus den Koalitionsfraktionen, nach drei Jahren sei ja zugesagt, die Situation zu evaluieren, und dann würden weitere Vorschläge von uns, die auch von den beiden anderen Verbänden durchaus mitgestützt worden sind, ja noch einmal erneut in die Diskussion eingebracht werden können. Warum hat man denn unsere Vorschläge denn nicht schon jetzt in die Überlegungen einbezogen? Offensichtlich fehlt es am politischen Willen!

Wie die KiTa-Finanzierung in Rheinland-Pfalz abgewickelt worden ist, ist kein Paradebeispiel für den  Umgang des Landes mit seinen Kommunen und insbesondere mit den  Trägern von Kindertagesstätten. Für uns stellt sich die Situation so dar, dass gerade die, die zunächst im Vertrauen auf die zugesagte Beteiligung des Landes in besonderer Weise ihre Hausaufgaben gemacht haben, jetzt diejenigen sein sollen, die sehr wahrscheinlich, in der Förderung mit am schlechtesten wegkommen.

Alle Versuche der Kommunalen Spitzenverbände, bei der zweiten Tranche der Bundesmittel in Höhe von 27,2 Mio. Euro bei der Förderung eine Gleichartigkeit der Verhältnisse für die Vergangenheit und für die Zukunft zu erreichen, sind von Seiten des zuständigen Ministeriums nicht aufgegriffen worden.

Der Chance, hier die örtlichen Träger durch eine solche Fördersituation dafür zu belohnen, dass sie den vom Land gestellten Anspruch auf mehr als 39% der zur Verfügungstellung an Plätzen der unter Dreijährigen schneller als in allen anderen Bundesländern erfüllt haben, ist damit nicht Rechnung getragen worden.

Ende diesen Jahres wird im Bereich der Kommunal- und Verwaltungsreform in der letzten Sitzungswoche ein weiteres Kapitel des kommunalunfreundlichen Jahres 2013 aufgeschlagen. Das Land wird auch die so genannten Zwangsfusionen dann per Gesetz auf den Weg bringen, obwohl sich nach dem Ergebnis der Anhörungen und noch in der Mitte des Jahres mit Blick auf die für andere eingeräumten Möglichkeiten bis zum Jahre 2019 die Chance ergeben hätte, hier in einem Moratorium noch einmal einen erneuten Anlauf für eine im Ganzen vernünftige Kommunal- und Verwaltungsreform zu schaffen.

Die Konsequenzen haben wir nicht gewollt. Aber: sie sind zwangsläufig. Vielerorts werden Klagen  gegen das LFAG, die KiTa-Finanzierung und die Fusionsgesetze im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform vorbereitet.

Besondere Freude daran, den Klagewegzu beschreiten, hat sicherlich niemand. Offensichtlich aber wird in der Anrufung der so genannten dritten Gewalt der einzige Weg gesehen, eine unabhängige Bewertung elementarer kommunaler Interessen zu erreichen.

Wahrlich kein gutes Jahr für die Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz!


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2013